© PSYCHOTHERAPIE 17.08.2000Haftungsrecht bei Suizid oder Suizidversuch: Ein DilemmaStimme verrät Selbstmord-Gefahr Elektronische Eingangsdiagnostik vor der Psychotherapie?Menschen, die ernsthaft an Selbstmord denken, sprechen einer Studie zufolge oft mit einem besonderen Tonfall. Ihre Stimme verrate durch subtile Unterschiede die Tiefe ihrer Depression, berichtet das britische Wissenschaftsmagazin "New Scientist" (Nr. 2252) vom kommenden Samstag. Diese Unterschiede könnten auch elektronisch gemessen und dazu benutzt werden, akut Selbstmordgefährdete zu erkennen.
Dem Psychiater Stephen Silverman von der amerikanischen Yale-Universität war aufgefallen, dass er oft schon an der Stimme seiner Patienten erkennen konnte, ob sie selbstmordgefährdet waren, berichtet die Zeitschrift. Zusammen mit dem Elektronikingenieur Mitchell Wilkes von der Vanderbilt Universität in Nashville untersuchte er Tonaufnahmen von 64 depressiven Menschen, von denen 22 später einen Selbstmord versuchten. Er verglich diese Aufnahmen mit solchen von 33 Kontrollpersonen, um herauszufinden, was dieses "gewisse Etwas war", das die starke Depression verriet.
"Bei Selbstmordgefährdeten wird die Stimme leer und hohl", berichtet Silverman. "Man könnte es eine Grabesstimme nennen." Diese Unterschiede zeigen sich darin, dass Depressive für ihre Vokale einen kleinen Frequenzbereich nutzen und etwas höher sprechen. Der Grund dafür könnten stressbedingte Spannungen und Unterschiede in der Feuchtigkeit der Stimmlippen und des Rachenraums sein.
Die Analyse dieser feinen Unterschiede könnte Psychiatern, Sozialarbeitern und Mitarbeitern von Not-Telefonzentralen helfen, kritische Fälle zu erkennen. "Das Ziel ist, ein elektronisches Diagnosegerät zu entwickeln, das mit Notfall-Telefonen gekoppelt werden kann", sagt Wilkes.
So könnte auch bei den bislang vergleichsweise technikfreien Psychiatern und Psychotherapeuten High-Tech Einzug halten. Ein psychiatrisches Krankenhaus muss beispielsweise auch auf einer offenen Station Vorsorge gegen krankheitsbedingte Selbstmordversuche seiner Patienten treffen. Dies entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken in einem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil. Mit der Aufnahme eines Patienten verpflichte sich das Krankenhaus, von ihm "alle auch unvorhersehbaren Gefahren abzuhalten, die ihm wegen der Krankheit durch sich selbst drohen" (Az.: Urteil vom 2.11.1999 - 5 U 8/99).
Das Gericht gab in diesem Falle der Schmerzensgeldklage einer Frau statt, die wegen einer Psychose freiwillig in einer psychiatrischen Klinik war. Eines Nachts stürzte sich die Patientin aus einem Fenster zwölf Meter in die Tiefe und verletzte sich schwer. Die Frau verlangte von dem Krankenhaus Schmerzensgeld von mindestens 40.000 Mark.
In Anbetracht der wachsenden medizinrechtlichen Haftungsrisiken könnten auch jene Kliniken und Praxen am Einsatz eines solchen Gerätes Interesse haben, die suizidale Patienten in ihren Vertragsbedingungen von vornherein von der Behandlung ausschließen. Wenn es dann heißt: "Wir können sie leider nicht behandeln", hat vielleicht gerade die rote Leuchte des Stimmenanalysators geblinkt. Ob diese Entwicklung wünschenswert ist?
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