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 Psychotherapie News  Januar 2000   Psychotherapie
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Talfahrt der Psychotherapiehonorare bald bei 15 Mark je Stunde angelangt: Psychotherapeuten wollen gegen Honorarskandal klagen

Berlin (31.01.2000) - Die niedergelassenen Psychotherapeuten Berlins wollen gegen die drastisch gesunkenen Honorare klagen. "Unser Rechtsanwalts-Pool ist bestens vorbereitet. Ein Urteil vor dem Bundessozialgericht kann aber fünf Jahre dauern", sagte der Vorsitzende des Verbandes Psychologischer Psychotherapeuten, Heinrich Bertram, in einem dpa-Gespräch. Er habe kaum Hoffnung, dass sich ihre drastisch gesunkenen Honorare in diesem Jahr wieder erhöhen könnten.

"Die Stundenhonorare drohen nach einer Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) in der zweiten Hälfte 1999 von einst über 100 Mark auf etwa 40 Mark bei den Ersatzkassen und 15 Mark bei der AOK zu sinken", sagte Bertram. "Berlin und die neuen Bundesländer sind Schlusslicht bei den Honoraren. Das neue Psychotherapeutengesetz ist damit für viele Kollegen zu einer existenzvernichtenden Bedrohung geworden", meinte der Psychologe.

Nach Berechnung des Berliner Grünen-Abgeordneten Bernd Köppl stehe den 1.700 in Berlin niedergelassenen Psychotherapeuten zusätzlich 20 Millionen Mark für 1999 zu. "Alle sehen die Notwendigkeit, die Honorare wieder zu erhöhen, aber die Spitzengespräche mit Gesundheitsministerin Andrea Fischer und der Berliner Gesundheitsverwaltung haben bislang zu keinem Ergebnis geführt."

"Wir müssen jetzt verstärkt auf die juristische Strategie setzen", sagte der Psychotherapeut. "Die Kassen müssen das vom Psychotherapeutengesetz geforderte Budget auffüllen", forderte er. Die Psychotherapeuten können jedoch nicht gegen Kassen, sondern nur gegen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KÄVen) als direkte Vertragspartner der niedergelassenen Psychotherapeuten klagen. In der Bundesrepublik arbeiten derzeit etwa 15.000 psychologische und ärztliche Psychotherapeuten, davon 1.750 in Berlin.

"Es gibt auch Geld in der Kassenärztlichen Vereinigung, das uns Psychotherapeuten zusteht, aber in andere Töpfe fließt", meinte Bertram. Nachdem sich aber die Krankenkassen geweigert hätten, das Budget für die Psychotherapeuten zu erhöhen, hätte jetzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KÄBV) die Gespräche über eine Honorarerhöhung für gescheitert erklärt. "Wir werden unseren Kampf weiter fortführen müssen."

Die Leistung von Psychotherapeuten wird - wie bei Ärzten auch - nach Punkten bemessen. Diese Punkte werden wiederum entsprechend dem Punktwert bewertet und honoriert. Der Einheitliche Bewertungs-Maßstab (EBM) der Vertragsbehandler der Krankenkassen sieht für eine psychotherapeutische Sitzung von fünfzig Minuten Dauer 1.450 Punkte vor.

Das Bundessozialgericht hatte in einem Urteil am 25.08.1999 festgestellt, dass Psychotherapie mit einem Punktwert von "mindestens 10 Pfennig" zu vergüten ist - das entspricht 145,00 Mark. Wenn jetzt Stundenhonorare von 15 Mark drohen - wer wird ernstlich von Therapeuten Hilfe bei der Lebensbewältigung erwarten können, die für ein Fünftel oder Zehntel dessen arbeiten, was das Bundessozialgericht ihnen zuerkannt hat?

Psychotherapeutenverbände drohen KÄBV mit offener Konfrontation

Nachdem der Vorstand der KÄBV in einer Beschlussvorlage für den Bewertungsausschuss zunächst plante, die Psychotherapeuten ab dem 01.01.2000 mit einem Punktwert von 6,8 Pfennige abzuspeisen (Nachrichten vom 24.01.2000), und diese Beschlussvorlage nach empörten Protesten der Psychotherapeutenverbände (Nachrichten vom 28.01.2000) vorerst wieder zurückzog, hat die Arbeitsgemeinschaft der Richtlinienpsychotherapeuten (AGR) am Samstag in einem Schreiben an den Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Manfred Richter-Reichhelm, appelliert, "in Verantwortung für die Psychotherapie wie für die Gesamtärzteschaft mit realistischen Zahlen auf der Grundlage der BSG-Urteile die Verhandlungen mit dem BMG und den Kassenverbänden wieder aufzunehmen."

Die AGR stimme mit der KÄBV darin überein, dass die "Deckungslücke von 1,942 Milliarden DM im Psychotherapie-Budget ‘99 bundesweit, maximal um 400 Millionen DM vermindert durch die Verhandlungen, ... nicht durch Umverteilung innerhalb des ärztlichen Gesamtbudgets gelöst werden" kann. Der vom KÄBV-Vorstand "mit heißer Nadel gestrickte Beschluss" entspräche jedoch nicht, so heißt es in dem Schreiben, den "außerordentlichen honorarpolitischen Herausforderungen", die "gemeinsam gegenüber der Politik für eine Aufstockung des ärztlichen Gesamtbudgets zur Finanzierung der Psychotherapie zu kämpfen" erforderten.

Es solle nicht dazu kommen, dass durch den notwendigen Ausbau der Psychotherapie die übrige Versorgung Schaden nehme, signalisiert die AGR Verständnis, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen, "die Verpflichtung zur Umsetzung des BSG-Urteils und des § 85 (4), d.h. die Auszahlung des 10 Pf-Punktwertes nicht unmittelbar aus der ärztlichen Gesamtvergütung vornehmen, sondern unter Finanzierungsvorbehalt stellen - unter Beachtung der dringenden Überlebenserfordernisse psychotherapeutischer Praxen." Als "völlig unhaltbar" bezeichnet es die AGR aber, "den Psychotherapeuten die angemessene und verteilungsgerechte Vergütung per Rechenexempel abzusprechen und ein Honorar zu vergüten, das bekanntermaßen die Psychotherapeuten dem Ruin überantwortet." Die in der AGR zusammengeschlossenen Verbände fordern die KÄBV deshalb "dazu auf, den Beschluss umgehend zurückzuziehen, damit es nicht zu einer sonst unabwendbaren gegenseitigen Beschädigung vor der Politik statt eines entschiedenen Kampfes miteinander kommt."

Die Auseinandersetzung an den Honorartöpfen verspricht spannend zu werden. Ausgetragen wird sie durch die Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung freilich auf dem Rücken der Versicherten und - so unglaublich das klingt: der Krankenkassen. Denn für jede in eine wirksame Psychotherapie investierte Mark, so ist aus der Forschung bekannt, werden vier bis neun Mark an Krankheitskosten an anderer Stelle eingespart. Darf man über soviel Torheit noch lachen - um nicht krank zu werden?


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