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Talfahrt
der Psychotherapiehonorare bald bei 15 Mark je Stunde angelangt:
Psychotherapeuten wollen gegen Honorarskandal klagen
Berlin
(31.01.2000) - Die niedergelassenen Psychotherapeuten Berlins
wollen gegen die drastisch gesunkenen Honorare klagen. "Unser
Rechtsanwalts-Pool ist bestens vorbereitet. Ein Urteil vor dem
Bundessozialgericht kann aber fünf Jahre dauern", sagte der
Vorsitzende des Verbandes Psychologischer Psychotherapeuten,
Heinrich Bertram, in einem dpa-Gespräch. Er habe kaum Hoffnung,
dass sich ihre drastisch gesunkenen Honorare in diesem Jahr wieder
erhöhen könnten.
"Die Stundenhonorare drohen nach einer Mitteilung der Kassenärztlichen
Vereinigung (KÄV) in der zweiten Hälfte 1999 von einst über 100
Mark auf etwa 40 Mark bei den Ersatzkassen und 15 Mark bei der AOK
zu sinken", sagte Bertram. "Berlin und die neuen Bundesländer
sind Schlusslicht bei den Honoraren. Das neue
Psychotherapeutengesetz ist damit für viele Kollegen zu einer
existenzvernichtenden Bedrohung geworden", meinte der
Psychologe.
Nach Berechnung des Berliner Grünen-Abgeordneten Bernd Köppl
stehe den 1.700 in Berlin niedergelassenen Psychotherapeuten zusätzlich
20 Millionen Mark für 1999 zu. "Alle sehen die
Notwendigkeit, die Honorare wieder zu erhöhen, aber die
Spitzengespräche mit Gesundheitsministerin Andrea Fischer und der
Berliner Gesundheitsverwaltung haben bislang zu keinem Ergebnis
geführt."
"Wir müssen jetzt verstärkt auf die juristische Strategie
setzen", sagte der Psychotherapeut. "Die Kassen müssen
das vom Psychotherapeutengesetz geforderte Budget auffüllen",
forderte er. Die Psychotherapeuten können jedoch nicht gegen
Kassen, sondern nur gegen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KÄVen)
als direkte Vertragspartner der niedergelassenen Psychotherapeuten
klagen. In der Bundesrepublik arbeiten derzeit etwa 15.000
psychologische und ärztliche Psychotherapeuten, davon 1.750 in
Berlin.
"Es gibt auch Geld in der Kassenärztlichen Vereinigung, das
uns Psychotherapeuten zusteht, aber in andere Töpfe fließt",
meinte Bertram. Nachdem sich aber die Krankenkassen geweigert hätten,
das Budget für die Psychotherapeuten zu erhöhen, hätte jetzt
die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KÄBV) die Gespräche über
eine Honorarerhöhung für gescheitert erklärt. "Wir werden
unseren Kampf weiter fortführen müssen."
Die Leistung von Psychotherapeuten wird - wie bei Ärzten auch -
nach Punkten bemessen. Diese Punkte werden wiederum entsprechend
dem Punktwert bewertet und honoriert. Der Einheitliche
Bewertungs-Maßstab (EBM) der Vertragsbehandler der Krankenkassen
sieht für eine psychotherapeutische Sitzung von fünfzig Minuten
Dauer 1.450 Punkte vor.
Das Bundessozialgericht hatte in einem Urteil am 25.08.1999
festgestellt, dass Psychotherapie mit einem Punktwert von
"mindestens 10 Pfennig" zu vergüten ist - das
entspricht 145,00 Mark. Wenn jetzt Stundenhonorare von 15 Mark
drohen - wer wird ernstlich von Therapeuten Hilfe bei der
Lebensbewältigung erwarten können, die für ein Fünftel oder
Zehntel dessen arbeiten, was das Bundessozialgericht ihnen
zuerkannt hat?
Psychotherapeutenverbände drohen KÄBV mit offener
Konfrontation
Nachdem der Vorstand der KÄBV in einer Beschlussvorlage für den
Bewertungsausschuss zunächst plante, die Psychotherapeuten ab dem
01.01.2000 mit einem Punktwert von 6,8 Pfennige abzuspeisen
(Nachrichten vom 24.01.2000), und diese Beschlussvorlage nach empörten
Protesten der Psychotherapeutenverbände (Nachrichten vom
28.01.2000) vorerst wieder zurückzog, hat die Arbeitsgemeinschaft
der Richtlinienpsychotherapeuten (AGR) am Samstag in einem
Schreiben an den Vorsitzenden der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung, Dr. Manfred Richter-Reichhelm, appelliert,
"in Verantwortung für die Psychotherapie wie für die Gesamtärzteschaft
mit realistischen Zahlen auf der Grundlage der BSG-Urteile die
Verhandlungen mit dem BMG und den Kassenverbänden wieder
aufzunehmen."
Die AGR stimme mit der KÄBV darin überein, dass die
"Deckungslücke von 1,942 Milliarden DM im
Psychotherapie-Budget ‘99 bundesweit, maximal um 400 Millionen
DM vermindert durch die Verhandlungen, ... nicht durch
Umverteilung innerhalb des ärztlichen Gesamtbudgets gelöst
werden" kann. Der vom KÄBV-Vorstand "mit heißer Nadel
gestrickte Beschluss" entspräche jedoch nicht, so heißt es
in dem Schreiben, den "außerordentlichen honorarpolitischen
Herausforderungen", die "gemeinsam gegenüber der
Politik für eine Aufstockung des ärztlichen Gesamtbudgets zur
Finanzierung der Psychotherapie zu kämpfen" erforderten.
Es solle nicht dazu kommen, dass durch den notwendigen Ausbau der
Psychotherapie die übrige Versorgung Schaden nehme, signalisiert
die AGR Verständnis, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen,
"die Verpflichtung zur Umsetzung des BSG-Urteils und des §
85 (4), d.h. die Auszahlung des 10 Pf-Punktwertes nicht
unmittelbar aus der ärztlichen Gesamtvergütung vornehmen,
sondern unter Finanzierungsvorbehalt stellen - unter Beachtung der
dringenden Überlebenserfordernisse psychotherapeutischer
Praxen." Als "völlig unhaltbar" bezeichnet es die
AGR aber, "den Psychotherapeuten die angemessene und
verteilungsgerechte Vergütung per Rechenexempel abzusprechen und
ein Honorar zu vergüten, das bekanntermaßen die
Psychotherapeuten dem Ruin überantwortet." Die in der AGR
zusammengeschlossenen Verbände fordern die KÄBV deshalb
"dazu auf, den Beschluss umgehend zurückzuziehen, damit es
nicht zu einer sonst unabwendbaren gegenseitigen Beschädigung vor
der Politik statt eines entschiedenen Kampfes miteinander
kommt."
Die Auseinandersetzung an den Honorartöpfen verspricht spannend
zu werden. Ausgetragen wird sie durch die Gefährdung der
psychotherapeutischen Versorgung freilich auf dem Rücken der
Versicherten und - so unglaublich das klingt: der Krankenkassen.
Denn für jede in eine wirksame Psychotherapie investierte Mark,
so ist aus der Forschung bekannt, werden vier bis neun Mark an
Krankheitskosten an anderer Stelle eingespart. Darf man über
soviel Torheit noch lachen - um nicht krank zu werden?
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