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Demonstration
vor dem Landtag: Psychotherapeutische Versorgung wird zu Grabe
getragen
Düsseldorf
- Vor dem Düsseldorfer Landtag demonstrieren heute zahlreiche
Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen. Sie machen auf den
Psychotherapie-Notstand aufmerksam und wollen die zuständigen
Politiker wachrütteln. Anlass ist die zu diesem Zeitpunkt im
Landtag stattfindende Anhörung des Gesundheitsausschusses des
Landtags NRW zur Errichtung einer Kammer für die zum 1.1.1999 per
Gesetz neu geschaffenen Heilberufe des Psychologischen
Psychotherapeuten und des Kinder- und
Jugendlichen-Psychotherapeuten.
In ihrer Demonstration mit schwarzen Luftballons und
"Gerippen" vor dem Düsseldorfer Landtag wollen sie auf
die düsteren Aussichten im gesamten Bereich der Psychotherapie
hinweisen. "Stundenhonorare in Höhe von 41,47 Mark pro
Therapiestunde", so Birgit Löber-Kraemer, Sprecherin der
Landeskonferenz Nordrhein der Richtlinienpsychotherapeuten,
"sind Grund genug für unsere Grabesstimmung. Mit diesen
Honoraren können wir unsere Patienten nicht mehr versorgen. Jeder
andere Freiberufler würde sich weigern, dafür zu arbeiten".
Am Ende der Demonstration werden die Psychotherapeuten dem
Gesundheitsministerium eine Petition übergeben, in der sie ein
rasches Handeln der Politik fordern.
Erst in den vergangen Tagen war bekannt geworden, dass die
Punktwerte (d.h. die Berechnungsbasis für die Honorare) für
Psychotherapeuten insbesondere bei den Primärkassen (insbesondere
Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen) derart in den Keller
gesackt sind, dass die Existenz zahlreicher Praxen und damit auch
die Behandlung der Patienten ernsthaft gefährdet ist. Die
erfreuliche Tatsache, dass seit in Kraft treten des
Psychotherapeutengesetzes mehr Menschen mit seelischen Problemen
als bisher ihre Scham überwinden und zum ärztlichen oder
psychologischen Psychotherapeuten bzw. zum Kinder- und
Jugendlichen-Therapeuten gehen, wird damit ad absurdum geführt.
Psychotherapeutengesetz: Operation gelungen - Patient tot
Hintergrund für die Honorar-Misere ist das
Psychotherapeutengesetz. Als das Gesetz nach mehr als 20jähriger
politischer Auseinandersetzung zum 1.1.1999 in Kraft trat, waren
die Erwartungen hoch. Zwei Ziele sollten im Wesentlichen erreicht
werden:
Erstens sollte die psychotherapeutischen Versorgung für die
Versicherten verbessert und der Zugangsweg zur Therapie
vereinfacht werden. Zweitens definiert das Gesetz die neuen
Heilberufe des Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und des
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) und deren
rechtliche Gleichstellung mit den psychotherapeutisch tätigen Ärzten.
Seit 1.1.1999 läuft der Prozess der Integration der PP und KJP in
das Vertragsärztliche Versorgungssystem. Dieser
Integrationsprozess ist jedoch bei den Beteiligten - Ärzten,
Psychotherapeuten, Krankenkassen etc. - im Gesundheitssystem von
Irritationen und z.T. von Ängsten begleitet.
In Zeiten knapper werdenden Geldes im Gesundheitswesen stand natürlich
von Anfang an die Frage im Vordergrund: Wird das vom Gesetzgeber
eingeplante Budget reichen? Und hier beginnt die derzeitige
Misere, die durchaus das Zeug hat, in die Geschichte bürokratischer
Schildbürgerstreiche als ein klassisches Beispiel für
"Operation gelungen - Patient tot" einzugehen.
Die Vermutung, dass das Budget zu gering ist, wie
Psychotherapeutenverbände schon seit längerem prognostiziert
haben, hat sich bereits im Herbst letzten Jahres bestätigt. Die
Verhandlungspartner, nämlich die Krankenkassen und die Kassenärztlichen
Vereinigungen, die per Gesetz verantwortlich für das
"Ergreifen geeigneter Maßnahmen" sind, konnten sich
aber bisher nicht einigen: Die Krankenkassen bezweifeln die
Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, legen aber die
dafür notwendigen Zahlen nicht vor; die Kassenärztliche
Vereinigung Nordrhein stellt beispielsweise fest, dass bei einigen
Krankenkassen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt die
Bereitstellung des gesetzlich vorgegebenen Anteils vorgenommen
wurde. Verschiedene Krankenkassen haben in das entsprechende
Budget gar nichts oder nur sehr wenig einzahlen müssen. Diese
fordern aber jetzt im Rahmen der komplizierten Übergangsregelungen
in hohem Umfang Leistungen an, erwarten sozusagen eine
Subventionierung durch andere Krankenkassen, da sonst besagtes
Stundenhonorar von 41,73 Mark bei den Psychotherapeuten ankäme.
Dies stehe im völligen Gegensatz zur Entscheidung des
Bundessozialgerichtes vom 25.08.1999, dass unter bestimmten Umständen
ein Stundenhonorar von 145,00 Mark für Psychotherapeuten als
angemessen anzusehen ist. Die komplexen Berechnungen, klagen die
Beteiligten, überforderten den Sachverstand eines
Nichtmathematikers. "Aber jeder Nichtmathematiker kann
nachvollziehen, dass eine Vollzeitpraxis mit einem
durchschnittlichen Stundenlohn von 72,00 Mark oder weniger nicht
professionell geführt werden kann", heißt es in der Erklärung
der Landeskonferenz der Richtlinienpsychotherapeuten.
Politischer Sachverstand gefordert
Von dem derzeitigen Missstand sind in NRW ca. 3.900
Psychotherapeuten und Psychotherapeuten betroffen - und mit ihnen
ca. 300.000 Patienten. Wenn sich jetzt zeigt, dass die Vorgaben
des Psychotherapeutengesetzes die Integration der Psychologischen
Psychotherapeuten und der Kinder- und
Jugendlichen-Psychotherapeuten behindern und sogar dazu führen
werden, dass zwei gerade neu geschaffenen Heilberufen die
Existenzgrundlage gar nicht erst zugestanden wird, dann ist die
Politik mit ihrem Sachverstand gefragt! "An diesem Gesetz hat
das Bundesland NRW maßgeblich mitgearbeitet", betont die
Sprecherin der Landeskonferenz, Birgit Löber-Kraemer. "Das
Land sollte uns deshalb jetzt auch nicht im Regen stehen lassen
und sich dafür einsetzen, dass die unbedingt notwendigen
Korrekturen rasch in die Wege geleitet werden."
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