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 Psychotherapie News  Februar 2000   Psychotherapie
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Demonstration vor dem Landtag: Psychotherapeutische Versorgung wird zu Grabe getragen

Düsseldorf - Vor dem Düsseldorfer Landtag demonstrieren heute zahlreiche Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen. Sie machen auf den Psychotherapie-Notstand aufmerksam und wollen die zuständigen Politiker wachrütteln. Anlass ist die zu diesem Zeitpunkt im Landtag stattfindende Anhörung des Gesundheitsausschusses des Landtags NRW zur Errichtung einer Kammer für die zum 1.1.1999 per Gesetz neu geschaffenen Heilberufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten.

In ihrer Demonstration mit schwarzen Luftballons und "Gerippen" vor dem Düsseldorfer Landtag wollen sie auf die düsteren Aussichten im gesamten Bereich der Psychotherapie hinweisen. "Stundenhonorare in Höhe von 41,47 Mark pro Therapiestunde", so Birgit Löber-Kraemer, Sprecherin der Landeskonferenz Nordrhein der Richtlinienpsychotherapeuten, "sind Grund genug für unsere Grabesstimmung. Mit diesen Honoraren können wir unsere Patienten nicht mehr versorgen. Jeder andere Freiberufler würde sich weigern, dafür zu arbeiten". Am Ende der Demonstration werden die Psychotherapeuten dem Gesundheitsministerium eine Petition übergeben, in der sie ein rasches Handeln der Politik fordern.

Erst in den vergangen Tagen war bekannt geworden, dass die Punktwerte (d.h. die Berechnungsbasis für die Honorare) für Psychotherapeuten insbesondere bei den Primärkassen (insbesondere Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen) derart in den Keller gesackt sind, dass die Existenz zahlreicher Praxen und damit auch die Behandlung der Patienten ernsthaft gefährdet ist. Die erfreuliche Tatsache, dass seit in Kraft treten des Psychotherapeutengesetzes mehr Menschen mit seelischen Problemen als bisher ihre Scham überwinden und zum ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten bzw. zum Kinder- und Jugendlichen-Therapeuten gehen, wird damit ad absurdum geführt.

Psychotherapeutengesetz: Operation gelungen - Patient tot

Hintergrund für die Honorar-Misere ist das Psychotherapeutengesetz. Als das Gesetz nach mehr als 20jähriger politischer Auseinandersetzung zum 1.1.1999 in Kraft trat, waren die Erwartungen hoch. Zwei Ziele sollten im Wesentlichen erreicht werden:

Erstens sollte die psychotherapeutischen Versorgung für die Versicherten verbessert und der Zugangsweg zur Therapie vereinfacht werden. Zweitens definiert das Gesetz die neuen Heilberufe des Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) und deren rechtliche Gleichstellung mit den psychotherapeutisch tätigen Ärzten. Seit 1.1.1999 läuft der Prozess der Integration der PP und KJP in das Vertragsärztliche Versorgungssystem. Dieser Integrationsprozess ist jedoch bei den Beteiligten - Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenkassen etc. - im Gesundheitssystem von Irritationen und z.T. von Ängsten begleitet.

In Zeiten knapper werdenden Geldes im Gesundheitswesen stand natürlich von Anfang an die Frage im Vordergrund: Wird das vom Gesetzgeber eingeplante Budget reichen? Und hier beginnt die derzeitige Misere, die durchaus das Zeug hat, in die Geschichte bürokratischer Schildbürgerstreiche als ein klassisches Beispiel für "Operation gelungen - Patient tot" einzugehen.

Die Vermutung, dass das Budget zu gering ist, wie Psychotherapeutenverbände schon seit längerem prognostiziert haben, hat sich bereits im Herbst letzten Jahres bestätigt. Die Verhandlungspartner, nämlich die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen, die per Gesetz verantwortlich für das "Ergreifen geeigneter Maßnahmen" sind, konnten sich aber bisher nicht einigen: Die Krankenkassen bezweifeln die Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, legen aber die dafür notwendigen Zahlen nicht vor; die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein stellt beispielsweise fest, dass bei einigen Krankenkassen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt die Bereitstellung des gesetzlich vorgegebenen Anteils vorgenommen wurde. Verschiedene Krankenkassen haben in das entsprechende Budget gar nichts oder nur sehr wenig einzahlen müssen. Diese fordern aber jetzt im Rahmen der komplizierten Übergangsregelungen in hohem Umfang Leistungen an, erwarten sozusagen eine Subventionierung durch andere Krankenkassen, da sonst besagtes Stundenhonorar von 41,73 Mark bei den Psychotherapeuten ankäme.

Dies stehe im völligen Gegensatz zur Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 25.08.1999, dass unter bestimmten Umständen ein Stundenhonorar von 145,00 Mark für Psychotherapeuten als angemessen anzusehen ist. Die komplexen Berechnungen, klagen die Beteiligten, überforderten den Sachverstand eines Nichtmathematikers. "Aber jeder Nichtmathematiker kann nachvollziehen, dass eine Vollzeitpraxis mit einem durchschnittlichen Stundenlohn von 72,00 Mark oder weniger nicht professionell geführt werden kann", heißt es in der Erklärung der Landeskonferenz der Richtlinienpsychotherapeuten.

Politischer Sachverstand gefordert

Von dem derzeitigen Missstand sind in NRW ca. 3.900 Psychotherapeuten und Psychotherapeuten betroffen - und mit ihnen ca. 300.000 Patienten. Wenn sich jetzt zeigt, dass die Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes die Integration der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten behindern und sogar dazu führen werden, dass zwei gerade neu geschaffenen Heilberufen die Existenzgrundlage gar nicht erst zugestanden wird, dann ist die Politik mit ihrem Sachverstand gefragt! "An diesem Gesetz hat das Bundesland NRW maßgeblich mitgearbeitet", betont die Sprecherin der Landeskonferenz, Birgit Löber-Kraemer. "Das Land sollte uns deshalb jetzt auch nicht im Regen stehen lassen und sich dafür einsetzen, dass die unbedingt notwendigen Korrekturen rasch in die Wege geleitet werden."


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