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Psychotherapien sollen "ausgesetzt werden": Honorare decken nicht einmal die Unkosten

Düsseldorf/Stuttgart (03.02.2000) - Rund 400 Psychotherapeuten aus Nordrhein-Westfalen haben am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Landtag gegen zu geringe Honorare demonstriert. Sie waren schwarz gekleidet, hatten sich Skelett-Attrappen umgehängt, trugen schwarze Luftballons und auch das Wetter war der Symbolik angemessen - die Psychotherapeuten standen im Regen.

Honorarvergleich Psychotherapeuten - HausärzteGerade einmal 70 Mark im Durchschnitt erhielten die Psychotherapeuten nach der Abrechnung der Krankenkassen pro Sitzung für das dritte Quartal 1999, berichteten Vertreter von Psychotherapeuten-Organisationen vor der Presse. Zur Zeit wird das dritte Quartal abgerechnet. Damit lasse sich eine Praxis jedoch nicht wirtschaftlich führen, hieß es weiter. Für die Abrechnung des vierten Quartals 1999 werden auf Grund der knappen Budgetlage weitere Einbußen befürchtet.

Therapeuten beklagten auch, dass sie für aufwendig auszufüllende Anträge außerhalb der Sitzungen kein zusätzliches Geld erhielten. Sie kritisierten die geringen Honorarsätze vor allem, weil das Bundessozialgericht am 25. August 1999 ein Stundenhonorar von 145 Mark (1.450 Punkte je Stunde zu "mindestens 10 Pfennige" je Punkt) als angemessen bezeichnet habe (Az.: B 6 KA 14/98 R und 17/98 R).

Nach dieser Rechtsprechung soll das Einkommen eines Psychotherapeuten dem anderer Arztgruppen - wie beispielsweise dem der Allgemeinärzte - vergleichbar sein. Die Abbildung rechts zeigt das durchschnittliche Einkommen (Praxis-Überschuss) und die Betriebsausgaben im Durchschnitt der Jahre 1995 bis 1997. Nach den Zahlen des Zentralinstitutes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hatten in diesem Zeitraum ärztliche Psychotherapeuten einen durchschnittlichen Umsatz von 126.992 Mark, Allgemeinärzte jedoch von 377.322 Mark. Nach Abzug der Betriebsausgaben (in der Grafik blau) verblieben Allgemeinärzten durchschnittlich 161.128 Mark Praxisüberschuss, Psychotherapeuten hingegen nur 76.999 Mark (in der Grafik rot). Inzwischen sind diese Zahlen der Jahre 1995 bis 1997 bei psychotherapeutischen Stundenhonoraren von 70, 50 oder gar 30 Mark schon längst Makulatur.

Die Demonstranten forderten die Landesregierung deshalb auf, sich im Bundesrat für eine gesetzliche Regelung der Finanzierung des Ausbaus der Psychotherapie einzusetzen, damit eine angemessene Vergütung der Leistungen ermöglicht werden könne. Dem Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages wurde folgende Petition übergeben (in Auszügen):

An den
Petitionsausschuss des Landtags NRW

Petition an den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen

Ebenso wie in anderen Bundesländern wird jetzt auch in Nordrhein-Westfalen deutlich, dass das für die psychotherapeutische Versorgung gemäß Psychotherapeutengesetz (PsychThG) veranschlagte Honorarvolumen so niedrig ist, dass eine existenzsichernde Honorierung der Psychotherapeuten - d.h. von Ärzten, Psychologen und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten - ... nicht mehr möglich ist mit dem Honorarvolumen für das gesetzlich fest geschriebene Psychotherapie-Budget.

Damit ist eine in der Geschichte der Bundesrepublik wohl einmalige Situation entstanden: zwei neu geschaffenen Heilberufen wird mit demselben Federstrich ihre Legitimation zu- wie auch gleichzeitig das Überleben als Freiberufler im Gesundheitssystem durch die Honorierung auf Niedrigst-Niveau abgesprochen. Darüber hinaus ist durch diese Honorierung auf Niedrigst-Niveau die gesamte Berufsgruppe der Psychotherapeuten betroffen, also gleichermaßen die psychotherapeutisch tätigen Ärzte. In NRW sind das ca. 3.900 Psychotherapeuten, die ca. 300.000 Patienten behandeln - noch!

... Denn abgesehen davon, dass das Psychotherapeuten-Budget von Anfang an zu niedrig angesetzt war, reicht insbesondere bei den Primärkassen der für das Budget gemeldete Betrag bei weitem nicht aus. Es wird offenbar mehr an Psychotherapie angefordert als Geld aus den Jahren 1996 bzw. 1997, den Aufsatzjahren, zur Berechnung des jeweiligen Budgets der Krankenkasse zu berücksichtigen war. Eine im Grunde erfreuliche Entwicklung, zeigt sie doch, dass die Akzeptanz der psychotherapeutischen Behandlung zunimmt, was vom Gesetzgeber intendiert war. Aus diesem Dilemma kann nur eine politische Lösung heraushelfen, denn wenn - aus Gründen der Beitragsstabilität - die gesamte Ärzteschaft herangezogen würde, um das Mehr an Psychotherapie zu finanzieren, wären einerseits zahlreiche Arztpraxen nun ihrerseits existentiell bedroht, andererseits wäre der gerade angelaufene diffizile Prozess der Integration zum Scheitern verurteilt und es entstünde ein kaum steuerbares feindliches Klima gegen Psychotherapie. ...


Das Düsseldorfer Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit erklärte am Mittwoch zu den Forderungen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, auch "das Gesundheitsministerium hält die derzeit in der Psychotherapie in Nordrhein-Westfalen gezahlten Honorare von rd. 41,- DM pro Therapiestunde - in Übereinstimmung mit den Demonstrantinnen und Demonstranten - für unzureichend." Allerdings weist das Ministerium in seiner Erklärung darauf hin, "die Behauptung der Demonstranten, verantwortlich für diese Honorarmisere sei wesentlich das Psychotherapeutengesetz", stelle "die Tatsachen auf den Kopf. Das am 1.1.1999 nach langjährigen politischen Auseinandersetzungen mit nachdrücklicher Hilfe Nordrhein-Westfalens in Kraft getretene Psychotherapeutengesetz hat in Wahrheit erst die Voraussetzungen zur eigenverantwortlichen Berufsausübung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als anerkannten neuen Heilberuf geschaffen."  Nach dem Gesetz sei es die "Aufgabe der Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen, das Psychotherapeutenbudget" vertraglich zu vereinbaren.

"Die Forderung der Demonstranten, das Land möge sie 'nicht im Regen stehen lassen'", so heißt es weiter,  "verwechselt deshalb den Adressaten. Notwendig ist, dass die Selbstverwaltung ihre Hausaufgaben macht und endlich die Psychotherapiebudgets vereinbart". Das Gesundheitsministerium habe in seiner Aufsichtsfunktion deshalb die Vertragsparteien aufgefordert, "spätestens bis Ende Februar Vereinbarungen zu treffen". Handele die Selbstverwaltung auch dann nicht, werde das Gesundheitsministerium von seiner gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machen und von sich aus das Schiedsamt zur Entscheidung anrufen.

Ähnliche oder noch schlimmere Situationen herrschen in den anderen Bundesländern. Weil sich beispielsweise die Innungskrankenkassen weigerten, auf der Grundlage des gesetzlich festgelegten Budgets über Stützungsmaßnahmen zu verhandeln, wurden Psychotherapeuten in Nord-Württemberg einem Schreiben ihres Verbandes gewarnt: "Sie müssen ... bei neu beginnenden Therapien verstärkt darauf achten, ob eine Kasse zahlungswillig und zahlungsfähig ist, um nicht ihre eigene Existenz zu gefährden. Eine vernünftige Therapie zu 3,8 Pfennig kann nicht getätigt werden und ist deshalb weder dem Patienten noch dem Therapeuten zumutbar, wenn er durch eine Therapiestunde nicht einmal seine Unkosten deckt." In Absprache mit den Patienten sollten Therapien deshalb "ausgesetzt werden, bis er eine zahlungswilligere Kasse gefunden hat", heißt es in dem Schreiben des Verbandes der Vertragspsychotherapeuten weiter.

Abbildung: © 2000 Dietmar G. Luchmann


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