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Psychotherapien
sollen "ausgesetzt werden": Honorare decken nicht einmal
die Unkosten
Düsseldorf/Stuttgart
(03.02.2000) - Rund 400 Psychotherapeuten aus Nordrhein-Westfalen
haben am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Landtag gegen zu geringe
Honorare demonstriert. Sie waren schwarz gekleidet, hatten sich
Skelett-Attrappen umgehängt, trugen schwarze Luftballons und auch
das Wetter war der Symbolik angemessen - die Psychotherapeuten
standen im Regen.
Gerade einmal 70 Mark im
Durchschnitt erhielten die Psychotherapeuten nach der Abrechnung
der Krankenkassen pro Sitzung für das dritte Quartal 1999,
berichteten Vertreter von Psychotherapeuten-Organisationen vor der
Presse. Zur Zeit wird das dritte Quartal abgerechnet. Damit lasse
sich eine Praxis jedoch nicht wirtschaftlich führen, hieß es
weiter. Für die Abrechnung des vierten Quartals 1999 werden auf
Grund der knappen Budgetlage weitere Einbußen befürchtet.
Therapeuten beklagten auch, dass sie für aufwendig auszufüllende
Anträge außerhalb der Sitzungen kein zusätzliches Geld
erhielten. Sie kritisierten die geringen Honorarsätze vor allem,
weil das Bundessozialgericht am 25. August 1999 ein Stundenhonorar
von 145 Mark (1.450 Punkte je Stunde zu "mindestens 10
Pfennige" je Punkt) als angemessen bezeichnet habe (Az.: B 6
KA 14/98 R und 17/98 R).
Nach dieser Rechtsprechung soll das Einkommen eines
Psychotherapeuten dem anderer Arztgruppen - wie beispielsweise dem
der Allgemeinärzte - vergleichbar sein. Die Abbildung rechts
zeigt das durchschnittliche Einkommen (Praxis-Überschuss) und die
Betriebsausgaben im Durchschnitt der Jahre 1995 bis 1997. Nach den
Zahlen des Zentralinstitutes der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung hatten in diesem Zeitraum ärztliche
Psychotherapeuten einen durchschnittlichen Umsatz von 126.992
Mark, Allgemeinärzte jedoch von 377.322 Mark. Nach Abzug der
Betriebsausgaben (in der Grafik blau) verblieben Allgemeinärzten
durchschnittlich 161.128 Mark Praxisüberschuss, Psychotherapeuten
hingegen nur 76.999 Mark (in der Grafik rot). Inzwischen sind
diese Zahlen der Jahre 1995 bis 1997 bei psychotherapeutischen
Stundenhonoraren von 70, 50 oder gar 30 Mark schon längst
Makulatur.
Die Demonstranten forderten die Landesregierung deshalb auf, sich
im Bundesrat für eine gesetzliche Regelung der Finanzierung des
Ausbaus der Psychotherapie einzusetzen, damit eine angemessene
Vergütung der Leistungen ermöglicht werden könne. Dem
Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages wurde
folgende Petition übergeben (in Auszügen):
An den
Petitionsausschuss des Landtags NRW
Petition an den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebenso wie in anderen Bundesländern wird jetzt auch in
Nordrhein-Westfalen deutlich, dass das für die
psychotherapeutische Versorgung gemäß
Psychotherapeutengesetz (PsychThG) veranschlagte
Honorarvolumen so niedrig ist, dass eine existenzsichernde
Honorierung der Psychotherapeuten - d.h. von Ärzten,
Psychologen und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten -
... nicht mehr möglich ist mit dem Honorarvolumen für das
gesetzlich fest geschriebene Psychotherapie-Budget.
Damit ist eine in der Geschichte der Bundesrepublik wohl
einmalige Situation entstanden: zwei neu geschaffenen
Heilberufen wird mit demselben Federstrich ihre Legitimation
zu- wie auch gleichzeitig das Überleben als Freiberufler im
Gesundheitssystem durch die Honorierung auf Niedrigst-Niveau
abgesprochen. Darüber hinaus ist durch diese Honorierung
auf Niedrigst-Niveau die gesamte Berufsgruppe der
Psychotherapeuten betroffen, also gleichermaßen die
psychotherapeutisch tätigen Ärzte. In NRW sind das ca.
3.900 Psychotherapeuten, die ca. 300.000 Patienten behandeln
- noch!
... Denn abgesehen davon, dass das Psychotherapeuten-Budget
von Anfang an zu niedrig angesetzt war, reicht insbesondere
bei den Primärkassen der für das Budget gemeldete Betrag
bei weitem nicht aus. Es wird offenbar mehr an
Psychotherapie angefordert als Geld aus den Jahren 1996 bzw.
1997, den Aufsatzjahren, zur Berechnung des jeweiligen
Budgets der Krankenkasse zu berücksichtigen war. Eine im
Grunde erfreuliche Entwicklung, zeigt sie doch, dass die
Akzeptanz der psychotherapeutischen Behandlung zunimmt, was
vom Gesetzgeber intendiert war. Aus diesem Dilemma kann nur
eine politische Lösung heraushelfen, denn wenn - aus
Gründen der Beitragsstabilität - die gesamte Ärzteschaft
herangezogen würde, um das Mehr an Psychotherapie zu
finanzieren, wären einerseits zahlreiche Arztpraxen nun
ihrerseits existentiell bedroht, andererseits wäre der
gerade angelaufene diffizile Prozess der Integration zum
Scheitern verurteilt und es entstünde ein kaum steuerbares
feindliches Klima gegen Psychotherapie. ... |
Das Düsseldorfer Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und
Gesundheit erklärte am Mittwoch zu den Forderungen der
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, auch "das
Gesundheitsministerium hält die derzeit in der Psychotherapie in
Nordrhein-Westfalen gezahlten Honorare von rd. 41,- DM pro
Therapiestunde - in Übereinstimmung mit den Demonstrantinnen und
Demonstranten - für unzureichend." Allerdings weist das
Ministerium in seiner Erklärung darauf hin, "die Behauptung
der Demonstranten, verantwortlich für diese Honorarmisere sei
wesentlich das Psychotherapeutengesetz", stelle "die
Tatsachen auf den Kopf. Das am 1.1.1999 nach langjährigen
politischen Auseinandersetzungen mit nachdrücklicher Hilfe
Nordrhein-Westfalens in Kraft getretene Psychotherapeutengesetz
hat in Wahrheit erst die Voraussetzungen zur eigenverantwortlichen
Berufsausübung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
als anerkannten neuen Heilberuf geschaffen." Nach dem
Gesetz sei es die "Aufgabe der Selbstverwaltung von
Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen, das
Psychotherapeutenbudget" vertraglich zu vereinbaren.
"Die Forderung der Demonstranten, das Land möge sie 'nicht
im Regen stehen lassen'", so heißt es weiter,
"verwechselt deshalb den Adressaten. Notwendig ist, dass die
Selbstverwaltung ihre Hausaufgaben macht und endlich die
Psychotherapiebudgets vereinbart". Das Gesundheitsministerium
habe in seiner Aufsichtsfunktion deshalb die Vertragsparteien
aufgefordert, "spätestens bis Ende Februar Vereinbarungen zu
treffen". Handele die Selbstverwaltung auch dann nicht, werde
das Gesundheitsministerium von seiner gesetzlichen Möglichkeit
Gebrauch machen und von sich aus das Schiedsamt zur Entscheidung
anrufen.
Ähnliche oder noch schlimmere Situationen herrschen in den
anderen Bundesländern. Weil sich beispielsweise die
Innungskrankenkassen weigerten, auf der Grundlage des gesetzlich
festgelegten Budgets über Stützungsmaßnahmen zu verhandeln,
wurden Psychotherapeuten in Nord-Württemberg einem Schreiben
ihres Verbandes gewarnt: "Sie müssen ... bei neu beginnenden
Therapien verstärkt darauf achten, ob eine Kasse zahlungswillig
und zahlungsfähig ist, um nicht ihre eigene Existenz zu
gefährden. Eine vernünftige Therapie zu 3,8 Pfennig kann nicht
getätigt werden und ist deshalb weder dem Patienten noch dem
Therapeuten zumutbar, wenn er durch eine Therapiestunde nicht
einmal seine Unkosten deckt." In Absprache mit den Patienten
sollten Therapien deshalb "ausgesetzt werden, bis er eine
zahlungswilligere Kasse gefunden hat", heißt es in dem
Schreiben des Verbandes der Vertragspsychotherapeuten weiter.
Abbildung:
© 2000 Dietmar G. Luchmann
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