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Millionen
leiden unter Alkoholsucht: Drogenbeauftragte für weitere Einschränkungen
der Alkoholwerbung
Berlin
(21.02.2000) - Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Christa
Nickels (Grüne), hat sich für weitere Einschränkungen bei der
Alkoholwerbung ausgesprochen. Das Gesundheitsministerium wolle die
Werbewirtschaft in Gesprächen überzeugen, freiwillig den
bestehenden Katalog von Verhaltensregeln für die Werbung für
alkoholische Getränke zu erweitern, sagte Nickels in einem
dpa-Gespräch. "Hier kommen vor allem Maßnahmen des Kinder-
und Jugendschutzes in Frage." Dabei könnten auch
"Vorschläge, die sich an den geltenden freiwilligen
Vereinbarungen für die Zigarettenwerbung orientieren",
diskutiert werden.
Nach den Verhaltensregeln des Deutschen Werberates darf Werbung
unter anderem nicht zu Alkoholmissbrauch - etwa "durch zum
Trinken auffordernde Leistungssportler" - insbesondere von
Jugendlichen führen. Der Zentralverband der Deutschen
Werbewirtschaft sieht derzeit keine Notwendigkeit, die Regeln zu
verschärfen. Insbesondere ein diskutiertes Verbot von
Fernsehwerbung vor 22.00 Uhr oder Bußgelder bei Verstößen lehnt
er entschieden ab.
Nickels bezeichnete die ablehnende Haltung der Werbewirtschaft als
"unverständlich". "Mehr als sieben Millionen
Familienangehörige, darunter viele Hunderttausende von Kindern, müssen
unter den Folgen der Alkoholsucht von Familienmitgliedern schwer
leiden." Jährlich würden mehr als zweitausend Kinder mit
vorgeburtlichen Schädigungen durch Alkohol (Alkoholembryopathie)
geboren. Daher werde das Gesundheitsministerium in seinen Bemühungen
zur Eindämmung von Alkoholmissbrauch nicht nachlassen.
Der regelmäßige Alkoholkonsum der 12- bis 25-jährigen sei seit
1973 zwar kontinuierlich zurückgegangen. "Früher
Konsumbeginn im Jugendalter bedeutet aber in der Regel die
Verfestigung von Konsummustern", sagte Nickels. Die Werbung
präge dabei nach jüngsten Studien maßgeblich, ob jemand mehr
oder weniger trinke. "Jugendliche sind durch werbliche
Aussagen in besonderer Weise ansprechbar und müssen daher vor den
Gefahren des riskanten Konsums von Alkohol in besonderer Weise
geschützt werden", sagte Nickels.
Werbeverbot für Nervengift: Gesundheitsministerin will
besseren Schutz vor Alkohol
So verhandelt Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne)
derzeit mit den Herstellern von alkoholischen Getränken "über
Maßnahmen zur freiwilligen Selbstbeschränkung" in der
Werbung. Wie eine Ministeriumssprecherin der dpa am 13.02.2000 auf
Anfrage mitteilte, legten Fischer und die Drogenbeauftragte der
Bundesregierung, Christa Nickels (Grüne), dabei besonderen Wert
auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
"Bild am Sonntag" hatte zuvor berichtet, die Ministerin
wolle sich für ein Verbot von Alkoholwerbung durch Prominente
einsetzen. Das Blatt berief sich dabei auf ein der Redaktion
vorliegendes Papier des Ministeriums. Darin wird eine Reihe von
Beschränkungen der Alkohol-Reklame vorgeschlagen, die möglichst
noch in diesem Frühjahr wirksam werden sollen.
Nach Ansicht des Gesundheitsministeriums sei eine solche Aktion längst
überfällig, schreibt "Bild am Sonntag". Dazu gehörten
auch ein generelles Werbeverbot für Hochprozentiges bei
Sportveranstaltungen und eine Begrenzung der Alkoholwerbung auf
die Nachtzeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr. Vor allen Dingen dürfe
laut Vorlage "nicht der Eindruck erweckt werden, der Genuss
alkoholischer Getränke fördere den sozialen oder sexuellen
Erfolg".
Der Zentralverband der Werbewirtschaft habe bereits
"entsetzt" reagiert, hieß es weiter. Er habe von einer
"Bestrafungsaktion" gesprochen, bei der es um ein
Volumen von rund 1,2 Milliarden Mark gehe. Ein unglaublicher
Zynismus in Anbetracht der menschlichen und wirtschaftlichen Tragödien,
die der Alkoholmissbrauch verursacht - zusätzlich zu den vielen
Milliarden Mark an gesundheitlichen Folgekosten dieses
Missbrauches, die das Gesundheitssystem jährlich zu tragen hat.
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