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Jeder
Fünfte ist psychisch behandlungsbedürftig: Psychologen wollen
mehr Qualität in der Psychotherapie
Hannover/Berlin/Stuttgart
(01.03.2000) - Jeder fünfte Deutsche leidet nach Einschätzung
von Experten unter behandlungsbedürftigen psychischen Störungen.
Das sagte der Leiter der Abteilung für Psychosomatik an der
Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), Friedhelm Lamprecht, am
Mittwoch. Doch nur rund 1,5 Prozent aller medizinischen Leistungen
würden für psychotherapeutische Maßnahmen aufgewendet.
Lamprecht machte diese Feststellung auf dem "Deutsche
Kollegium für Psychosomatische Medizin" (DKPM) mit rund 500
Fachleuten aus Europa und den USA in Hannover.
Gleichwohl muss die Qualität der Psychotherapie nach Ansicht von
Psychologen weiter verbessert werden. "Der Schutz unserer
Klienten ist noch nicht ausreichend", sagte die Berliner
Psychotherapeutin Ulrike Oesch auf dem am Mittwoch in Berlin zu
Ende gegangenen 13. Kongress für klinische Psychologie. An der
sechstägigen Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für
Verhaltenstherapie (DGVT) hatten über 1.000 Experten
teilgenommen.
Oesch forderte, Klienten über das Vorgehen und die Qualifikation
des Therapeuten aufzuklären. Bei Konflikten zwischen Therapeut
und Klient sollte ein "Moderator" hinzugezogen werden.
"Die meisten Therapeuten sind dazu noch nicht bereit."
Patienten, die Probleme mit ihrem Therapeuten haben, können sich
an die Psychotherapieverbände, ihre Krankenkasse oder - wenn es
sich um einen ärztlichen Psychotherapeuten handelt - an die Ärztekammer
wenden.
Der Berner Wissenschaftler Klaus Grawe sprach sich dafür aus, vor
einer Psychotherapie in einer Vertrauensstelle ein "Abklärungsgespräch"
zu führen. Dabei solle anhand der vorhandenen psychischen Störungen
und einer Diagnose ein geeigneter Therapeut empfohlen werden.
Damit könnte man sich auch das aufwendige deutsche
Gutachtenverfahren sparen. In Deutschland müssen seit 1999 alle
Psychotherapieanträge von externen Gutachtern bewilligt werden.
In diesem "Gutachterverfahren", muss vom Behandler vor
Beginn jeder Therapie in einem umfangreichen schriftlichen Bericht
gegenüber einem externen Gutachter das therapeutische Vorgehen
begründet werden. Der Gutachter, der die Patienten nicht persönlich
kennen lernt, empfiehlt dann der Krankenkasse, den Therapieantrag
zu genehmigen oder abzulehnen. Dieses Verfahren wird von vielen
Psychotherapeuten heftig kritisiert, weil es die Idee einer Qualitätssicherung
lächerlich mache und mit 24 Millionen Mark pro Jahr nur unnötige
Kosten produziere. Von approbierten Psychotherapeuten dürfe man
verlangen, dass sie ihre Tätigkeit eigenverantwortlich ausüben;
kein Arzt müsse vor jeder Behandlung eine mehrseitige Begründung
verfassen.
Die Stuttgarter Fachärztin Carmen Heerdegen empfiehlt Patienten,
über geeignete Informationsquellen nach Therapeuten zu suchen und
im persönlichen Kontakt zu prüfen, ob der gefundene
Psychotherapeut geeignet ist, das individuelle Problem lösen zu
helfen. Dabei sollte man sich nicht scheuen, auch nach persönlichen
Schwerpunkten oder Statistiken zu fragen. Wer nach spätestens
zehn Sitzungen keine Erfolge erkennen kann, sollte durchaus einen
Therapeutenwechsel erwägen, so die Psychotherapeutin Heerdegen
vom Stuttgarter ABARIS Institut für Moderne Psychotherapie:
"Ein mündiger Patient, der nach einer angemessenen Frist von
zehn Sitzungen für sich prüft, ob ihn die Behandlung seinem
therapeutischen Ziel näher bringt, ist die effektivste Form der
Qualitätssicherung".
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