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 Psychotherapie News  März 2000   Psychotherapie
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Jeder Fünfte ist psychisch behandlungsbedürftig: Psychologen wollen mehr Qualität in der Psychotherapie

Hannover/Berlin/Stuttgart (01.03.2000) - Jeder fünfte Deutsche leidet nach Einschätzung von Experten unter behandlungsbedürftigen psychischen Störungen. Das sagte der Leiter der Abteilung für Psychosomatik an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), Friedhelm Lamprecht, am Mittwoch. Doch nur rund 1,5 Prozent aller medizinischen Leistungen würden für psychotherapeutische Maßnahmen aufgewendet. Lamprecht machte diese Feststellung auf dem "Deutsche Kollegium für Psychosomatische Medizin" (DKPM) mit rund 500 Fachleuten aus Europa und den USA in Hannover.

Gleichwohl muss die Qualität der Psychotherapie nach Ansicht von Psychologen weiter verbessert werden. "Der Schutz unserer Klienten ist noch nicht ausreichend", sagte die Berliner Psychotherapeutin Ulrike Oesch auf dem am Mittwoch in Berlin zu Ende gegangenen 13. Kongress für klinische Psychologie. An der sechstägigen Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) hatten über 1.000 Experten teilgenommen.

Oesch forderte, Klienten über das Vorgehen und die Qualifikation des Therapeuten aufzuklären. Bei Konflikten zwischen Therapeut und Klient sollte ein "Moderator" hinzugezogen werden. "Die meisten Therapeuten sind dazu noch nicht bereit." Patienten, die Probleme mit ihrem Therapeuten haben, können sich an die Psychotherapieverbände, ihre Krankenkasse oder - wenn es sich um einen ärztlichen Psychotherapeuten handelt - an die Ärztekammer wenden.

Der Berner Wissenschaftler Klaus Grawe sprach sich dafür aus, vor einer Psychotherapie in einer Vertrauensstelle ein "Abklärungsgespräch" zu führen. Dabei solle anhand der vorhandenen psychischen Störungen und einer Diagnose ein geeigneter Therapeut empfohlen werden. Damit könnte man sich auch das aufwendige deutsche Gutachtenverfahren sparen. In Deutschland müssen seit 1999 alle Psychotherapieanträge von externen Gutachtern bewilligt werden.

In diesem "Gutachterverfahren", muss vom Behandler vor Beginn jeder Therapie in einem umfangreichen schriftlichen Bericht gegenüber einem externen Gutachter das therapeutische Vorgehen begründet werden. Der Gutachter, der die Patienten nicht persönlich kennen lernt, empfiehlt dann der Krankenkasse, den Therapieantrag zu genehmigen oder abzulehnen. Dieses Verfahren wird von vielen Psychotherapeuten heftig kritisiert, weil es die Idee einer Qualitätssicherung lächerlich mache und mit 24 Millionen Mark pro Jahr nur unnötige Kosten produziere. Von approbierten Psychotherapeuten dürfe man verlangen, dass sie ihre Tätigkeit eigenverantwortlich ausüben; kein Arzt müsse vor jeder Behandlung eine mehrseitige Begründung verfassen.

Die Stuttgarter Fachärztin Carmen Heerdegen empfiehlt Patienten, über geeignete Informationsquellen nach Therapeuten zu suchen und im persönlichen Kontakt zu prüfen, ob der gefundene Psychotherapeut geeignet ist, das individuelle Problem lösen zu helfen. Dabei sollte man sich nicht scheuen, auch nach persönlichen Schwerpunkten oder Statistiken zu fragen. Wer nach spätestens zehn Sitzungen keine Erfolge erkennen kann, sollte durchaus einen Therapeutenwechsel erwägen, so die Psychotherapeutin Heerdegen vom Stuttgarter ABARIS Institut für Moderne Psychotherapie: "Ein mündiger Patient, der nach einer angemessenen Frist von zehn Sitzungen für sich prüft, ob ihn die Behandlung seinem therapeutischen Ziel näher bringt, ist die effektivste Form der Qualitätssicherung".


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