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Psychisch
Kranke fordern freie Selbstbestimmung: Zwangsmedikation führt zu
Spätfolgen
Trier
(28.03.2000) - Bei psychisch Kranken wird nach Ansicht der
Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) zu oft das
Grundrecht auf freie Selbstbestimmung verletzt. In den meisten
Kliniken bekämen Menschen bei Psychosen noch immer zwangsweise
Medikamente, sagte die stellvertretende Geschäftsführerin des
DGSP-Bundesverbandes, Michaela Hoffmann, am Montag in einem Gespräch.
Auf einer Tagung der Katholischen Akademie geht es bis Mittwoch um
"Psychisch Kranke und Menschenrechte in Deutschland: Eine
Herausforderung".
Als Folge der Zwangsmedikation bekämen viele Patienten jahrelang
Medikamente, die sie nicht vertrügen, erklärte Hoffmann. Nach
zehn bis 15 Jahren litten sie dann unter Spätfolgen wie Händezittern,
Muskelkrämpfen oder unkontrollierbarem Speichelfluss. Viele
Menschen mit Psychosen wie Schizophrenie, manischer Depression
oder Verfolgungswahn lehnten die Einnahme von Medikamenten ohnehin
ab, erklärte Hoffmann. Sie forderten, dass sich die Therapeuten
stärker mit den Inhalten der Krankheit auseinander setzen.
Außerdem sollten Ärzte Behandlungsvereinbarungen mit ihren
Patienten abschließen, sagte Hoffmann. In geistig klaren Phasen könnten
die psychisch Kranken dann mit ihren Ärzten besprechen, wie sie
bei ihrer nächsten Psychose behandelt werden wollen. Die Anstalt
Bethel in Bielefeld sei eine der wenigen Kliniken in Deutschland,
die seit Jahren derartige Vereinbarungen träfe. "Die Kranken
sind so auf einer gleichberechtigten Ebene."
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