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Kassenärztliche
Selbstzerstörungs-Strategie erhält ersten Erfolg attestiert:
"Erschreckendes Dokument des Versagens"
Stuttgart
(29.03.2000) - Als das Psychotherapeutengesetz nach über zwanzigjährigem
parlamentarischen Vorlauf 1998 nicht mehr zu verhindern war,
schluckten alle Beteiligten die Kröte, die Psychologischen
Psychotherapeuten in die Kassenärztlichen Vereinigungen zu
"integrieren". Die Ärzte schluckten sie, um die
Psychotherapie bzw. Psychotherapeuten "unter Kontrolle"
zu behalten. Die Psychologischen Psychotherapeuten schluckten sie,
um das Psychotherapeutengesetz endlich zu bekommen. Und diese
Verschmelzung von Feuer und Wasser nannte man verharmlosend
"Integrationsmodell".
Im Ringen um den politischen Erfolg des jeweiligen Lagers wurde
die zusätzliche Finanzierung der Psychologischen
Psychotherapeuten jedoch nicht ausreichend bedacht. Nun sind sie
drin und "greifen den Ärzten in die Tasche", wie es böse
heißt. Unter den verschärften Budgetzwängen der
Gesundheitsreform ist das "Integrationsmodell" indessen
zu einem "Explosivmodell" geworden. "Die sollen gefälligst
wieder verschwinden", lautet deshalb der Jagdruf auch
moderater Vertreter der Ärzteschaft (Medical Tribune, 24.03.2000,
S.28).
Eine wirkliche finanzielle Entlastung im Ärztetopf ist freilich
durch den Rauswurf der Psychotherapeuten nicht zu erwarten.
Deshalb, so folgerte Prof. Dr. med. Horst Holtmann in der Medical
Tribune (18.02.2000, S.18), kann es auch für die Ärzte nur ein
Ziel geben: "raus aus dem System der vertragsärztlichen Zwänge".
Dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KÄBV)
als "Uralthasen", so Holtmann, "sollte die Sachlage
so klar wie Klärchen sein. Wenn er nicht nur an seinen eigenen
Posten denkt, muss er bemüht sein", das System der Kassenärztlichen
Vereinigungen "abzuwickeln".
Die von der KÄBV entwickelte strategisch brillante Idee, den
"entstandenen Druck" in der Ärzteschaft zunächst
"ganz gegen die Psychotherapeuten" als Zündsatz zur
Selbstzerstörung zu lenken, über die wir in den
Nachrichten vom 18.02.2000 berichteten, scheint also Früchte
zu tragen. Mit dem erst jetzt veröffentlichten Brief des
Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) vom
23.03.2000 wird der jüngste Beschluss des Bewertungsausschusses
zur Vergütung der Psychotherapie als "ein erschreckendes
Dokument des Versagens der Partner der Selbstverwaltung"
bezeichnet und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KÄVen) somit
ein erster Erfolg bei ihrer Selbstzerstörung attestiert.
| bvvp
Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V.
|
An
- BMG
- Sozialministerien der Länder
- Mitglieder des Gesundheitsausschusses
- Presse
|
Geschäftsstelle
Schwimmbadstr. 22
79100 Freiburg i.Br.
|
Freiburg, den 23.03.2000
Vergütung für psychotherapeutische Leistungen
Beschluss des Bewertungsausschusses Ärzte/Krankenkassen,
vom 16.02.2000
Sehr geehrte Damen und Herren,
der nun vorliegende Beschluss des Bewertungsausschusses
Ärzte und Krankenkassen zur Vergütung der
Psychotherapeuten ist ein erschreckendes Dokument des
Versagens der Partner der Selbstverwaltung. Es dürfte in
der Geschichte dieses mit hohen regulativen Kompetenzen
ausgestatteten Organs wohl ein bislang einmaliger Vorgang
sein, dass es sich gegen höchstrichterliche Rechtsprechung
und gegen den gesetzlichen Auftrag zu einer Beschlussfassung
hat hinreißen lassen, die eklatant gegen die bisher von
diesem Gremium beachteten Grundsätze der Neutralität und
des Interessenausgleichs verstößt und die einfachsten
Regeln korrekter Berechnungsgrundlagen missachtet.
Offensichtlich weil die KÄBV bei einer noch angemessenen
Vergütung psychotherapeutischer Leistungen mit einem
Punktwert von 10 Pf die finanziellen Belastungen für die übrige
Ärzteschaft fürchtete und weil die Krankenkassen sich vor
daraus ergebenden Forderungen der Ärzteschaft schützen
wollten, kam es zu einer unheiligen Allianz gegen die
Psychotherapeuten und gegen die psychotherapeutische
Versorgung. Das BSG hatte in den Urteilen vom 20.01.99 und
25.08.99 auch auf die bedrohte Sicherstellung durch
unzureichende Vergütungen hingewiesen und auf die
Verpflichtung der KÄVen zu verhindern, dass die Arztgruppe
der Psychotherapeuten "existenzfähige Praxen nicht
mehr führen kann". Der mit dem vorliegenden Beschluss
sich errechnende bundesdurchschnittliche Punktwert von 7,5
Pf für 2000 liegt - unter Berücksichtigung der
Inflationsrate - auf Niveau der Vergütungen des Jahres
‘93 und darunter, gegen das die Psychotherapeuten zuletzt
vor dem BSG gerade mit Erfolg geklagt hatten.
Es seien hier kurz die Einzelheiten des Beschlusses
genannt.
- Unter Punkt 2.3 bis 2.5 werden - auch nach Einführung
des Faktors 1,47 - die Praxiskosten künstlich
heruntergerechnet. Die mit Hilfe dieses Rechenganges
unterstellten Praxiskosten bei ca. 44.000,- DM sind
unrealistisch niedrig, entsprechen nicht den empirischen
Daten und der für eine maximale Auslastung zur
maximalen Punktwerterzielung erforderliche optimierten
Praxisausstattung.
- Unter 1.1 wird zunächst die richtige Prämisse
vorangestellt, die Höhe des Punktwertes für
psychotherapeutische Leistungen könne "nur in Abhängigkeit
von der Ertrags- und Umsatzentwicklung im gesamten
vertragsärztlichen Bereich festgelegt werden."
Aber bereits im nächsten Satz wird diese Prämisse
wieder verlassen: Die Ertrags- und Umsatzverhältnisse
der Psychotherapeuten sollen verglichen werden mit der nächstschlechtest
verdienenden Arztgruppe, der hausärztlich tätigen
Allgemeinmediziner, und zwar auf der Basis von 1998 (s.
Punkt 2.6 ). Deren Benachteiligung wurde gerade durch
den gesetzlichen Eingriff des GRG 2000 korrigiert.
- Die Addition aus künstlich minimierten Praxiskosten
und dem nicht mehr für 2000 zutreffenden
Einkommensniveau der hausärztlichen Allgemeinmediziner
des Jahres 1998 werden willkürlich als Soll-Umsatz der
Psychotherapeuten bezeichnet. (Punkt 2.7). Der sog.
Soll-Umsatz dürfte je nach KÄV zwischen 140.000,- DM
und 190.000,- DM liegen.
- Nach Punkt 2.8 soll dieser "Soll-Umsatz"
dann durch die maximal erreichbare Punktzahl von
2.244.600 Punkten dividiert werden, um zu dem
Mindestpunktwert nach Punkt 2.9 zu kommen. Im Ergebnis
wird daraus bundesdurchschnittlich ein Punktwert um 7,5
Pf resultieren. Diese Rechenoperation ist unter
sachlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
völlig unhaltbar. Es wird damit "Soll-Umsatz mit
Maximalumsatz gleichgesetzt. Eine vergleichbare
Rechenoperation bei anderen Arztgruppen, deren
Mindestpunktwert zu ermitteln durch Division des
Durchschnittsumsatzes durch die Punktzahl der
Maximalabrechner in der eigenen Arztgruppe, würde zur
Folge haben, dass man auf mindestens 20-30% des
derzeitigen ambulanten Budgets verzichten könnte.
- Unter Punkt 2.9 wird dann noch einmal verbindlich
festgelegt, dass mehr als 561.150 Punkte/Quartal oder
2.244.600 Punkte/Jahr nicht vergütet werden, d.h. diese
Punktzahl tatsächlich das absolute Maximum darstellt.
Das bedeutet, dass der Psychotherapeut selbst bei
Maximalauslastung in seinen besten Arbeitsjahren nicht
einmal den Durchschnittsumsatz der nächstschlechtest
verdienenden Arztgruppe bekommt. Dieser
Durchschnittsumsatz der Hausärzte liegt aber noch
einmal mindestens 20% unter dem Durchschnitt einer
vollausgelasteten Hausarztpraxis und 50% unter dem
Durchschnitt einer maximal ausgelasteten Hausarztpraxis.
Damit trifft der Bewertungsausschuss implizit folgende
Aussage: "Soll-Umsatz" und Soll-Einsatz des
Psychotherapeuten liegen bei dessen maximal möglicher
Auslastung. Der Therapeut hat sogar bei optimaler Auslastung
nicht die Möglichkeit, das Durchschnittseinkommen eines
Hausarztes zu erreichen, falls er mal krank wird oder älter
oder er nicht maximal sondern nur durchschnittlich arbeiten
will oder kann, oder die minimalisierte Praxisausstattung
ihm eine Maximalauslastung gar nicht erlaubt. Ein einmal
eingetretenes Defizit kann er nie mehr ausgleichen, auch
wenn er noch soviel arbeitet.
Für jeden Psychotherapeuten gilt: sein "Soll" heißt
dauerhaft maximal zu arbeiten gegen eine dauerhaft weit
unterdurchschnittliche Entlohnung - mit der Möglichkeit
sich wahlweise persönlich und/oder wirtschaftlich zu
ruinieren.
Festzuhalten ist, dass der Bewertungsausschuss in seinem
Beschluss widerrechtlich und gegen das Gesetz den Punktwert
für die Psychotherapeuten heruntermanipuliert. Das
Bundessozialgericht lässt in seiner Urteilsbegründung für
derartig willkürliche Umberechnungen keine Möglichkeiten
zu. Es leitet die Stützungsverpflichtung aus dem
Grundgesetz her. Nur für den Fall eines allgemeinen Rückganges
der Überschüsse aus vertragsärztlicher Tätigkeit lässt
es eine - dann auch nur proportional vorzunehmende -
Abweichung von der Stützungsverpflichtung auf 10 Pfennig
zu: "Soweit die Entwicklung der Honorierung ärztlicher
Leistungen in der Zukunft .zu einem generellen Rückgang der
Überschüsse aus vertragsärztlicher Tätigkeit führen
sollte, kann sich die Rechtslage anders darstellen."
Somit hat der Bewertungsausschuss einen Tendenzbeschluss
gegen den eigenen Sachverstand und gegen den Auftrag des BSG
gefasst. Er kam zustande trotz Offenlegung der Fehler durch
die Psychotherapeutenverbände, im Bewusstsein der absolut
bedrohlichen Lage der psychotherapeutischen Praxen und der
von diesen aufrechterhaltenen psychotherapeutischen
Versorgung. Dieses Vorgehen kann damit nur als
unverantwortlicher Missbrauch der Regelungskompetenz
bezeichnet werden.
Wir fordern hiermit, nachdem die Selbstverwaltung uns außerhalb
von Recht und Gesetz gestellt hat, alle Verantwortlichen in
der Politik, allen voran das aufsichtsführende
Bundesgesundheitsministerium, den Gesundheitsausschuss und
die Gesundheitspolitiker der Parteien auf, umgehend
einzuschreiten und nicht dem Niedergang der Psychotherapie
im rechtlosen Zustand zuzuschauen.
Angesichts bestehender Budgetzwänge muss u.E. die Politik für
eine Aufstockung der ärztlichen Gesamtvergütung sorgen. Für
den Aufbau der Psychotherapie unter Budgetbedingungen in der
Vergangenheit und für den Ausbau und die resultierenden
Leistungsausweitungen durch das Psychotherapeutengesetz müssen
dringend noch Finanzierungswege gefunden werden. Die Finanzlücken
können nicht in einer Gesamtvergütung zusätzlich
aufgefangen werden, die ohnehin schon durch die Aufteilung
in Haus- und Facharztvergütung sowie durch die medizinisch
und demografisch bedingte Leistungsentwicklung unter
erheblichem Druck sich befindet. Insofern stellt das
widerrechtliche Handeln des Bewertungsausschusses auch eine
Symptom der in der Selbstverwaltung nicht lösbaren
Finanzierungsfrage dar. Vorerst richtet sich - wieder einmal
- der entstandene Druck und der Schaden ganz gegen die
Psychotherapeuten, die durch die Honorarmisere der
vergangenen Jahre mit ihren Praxen und persönlich buchstäblich
am Ende sind.
Wir fordern Sie auf: handeln Sie rasch!
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"Handeln Sie rasch", fordert der bvvp das
Bundesministerium für Gesundheit, die Sozialministerien der Länder
und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses auf. Was freilich können
jene tun? Mehr Geld in den Topf legen? Nein, das wäre zu kurz
gedacht. Denn die KÄVen sind auch ohne Frau Fischers
Gesundheitsreform(en) durch die bevorstehende EU-Harmonisierung in
ihrer heutigen Form Auslaufmodelle. Und wer investiert noch in ein
Abbruch-Objekt? Wie wenig im übrigen dem Zwang zur Harmonisierung
innerhalb der EU entgegenzusetzen ist, war jüngst bei der
BSE-Entscheidung der Bundesregierung zu beobachten: Obwohl
namhafte Experten und die Mehrheit der Bevölkerung laut Umfragen
gegen die Aufhebung des Importverbotes für britisches Rindfleisch
waren, setzte der politische Druck sich durch.
Da kann es geradezu als glückliche Fügung betrachtet werden,
dass Politik und Kassenärztliche Bundesvereinigung ausnahmsweise
einmal am selben Strang ziehen: Raus aus den KÄVen mit den
Psychotherapeuten, die zwar mit ihrer zugedachten Rolle als
Avantgardisten der "Abwicklung" noch ihre
Identifikationsschwierigkeiten haben, bald aber die Chance, von
der erdrückten und geschädigten Minderheit innerhalb der Ärzteschaft
zur Eigenständigkeit zu gelangen, herzhaft beim Schopfe packen könnten.
Vorausgesetzt, sie sind nicht zuvor infolge ihres Schlafentzuges
durch Überarbeitung bei Stundenhonoraren von 15 DM dumm geworden
und haben durch den Dauer-Stress, ihren Patienten auch bei 15
Pfennigen je Stunde noch ein ermutigendes Lächeln zu präsentieren,
nicht ihre Erinnerung daran verloren, wen sie verdanken, dass sie
"mit ihren Praxen und persönlich buchstäblich am Ende
sind".
Übergangsweise könnte von der Politik ein eigener Topf mit fest
definiertem und von jedem Therapeuten im voraus kalkulierbarem
Stundenhonorar in der vom Bundessozialgericht zugestandenen Höhe
bereitgestellt werden. Eine Selbstverständlichkeit angesichts der
Unmöglichkeit der Leistungsausweitung, da jede Psychotherapie von
der Krankenkasse zuvor genehmigt werden muss. Allerdings dürfte
das politisch kaum durchzusetzen sein.
Deshalb kann trotz der Euphorie in manchen Verbandsmeldungen nicht
erwartet werden, dass der von der F.D.P. in den Bundestag
eingebrachte Gesetzentwurf "zur Sicherung einer angemessenen
Vergütung psychotherapeutischer Leistungen" mit der schönen
Vorgabe an "die Vertragspartner nach Absatz 1 zur Begrenzung
der Punktwertdifferenz die Gesamtvergütung so zu erhöhen, dass
eindurchschnittliches Arzteinkommen erzielt werden kann"
ernstlich Erfolg hat. Die Gesundheitsministerin Fischer (Grüne)
und die SPD würden damit das Scheitern ihrer Gesundheitsreform
bestätigen. Das wird ihr politischer Selbstbehauptungswillen
nicht zulassen. Die Psychotherapeuten wären klug beraten, von der
Politik nicht einen Nachschlag im ärztlichen Raubtierkäfig zu
erbetteln, um den das Gebalge in schöner Regelmäßigkeit nur
weiter eskalieren würde, sondern der Politik und den Kassen eine
Brücke zu bauen: Den konsequenten Ausstieg aus den KÄVen und den
Einstieg in die institutionelle Selbständigkeit mit eigener
Honorarmenge einzufordern, wird rascher zum Erfolg führen, weil
es hierzu nur einer einmaligen schmerzhaften Zäsur bedarf - zu
trennen, was nicht zusammen passt.
Innerhalb von zwei bis drei Jahren kann der Wechsel zu einem
transparenten System der Kostenerstattung oder Einzelabrechnung
stattfinden, in dem jeder Psychotherapeut mit den Krankenkassen
abrechnet, die KÄVen überflüssig sind - und durch effiziente
Psychotherapie an anderen Stellen des Gesundheitswesens eine Menge
Kosten gespart werden.
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