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 Psychotherapie News  Mai 2000   Psychotherapie
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Psychotherapeuten im Hausarztmodell und Praxisnetz: Behinderung des Erstzugangs ist eine sehr kostspielige Verkennung der Realität

Stuttgart (01.05.2000) - Patienten mit psychischen Erkrankungen können sich bisher direkt an psychologische oder ärztliche Psychotherapeuten wenden. Mit dem Psychotherapeutengesetz ist zum 01.01.1999 auch das Erstzugangsrecht zu den Psychologischen Psychotherapeuten für gesetzlich Versicherte eingerichtet worden. 

Mit den sogenannten Hausarztmodellen und der "integrierten Versorgung" (Praxisnetze) im Rahmen der nächsten Schritte der Gesundheitsreform gibt es nun jedoch Überlegungen, den direkten Zugang zu den psychotherapeutischen Behandlern wieder einzuschränken. Berufsverbände befürchten deshalb, dass die beabsichtigten Veränderungen die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen. Denn die gesellschaftliche Diskriminierung psychisch Kranker errichtet noch immer Barrieren aus Angst, Scham und Selbstunsicherheit, die nach Ansicht von Experten häufig die Behandlung behindern. Dies wurde soeben wieder auf der 4. Internationalen ENMESH-Konferenz in Leipzig (28.-30.04.2000) festgestellt (siehe Nachrichten vom 28.04.2000).

Psychisch Behandlungsbedürftige, denen durch unnötige Barrieren die Aufnahme einer frühzeitigen psychotherapeutischen Behandlung erschwert wird, weichen in den somatischen Bereich aus. Damit vermehren sie die Kosten um ein Vielfaches als bei einer rechtzeitigen Behandlung der psychischen Störung erforderlich wäre. Zum Beispiel können Patienten mit einer beginnenden Angst- und Panikstörung, die sich in Herzrasen, Hitzewallungen, Atemnot etc. äußert, bei qualifizierten Verhaltenstherapeuten in zehn oder fünfzehn Stunden erfolgreich behandelt werden. Wenn dieselben Patienten jedoch erst nach durchschnittlich acht oder zehn Jahren in die psychotherapeutische Behandlung gelangen, sind sie in der Regel einer z.T. vielfach wiederholten ausgiebigen und kostentreibenden Diagnostik unterzogen worden und die psychischen Störungen haben sich bereits verfestigt.

Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten bvvp hat darum in einer Fragebogenerhebung von September 1999 bis Ende Februar 2000 die Meinung von Patienten zur Frage des Erstzugangsrechtes zum Psychotherapeuten ermittelt. Aus 115 teilnehmenden Praxen gelangten 2.709 Fragebögen in die Auswertung. Die Praxen verteilten sich auf sechs Praxen von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, 17 Praxen von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, 53 Praxen ärztlicher Psychotherapeuten und 39 Praxen psychologischer Psychotherapeuten. Die Patienten wurden befragt, ob sie befürworten, dass der Zugang zum Psychotherapeuten "generell über den Hausarzt erfolgt", ob sie befürworten, dass "der direkte Weg" zum Psychotherapeuten "erhalten bleibt" und ob die nur auf den Hausarzt beschränkte Zugangsmöglichkeit zur Psychotherapie "die Entscheidung zur Behandlung" der "psychischen Probleme" beeinflusst, erleichtert oder erschwert hätte.

Die Ergebnisse sind von seltener Klarheit: Patienten wollen und brauchen den direkten Weg zum Psychotherapeuten. "Während der Zugang nur über den Hausarzt schon mit einer großen Mehrheit von über 90 Prozent abgelehnt wurde", heißt es in der Studie, "wurde der direkte Weg zum Psychotherapeuten/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sogar von 96,5 Prozent der Patienten befürwortet." Die Frage, ob eine auf den Hausarzt beschränkte Zugangsmöglichkeit den Behandlungsbeginn erschwert hätte, bejahten 61 Prozent der Patienten. Nur 12 Prozent meinten, dass die Zugangsmöglichkeit über den Hausarzt den Behandlungsbeginn erleichtert hätte.

Während die Gruppe derer, die sich vom Hausarzt bei der Aufnahme einer Psychotherapie eher behindert fühlten, fünf Mal so groß ist wie die Gruppe derer, die den Hausarzt als förderlich bewerteten, wird hingegen die bloße Kooperation mit dem Hausarzt "von etwa der Hälfte bejaht und von 42 Prozent abgelehnt". Der Informationsaustausch zwischen Hausarzt und Psychotherapeut wird von 67 Prozent abgelehnt, während die Informationsweitergabe lediglich von 55 Prozent abgelehnt wurde. Auch die Antwort von Patienten aus Praxen, die "überwiegend hausärztlich tätig" sind, "unterschied sich in keiner Weise von denen der übrigen Patienten", heißt es in der Analyse. "Am ehesten", so folgern die Autoren, "wird somit Kooperation befürwortet. Ein detaillierter Informationsaustausch und eine Weitergabe von Informationen über den Behandlungsverlauf sind nicht erwünscht."

Dies ist auch die Beobachtung vieler Experten. "Meiner Ansicht nach [als Mediziner und Jurist] kann keineswegs davon ausgegangen werden, daß Patienten bei Aufnahme eines Arztkontaktes damit einverstanden sind, einer für sie unüberschaubaren Anzahl von Ärzten Einblick in ihre persönlichen Daten zu gewähren. Das nicht ausschließbare Mißbrauchsrisiko steigt eher exponentiell als linear mit der Zahl der am Praxisnetz beteiligten Ärzte. ICH würde daher gerade einen nicht am Praxisnetz beteiligten Arzt wählen", stellte Dr. med. Rüdiger Verhasselt, Medizinrechtsexperte mit langjähriger Praxiserfahrung, am 08.07.1999 fest.

Diese Feststellung ist nicht überraschend. Neben der gesellschaftlichen Diskriminierung selbst banaler psychischer Probleme haben "Gesundheitsdaten ... in bestimmten Bereichen einen nicht zu unterschätzenden wirtschaftlichen Wert", warnte der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Werner Schneider. "In seinem Jahresbericht macht Werner Schneider mit Blick auf Medi deutlich, dass er aus grundsätzlichen Erwägungen zentralen Sammlungen von Gesundheitsdaten kritisch gegenübersteht. 'Nicht jeder Patient wird sich bei dem Gedanken wohl fühlen, dass jeder Arzt mit einem Blick auf den Bildschirm alles über seine zurückliegenden Besuche bei anderen Ärzten jedweder Fachrichtung erfährt' ", zitierten die Stuttgarter Nachrichten den Landesdatenschutzbeauftragten am 24.01.2000 (S.17).

Der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg und erste Geschäftsführer des heftiger Kritik ausgesetzten Medi-Verbundes, Dr. Norbert Metke, so die Stuttgarter Nachrichten vom 24.01.2000, "schwärmt aber bereits von der Zukunft. Demnächst sollen die Daten zwischen den Ärzten per E-Mail wandern. In der Endstufe wird es die zentrale elektronische Patientenakte geben." Bedenken in bezug auf die "Datensicherheit" wischt er lässig beiseite: Metke nennt "'das, was wir machen, nur Peanuts'", zitieren die Stuttgarter Nachrichten den Medi-Fürsten.

Es erscheint als prämienreifer Treppenwitz, wenn der besessene Medijaner und Vorsitzende des Vertragspsychotherapeuten-Verbandes Nord-Württemberg (VVPNW) Dr. med. Ernst Zeller in einem Rundbrief an die Psychotherapeuten am 31.03.2000 mit dickem Eigenlob erst seine "intensivste Arbeit in der Medi GmbH und in MediS" preist und dann mit dieser bestechenden Argumentation erbarmungswürdig für Medi fleht: "Warten Sie nicht länger, treten Sie umgehend, d.h. nicht in einem halben Jahr ... bei, denn austreten können Sie immer, eintreten irgendwann nicht mehr". Warum auch? Es genügt, dass Zeller seinen Vorsitz im Psychotherapeutenverband am 05.05.2000 zugunsten seines Geschäftsführerpostens im Medi-Verbund aufgibt. Da mag der Nervenarzt Zeller - inmitten von "Peanuts" - gern in geschlossener Gesellschaft bleiben.

Psychotherapeuten und Gesundheitspolitiker, die ihren Verstand nicht in die Gosse werfen wollen, werden zwei Tatsachen stets zu berücksichtigen haben: Das Erstzugangsrecht zum Psychotherapeuten ist eine wichtige Voraussetzung für die frühzeitige und effektive Therapie. Und in der Abhängigkeit von Praxisnetzen, an denen Datenschützer kritisieren, dass "jeder Arzt mit einem Blick auf den Bildschirm" sensibelste Intimdaten einsehen kann, haben qualifizierte Psychotherapeuten weder für ihre Patienten noch für sich einen Vorteil zu erwarten.


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