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Psychotherapeuten
im Hausarztmodell und Praxisnetz: Behinderung des Erstzugangs ist
eine sehr kostspielige Verkennung der Realität
Stuttgart
(01.05.2000) - Patienten mit psychischen Erkrankungen können sich
bisher direkt an psychologische oder ärztliche Psychotherapeuten
wenden. Mit dem Psychotherapeutengesetz ist zum 01.01.1999 auch
das Erstzugangsrecht zu den Psychologischen Psychotherapeuten für
gesetzlich Versicherte eingerichtet worden.
Mit den sogenannten Hausarztmodellen und der "integrierten
Versorgung" (Praxisnetze) im Rahmen der nächsten Schritte
der Gesundheitsreform gibt es nun jedoch Überlegungen, den
direkten Zugang zu den psychotherapeutischen Behandlern wieder
einzuschränken. Berufsverbände befürchten deshalb, dass die
beabsichtigten Veränderungen die psychotherapeutische Versorgung
der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen. Denn die
gesellschaftliche Diskriminierung psychisch Kranker errichtet noch
immer Barrieren aus Angst, Scham und Selbstunsicherheit, die nach
Ansicht von Experten häufig die Behandlung behindern. Dies wurde
soeben wieder auf der 4. Internationalen ENMESH-Konferenz in
Leipzig (28.-30.04.2000) festgestellt (siehe Nachrichten vom 28.04.2000).
Psychisch Behandlungsbedürftige, denen durch unnötige Barrieren
die Aufnahme einer frühzeitigen psychotherapeutischen Behandlung
erschwert wird, weichen in den somatischen Bereich aus. Damit
vermehren sie die Kosten um ein Vielfaches als bei einer
rechtzeitigen Behandlung der psychischen Störung erforderlich wäre.
Zum Beispiel können Patienten mit einer beginnenden Angst- und
Panikstörung, die sich in Herzrasen, Hitzewallungen, Atemnot etc.
äußert, bei qualifizierten Verhaltenstherapeuten in zehn oder fünfzehn
Stunden erfolgreich behandelt werden. Wenn dieselben Patienten
jedoch erst nach durchschnittlich acht oder zehn Jahren in die
psychotherapeutische Behandlung gelangen, sind sie in der Regel
einer z.T. vielfach wiederholten ausgiebigen und kostentreibenden
Diagnostik unterzogen worden und die psychischen Störungen haben
sich bereits verfestigt.
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten bvvp hat darum in
einer Fragebogenerhebung von September 1999 bis Ende Februar 2000
die Meinung von Patienten zur Frage des Erstzugangsrechtes zum
Psychotherapeuten ermittelt. Aus 115 teilnehmenden Praxen
gelangten 2.709 Fragebögen in die Auswertung. Die Praxen
verteilten sich auf sechs Praxen von Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten, 17 Praxen von Fachärzten für
Psychiatrie und Psychotherapie, 53 Praxen ärztlicher
Psychotherapeuten und 39 Praxen psychologischer Psychotherapeuten.
Die Patienten wurden befragt, ob sie befürworten, dass der Zugang
zum Psychotherapeuten "generell über den Hausarzt
erfolgt", ob sie befürworten, dass "der direkte
Weg" zum Psychotherapeuten "erhalten bleibt" und ob
die nur auf den Hausarzt beschränkte Zugangsmöglichkeit zur
Psychotherapie "die Entscheidung zur Behandlung" der
"psychischen Probleme" beeinflusst, erleichtert oder
erschwert hätte.
Die Ergebnisse sind von seltener Klarheit: Patienten wollen und
brauchen den direkten Weg zum Psychotherapeuten. "Während
der Zugang nur über den Hausarzt schon mit einer großen Mehrheit
von über 90 Prozent abgelehnt wurde", heißt es in der
Studie, "wurde der direkte Weg zum Psychotherapeuten/Facharzt
für Psychiatrie und Psychotherapie sogar von 96,5 Prozent der
Patienten befürwortet." Die Frage, ob eine auf den Hausarzt
beschränkte Zugangsmöglichkeit den Behandlungsbeginn erschwert hätte,
bejahten 61 Prozent der Patienten. Nur 12 Prozent meinten, dass
die Zugangsmöglichkeit über den Hausarzt den Behandlungsbeginn
erleichtert hätte.
Während die Gruppe derer, die sich vom Hausarzt bei der Aufnahme
einer Psychotherapie eher behindert fühlten, fünf Mal so groß
ist wie die Gruppe derer, die den Hausarzt als förderlich
bewerteten, wird hingegen die bloße Kooperation mit dem Hausarzt
"von etwa der Hälfte bejaht und von 42 Prozent
abgelehnt". Der Informationsaustausch zwischen Hausarzt und
Psychotherapeut wird von 67 Prozent abgelehnt, während die
Informationsweitergabe lediglich von 55 Prozent abgelehnt wurde.
Auch die Antwort von Patienten aus Praxen, die "überwiegend
hausärztlich tätig" sind, "unterschied sich in keiner
Weise von denen der übrigen Patienten", heißt es in der
Analyse. "Am ehesten", so folgern die Autoren,
"wird somit Kooperation befürwortet. Ein detaillierter
Informationsaustausch und eine Weitergabe von Informationen über
den Behandlungsverlauf sind nicht erwünscht."
Dies ist auch die Beobachtung vieler Experten. "Meiner
Ansicht nach [als Mediziner und Jurist] kann keineswegs davon
ausgegangen werden, daß Patienten bei Aufnahme eines
Arztkontaktes damit einverstanden sind, einer für sie unüberschaubaren
Anzahl von Ärzten Einblick in ihre persönlichen Daten zu gewähren.
Das nicht ausschließbare Mißbrauchsrisiko steigt eher
exponentiell als linear mit der Zahl der am Praxisnetz beteiligten
Ärzte. ICH würde daher gerade einen nicht am Praxisnetz
beteiligten Arzt wählen", stellte Dr. med. Rüdiger
Verhasselt, Medizinrechtsexperte mit langjähriger
Praxiserfahrung, am 08.07.1999 fest.
Diese Feststellung ist nicht überraschend. Neben der
gesellschaftlichen Diskriminierung selbst banaler psychischer
Probleme haben "Gesundheitsdaten ... in bestimmten Bereichen
einen nicht zu unterschätzenden wirtschaftlichen Wert",
warnte der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte
Werner Schneider. "In seinem Jahresbericht macht Werner
Schneider mit Blick auf Medi deutlich, dass er aus grundsätzlichen
Erwägungen zentralen Sammlungen von Gesundheitsdaten kritisch
gegenübersteht. 'Nicht jeder Patient wird sich bei dem Gedanken
wohl fühlen, dass jeder Arzt mit einem Blick auf den Bildschirm
alles über seine zurückliegenden Besuche bei anderen Ärzten
jedweder Fachrichtung erfährt' ", zitierten die Stuttgarter
Nachrichten den Landesdatenschutzbeauftragten am 24.01.2000
(S.17).
Der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung
Nord-Württemberg und erste Geschäftsführer des heftiger Kritik
ausgesetzten Medi-Verbundes, Dr. Norbert Metke, so die Stuttgarter
Nachrichten vom 24.01.2000, "schwärmt aber bereits von der
Zukunft. Demnächst sollen die Daten zwischen den Ärzten per
E-Mail wandern. In der Endstufe wird es die zentrale elektronische
Patientenakte geben." Bedenken in bezug auf die
"Datensicherheit" wischt er lässig beiseite: Metke
nennt "'das, was wir machen, nur Peanuts'", zitieren die
Stuttgarter Nachrichten den Medi-Fürsten.
Es erscheint als prämienreifer Treppenwitz, wenn der besessene
Medijaner und Vorsitzende des Vertragspsychotherapeuten-Verbandes
Nord-Württemberg (VVPNW) Dr. med. Ernst Zeller in einem Rundbrief
an die Psychotherapeuten am 31.03.2000 mit dickem Eigenlob erst
seine "intensivste Arbeit in der Medi GmbH und in MediS"
preist und dann mit dieser bestechenden Argumentation erbarmungswürdig
für Medi fleht: "Warten Sie nicht länger, treten Sie
umgehend, d.h. nicht in einem halben Jahr ... bei, denn austreten
können Sie immer, eintreten irgendwann nicht mehr". Warum
auch? Es genügt, dass Zeller seinen Vorsitz im
Psychotherapeutenverband am 05.05.2000 zugunsten seines Geschäftsführerpostens
im Medi-Verbund aufgibt. Da mag der Nervenarzt Zeller - inmitten
von "Peanuts" - gern in geschlossener Gesellschaft
bleiben.
Psychotherapeuten und Gesundheitspolitiker, die ihren Verstand
nicht in die Gosse werfen wollen, werden zwei Tatsachen stets zu
berücksichtigen haben: Das Erstzugangsrecht zum Psychotherapeuten
ist eine wichtige Voraussetzung für die frühzeitige und
effektive Therapie. Und in der Abhängigkeit von Praxisnetzen, an
denen Datenschützer kritisieren, dass "jeder Arzt mit einem
Blick auf den Bildschirm" sensibelste Intimdaten einsehen
kann, haben qualifizierte Psychotherapeuten weder für ihre
Patienten noch für sich einen Vorteil zu erwarten.
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