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F.D.P.
will Budget für Psychotherapeuten aufstocken - SPD und Grüne
lehnen "Sonderbehandlung" ab
Mit dem Protokoll der Bundestagssitzung
Berlin (11.05.2000) - Mit dem am 01.01.1999 in Kraft getretenen
Psychotherapeutengesetz war beabsichtigt, die Voraussetzungen für
eine qualitativ gesicherte und quantitativ ausreichende
psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung zu verbessern.
Inzwischen haben sich die gesetzlichen Regelungen für das
vorgesehene Vergütungsvolumen der Psychotherapeuten jedoch als völlig
unzureichend erwiesen.
Die Honorierung psychotherapeutischer Behandlungen ist vielerorts
weit unter das Maß gesunken, welches nicht nur angemessen,
sondern auch kostendeckend ist. Das Bundessozialgericht setzte am
25.08.1999 für die psychotherapeutische 50-Minuten-Behandlung
"mindestens" 145,00 Mark Honorar als angemessen fest.
Inzwischen sind qualifizierte Psychotherapeuten bei dem "unwürdigen
Tauziehen um die Vergütung" schon mit Honoraren von 14,50
Pfennigen für die für die 50-Minuten-Behandlung abgespeist
worden. Die ursprünglichen Intentionen des Gesetzes verkehren
sich somit auf groteske Weise in ihr Gegenteil.
Die F.D.P. will deshalb die Finanzlage der Psychotherapeuten
verbessern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte die
FDP-Fraktion am Donnerstag im Bundestag ein. Demnach sollen die
Kassen die Budgets rückwirkend für 1999 so aufstocken, dass die
Therapeuten ein durchschnittliches Arzteinkommen erhalten. Auch
sollen Erwachsene pro Therapiesitzung wieder zehn Mark zuzahlen.
Erwartungsgemäß stieß die F.D.P.-Initiative auf den Widerstand
der Koalition. Bis eine Bedarfsplanung vorliege, dürfe das
geltende Psychotherapeutengesetz nicht neu geregelt werden,
forderte die SPD-Politikerin Gudrun Schaich-Walch. Anderenfalls
werde die neue Budgetfestsetzung weiter unzulänglich sein. Die Grünen-Abgeordnete
Katrin Dagmar Göring-Eckardt warnte vor einer Sonderregelung für
die Psychotherapeuten. Dies führe nur zur Erhöhung der Beiträge
und schade somit den Patienten.
Vor allem in den neuen Bundesländern klagen die Psychotherapeuten
seit Monaten über zunehmende Existenznöte. Die
Einkommenssituation habe sich dramatisch verschlechtert.
Hintergrund ist das seit 1999 geltende Psychotherapeutengesetz.
Seit dem können sich Kassenpatienten anders als früher direkt an
einen zugelassenen Psychotherapeuten wenden. Zugleich wurden rund
11.500 zugelassene Psychotherapeuten in die Kassenärztlichen
Vereinigungen (KÄVen) eingegliedert, die die Honorare verteilen.
Die KÄVen klagen aber, dass die Budgets nicht ausreichend erhöht
wurden. Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) hat angekündigt,
die Folgen des Gesetzes noch in diesem Jahr überprüfen zu
wollen.
Das
Protokoll der Bundestagssitzung zum Psychotherapeutengesetz (Erste
Lesung des von der F.D.P. eingebrachten Gesetzes zur Sicherung
einer angemessenen Vergütung am 11.05.2000) ist vom
Dokumentenserver des Bundestages unter www.bundestag.de/pp/zip/14102m.zip
als ZIP-Datei (auch selbstextrahierend) herunterzuladen oder der
berufs- und gesundheitspolitischen Bedeutung wegen hier
nachfolgend zu lesen. Weitere Dokumente:.
F.D.P.-Antrag 14/3086 vom Dokumentenserver des
Bundestages downloaden (PDF-Datei)
PDS-Antrag 14/2929 vom Dokumentenserver des
Bundestages downloaden (PDF-Datei)
Protokoll
der Bundestagssitzung zum Psychotherapeutengesetz
(1. Lesung des "Gesetzes zur Sicherung einer angemessenen
Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der
gesetzlichen Krankenversicherung" am 11.05.2000 unter dem
Vorsitz von Bundestags-Vizepräsident Rudolf Seiters)
"Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b auf:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dieter Thomae,
Detlef Parr, Dr. Irmgard Schwaetzer, weiteren Abgeordneten und der
Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Sicherung einer angemessenen Vergütung
psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung
- Drucksache 14/3086 -
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Gesundheit (f)
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs, Dr. Ilja
Seifert, Monika Balt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
PDS
Existenzsichernde Vergütung der psychotherapeutischen Versorgung
gewährleisten
- Drucksache 14/2929 -
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Gesundheit (f)
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache
eine Dreiviertelstunde vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch.
Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und gebe zunächst dem Kollegen Dr.
Dieter Thomae für die FDP-Fraktion das Wort.
Dr. Dieter Thomae (F.D.P.):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
In der letzten Wahlperiode haben wir dieses Gesetz weitgehend
gemeinsam auf den Weg gebracht und getragen. Die jetzige
Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben
dieser Berufsgruppe vor den Wahlen sehr viel versprochen - zu
viel, denn sie können es nicht halten.
(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, es ist erschreckend, wie die Honorierung
in diesem Bereich jetzt aussieht. Die floatenden Punktwerte haben
dramatische Auswirkungen. Nicht nur in den alten Ländern, sondern
besonders auch in den neuen Bundesländern werden die
psychologischen Psychotherapeuten an die Grenze ihrer Existenz
gebracht.
(Dirk Niebel [F.D.P.]: Skandalös!)
- Das ist in der Tat skandalös. Das ist die Grundlage der
Auseinandersetzung, die wir jetzt führen müssen. Grundlage ist
die Budgetierung. Meine Damen und Herren, die Budgetierung treibt
alle in den Ruin. Sie rationiert insgesamt die Leistungen.
(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)
Ob wir das Arzneimittelbudget, das Heilmittelbudget oder diesen
Bereich nehmen: überall führt die Budgetierung zur Rationierung
der Gesundheitsleistungen zum Nachteil der Patienten. Zum Glück
merkt man jetzt draußen, welche Politik von Ihnen in diesem
Bereich organisiert worden ist.
(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, das Erstaunliche ist, dass wir feststellen
müssen: Es gibt keine akzeptablen Stundenlöhne mehr. Es handelt
sich nämlich um Leistungen, die im Gutachterverfahren von den
Krankenkassen genehmigt worden sind. Aber man muss wissen, dass
diese Leistungen dringend notwendig sind und nun endlich zu einem
akzeptablen Preis organisiert werden müssen.
(Beifall bei der F.D.P.)
Da gibt es kein Entkommen. Viele Praxen in den neuen und alten
Bundesländern sind dem Ruin schon nahe; sie können keine
entsprechenden Leistungen mehr erbringen. Der Bedarf ist groß.
Deshalb plädiere ich dafür, dass wir uns jetzt im
Gesetzgebungsverfahren ernsthaft darum kümmern, eine saubere,
vernünftige Lösung auf den Weg zu bringen. Ich möchte Ihnen
einmal schildern, wie die Situation in der Praxis aussieht. Ich
glaube, Zahlen machen die Situation sehr deutlich:
Im Jahr 1999 erzielten die Praxen im Durchschnitt einen Umsatz von
70 DM pro Stunde. Wenn man aber die Praxiskosten, die man mit etwa
44 DM veranschlagen muss, abzieht, dann bleibt noch ein Betrag von
26 DM brutto.
(Detlef Parr [F.D.P.]: Das ist unglaublich!)
Dann kommt die Altersvorsorge, dann kommt die Krankenversicherung,
dann kommen die Steuern und dann - so sagen uns die Experten -
liegt der Netto Stundenlohn bei 13 DM. Meine Damen und Herren, wer
ist noch bereit, für 13 DM pro Stunde zu arbeiten? - Es kann
keine
vernünftige therapeutische Betreuung zu diesem Stundenlohn mehr
erfolgen.
(Beifall bei der F.D.P.)
Noch dramatischer ist es in Sachsen-Anhalt. Auch hier möchte ich
Ihnen einmal die Zahlen nennen: In Sachsen-Anhalt beträgt der
Stundenumsatz 52,20 DM brutto. Nach Abzug der Praxiskosten, die
43,70 DM ausmachen, bleiben brutto noch 8,50 DM übrig.
(Dirk Niebel [F.D.P.]: Besserverdiener!)
Ich könnte Ihnen hierzu noch eine Reihe von Beispielen nennen.
Ich könnte Ihnen beispielsweise sagen, wie die Situation in
Berlin ist - sie ist ähnlich dramatisch.
Meine Damen und Herren, es ist nicht nur in diesem Bereich
dramatisch, sondern es ist auch bei den Krankengymnasten
dramatisch, es ist bei den Logopäden dramatisch, es ist im
Arznei- und Heilmittelbereich dramatisch. Ich sage Ihnen: Auch im
Krankenhausbereich werden wir recht bald feststellen, dass es
dramatischer wird, weil die Wartezeiten immer größer werden.
Hier, meine Damen und Herren, ist die Bundesregierung gefordert.
Ich war erstaunt, als ich in der "Bild am Sonntag" vom
23./24. April 2000 las, dass der zuständige Staatssekretär
gesagt habe, es gebe in diesem Land keine Budgetierung im Arznei-
und Heilmittelbereich mehr.
(Zuruf von der CDU/CSU: Da kann man nur lachen!)
Er hat behauptet: Um das System zwischen den Ärzten gerechter zu
gestalten, haben wir einen Individualregress eingeführt. Ich weiß
nicht, wann dieses Gesetz über die Rampe gebracht worden ist.
(Zuruf von der CDU/CSU: Der kennt sein eigenes Gesetz nicht!)
Ich glaube, Ihr Staatssekretär sollte sich einmal um die
Gesetzgebung kümmern, die Sie gemacht haben. Mit diesen Äußerungen
hat er also nicht nur die "Bild am Sonntag" belogen,
sondern auch die deutschen Patienten, denn es gibt keinen
Individualregress, sondern es gibt bei der Budgetierung nur eine
Gesamthaftung aller Ärzte und das - ich sage es ganz eindeutig,
meine Damen und Herren - ist in meinen Augen nicht
verfassungsgerecht.
(Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)
Ich bin nicht bereit, dies weiter zu akzeptieren. Gehen Sie von
der Budgetierung weg! Dann, meine Damen und Herren, sind Sie auf
einem vernünftigen Weg. Ich bin bereit, im Anhörungsverfahren
vernünftige Vorschläge aufzunehmen, damit diese Problematik, die
sehr dramatisch ist, gelöst werden kann. Sie haben den
Psychotherapeuten vor den Wahlen so viel versprochen, aber nichts
gehalten. Ich muss sagen, das ist unverantwortlich.
(Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vizepräsident Rudolf Seiters:
Für die SPD-Fraktion spricht Kollegin Helga Kühn-Mengel.
Helga Kühn-Mengel (SPD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Etwas erstaunt hat mich Ihr Beitrag schon, Herr Kollege Thomae.
(Dr. R. Werner Schuster [SPD]: Sie kennen ihn zu wenig!)
- Manchmal genügt auch eine kurze Zeit, um jemanden kennen zu
lernen, aber diesen Aspekt möchte ich nicht vertiefen.
(Detlef Parr [F.D.P.]: In den neuen Bundesländern finden Sie das
alles bestätigt!)
Sie haben weder zu Ihrem Gesetzentwurf gesprochen noch zu dem außerordentlich
heiklen Punkt der Zuzahlung, die auch von der Verbändelandschaft
abgelehnt wird.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das haben Sie durch ein gewisses Timbre in der Stimme kompensiert.
Aber ich sage Ihnen schon jetzt - ich nehme etwas aus meiner Rede
vorweg -: Die Situation für die Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten ist ernst. Das müssen Sie mir nicht sagen.
(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Da hätten Sie längst etwas tun können!)
Mit diesem Thema reise ich durch die bundesdeutsche Landschaft,
wie auch meine Kollegen. Ich weiß um die Not. Nur in der
Ursachenbeschreibung setze ich etwas andere Akzente als Sie.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Dieter
Thomae [F.D.P.]: Bisher haben Sie gar nichts getan!)
- Auch das ist nicht richtig. Aber dazu komme ich noch. Sie
erinnern sich: Als das Psychotherapeutengesetz nach langen Jahren
der Auseinandersetzung in Kraft trat, haben wir viele der
Schwierigkeiten, über die wir heute sprechen, zumindest in Ansätzen
kommen sehen: Es wurde über Zugangsmodalitäten zur Kassenärztlichen
Vereinigung, Zulassungsbedingungen und Methodenvielfalt
diskutiert. Ich möchte daran erinnern, dass die
SPD diesem Gesetz die Zustimmung gegeben hat, weil sie im
Bundesrat ganz entscheidende Dinge nachbessern konnte: bei der
Gleichstellung der ärztlichen und psychologischen Therapeuten und
Therapeutinnen, bei ihrer Integration in die Kassenärztlichen
Vereinigungen mit Bildung eines Fachausschusses und bei der Stärkung
der Kinder- und Jugendtherapeuten. Auch der Wegfall der Zuzahlung
war ein Punkt, weshalb wir zugestimmt haben. Es ist schon
bemerkenswert, meine Damen und Herren von der F.D.P., dass
Sie die Zuzahlung heute wieder her auskramen und wieder verwerten
wollen.
Wir werden diesen Vorschlag jedenfalls heute ebenso ablehnen wie
damals.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben diesem Gesetz damals zugestimmt, weil wir mehr Klarheit
und mehr Sicherheit für die Patienten und Patientinnen erreichen
und deren gute psychotherapeutische Versorgung sicherstellen
wollten. Ich erwähne das deshalb, weil wir nicht unbedingt von
einer Transparenz im System sprechen können. Es ist richtig, dass
es Schwierigkeiten bei der Umsetzung der
Integration in die Kassenärztlichen Vereinigungen gibt. Es war
das Ziel der Neugestaltung, dass die Psychotherapeuten Mitglieder
der Kassenärztlichen Vereinigungen werden, dass es eine
gemeinsame Bedarfsplanung gibt, dass sie den Ärzten
gleichgestellt sind,
dass beide Gruppen die gleiche Vergütung erhalten, dass sie in
den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung vertreten sind. Ich
sage noch einmal: Das System hat manche dieser Forderungen, die
wir aufgestellt haben, noch nicht umgesetzt. Wir können nur
hoffen, dass vieles davon zu den Anfangsschwierigkeiten gehört.
Wir wussten natürlich, dass es nicht so einfach sein würde, die
gleichberechtigte Einbindung umzusetzen. Immerhin haben wir es mit
einem Bereich zu tun, der sehr standesbewusst und
interessenorientiert ist, denn die Ärzte sind schon lange
etabliert. Das gehört zur Ursachenbeschreibung. Es gibt nun
einmal Schwierigkeiten, wenn neue Partnerinnen und Partner in ein
gewachsenes System eingebunden werden sollen.
Man muss auch sagen, dass es in diesem System härteste interne
Verteilungskämpfe gibt. Das ist unbestritten und wird von den Ärzten
und Ärztinnen in vernünftigen Gesprächen immer wieder gesagt.
Was die Therapeutinnen und Therapeuten betrifft, so haben wir es
auch mit den Auswirkungen solcher Verteilungskämpfe zu tun.
Es ist richtig, Herr Kollege Thomae, dass es im Jahre 1999
bundesweit einen dramatischen Punktwertabfall bei der Vergütung
psychotherapeutischer Leistungen gab, der Teile eines ganzen
Berufsstandes existenziell bedroht - das ist richtig -, der
Therapeuten in extreme wirtschaftliche Situationen bringt und -
nicht zuletzt - in manchen Regionen die psychotherapeutische
Versorgung der Patienten und Patientinnen gefährdet. Richtig ist
aber auch, dass Mittel, die eigentlich für die Psychotherapie hätten
verwendet werden sollen, über die Kassenärztlichen Vereinigungen
in die Vergütung von Arztgruppen geflossen sind.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf von
der CDU/CSU: Das ist das Erste, was ich höre! Das haben Sie dem
Ausschuss bisher nicht vorgelegt!)
- Das hat das BMG gesagt, das sagen Kommentatoren aus dem Bereich
der Krankenkassen.
Das finden Sie auch in einem Länderpapier wieder. Das wird
zurzeit überall diskutiert. Es ist doch nicht so, als wären wir
nicht bestrebt, die Ursachen der schwierigen Situation
herauszuarbeiten.
Richtig ist nach unserer Meinung aber auch, dass der Antrag der
PDS mit der Forderung nach Erhöhung des Budgets zu kurz greift
und - ich weise noch einmal darauf hin - der Antrag der F.D.P.
allzu anbiedernd ist.
(Dr. Ruth Fuchs [PDS]: Unser Antrag war der erste, gnädige Frau!)
- Entschuldigen Sie bitte, Frau Dr. Fuchs. Ich meine mich zu
erinnern, Ihren Antrag auch als Ersten genannt und gesagt zu
haben, dass die dort erhobene Forderung nach Erhöhung des Budgets
zu kurz greife und - ich wiederhole es gerne - der Antrag der
F.D.P. anbiedernd sei.
(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Aber Sie haben gar keinen!)
Im letzten Jahr galten Übergangsregelungen, die im Übrigen noch
Ihre Regierung beschlossen hat. Als wir sahen, wie problematisch
sich die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Übergang
gestaltete, haben wir von der Koalition eine deutliche
Nachbesserung in Höhe von etwa 140 Millionen DM vorgenommen.
Wir haben mit der Gesundheitsreform 2000 festgeschrieben, dass auf
grund der besonderen Tätigkeiten in der Psychotherapie eine
angemessene Höhe der Vergütung pro Zeiteinheit zu gewähren ist.
Das ist nicht unwichtig; denn damit wollten wir zum Ausdruck
bringen, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei einem
drohenden oder bereits eingetretenen Punktwertverfall ihren
Leistungsumfang nicht so ohne weiteres ausweiten können, wie das
andere Arztgruppen können. Es ist wichtig, dass wir diesen Punkt
in § 85 des Solidaritätsstärkungsgesetzes verankert haben.
Entscheidend ist nach unserer Meinung aber auch, dass im
Psychotherapeutengesetz eine Auffangregelung vorgesehen ist, damit
ein bestimmtes Vergütungsniveau nicht unterschritten wird,
(Detlef Parr [F.D.P.]: Das funktioniert ja in der Praxis nicht!)
und dass als Maßstab für die Angemessenheit der Vergütung ärztliche
Beratungs- und Betreuungsleistungen herangezogen werden sollen. So
ist es in Art. § 11 Abs. 2 festgeschrieben.
Offensichtlich ist der Vergütungspunktwert im zweiten Halbjahr
1999 aber auch deshalb so dramatisch gesunken, weil das von der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung bereitgestellte Honorarvolumen
im Vergleich zu 1998 zum Teil gesenkt wurde. Mittel für die
Psychotherapie sind nicht geflossen. Sie sind - ich wiederhole es
- in andere Bereiche gelangt. Dabei handelt es sich nach einer Schätzung
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bundesweit um eine Summe
von etwa 300 Millionen DM.
Wir können doch nicht einfach sagen: "Wir bessern das Budget
nach und geben mehr Geld in den Topf", wenn all diese Dinge
nicht ordentlich auf den Tisch des Hauses gelegt werden.
Sie haben vorhin nach einem Beispiel gefragt. Die negativen
Auswirkungen können am Beispiel Berlins - das haben Sie vorhin
selber erwähnt - dargestellt werden: 1996 gab die Kassenärztliche
Vereinigung Berlin 72 Millionen DM für psychotherapeutische
Leistungen aus. Im Jahr 1998 stieg dieser Betrag auf 95 Millionen
DM. Das war eine Steigerung von 32 Prozent. 1999 betrug der Anteil
der Mittel für psychotherapeutische Leistungen aus der
vertragsärztlichen Versorgung am Gesamtbudget lediglich 73
Millionen DM. Es fehlten also im letzten Jahr über 20 Millionen
DM im Budget der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, die im
vorigen Jahr den Psychotherapeuten noch zur Verfügung gestanden
haben. Das habe ich einer Darstellung der Länder entnommen. Ich
weise nur deshalb darauf hin, damit Sie nicht denken, ich ziehe
wer weiß was für Zahlen heran; denn die Länder befassen sich
damit. Wir
befinden uns im Gespräch mit den Ländern, weil wir wissen, dass
wir die Länder als Aufsichtsbehörden für eventuellen Änderungen
brauchen.
Wir haben immer wieder darauf hingewiesen - und es auch in
Stellungnahmen betont -, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen
und die Krankenkassen gemeinsam Lösungen zu vereinbaren haben,
die eine Versorgung der Versicherten und ein angemessenes Honorar
für die Ärzte gewährleisten sollen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben immer beide Seiten in die Verpflichtung genommen. Wir
sehen die rechtlichen Grundlagen für einen solchen Konsens in den
genannten Auffangregelungen gegeben: Art. 11 Abs. 2 des
Psychotherapeutengesetzes, und § 85 des Solidaritätsstärkungsgesetzes.
(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Der hält doch gar nicht, was er
verspricht!)
Bis zum Ende des letzten Jahres war es dem Bundesministerium für
Gesundheit nicht gelungen, die Kassenärztlichen Vereinigungen und
die Spitzenverbände der Krankenkassen zu einer gemeinsamen
Position zu bewegen. Dann gab es Ende Januar dieses Jahres aber
einen Konsens mit den Aufsichtsbehörden der Länder, dass bei der
Vergütung für das Jahr 1999, für das sich die Lage ja besonders
dramatisch darstellt, der vorgegebene Mindestpunktwert nicht
unterschritten werden darf. Dabei muss natürlich auch die Frage
geklärt werden, wer Aufwendungen in welchem Umfang zu tragen hat.
Ich denke, dass damit ein Prozess eingeleitet wurde, der zu einer
zwar nicht hochwertigen, aber doch halbwegs akzeptablen Lösung
geführt hat.
Im Übrigen ist die Analyse der gesamten Situation außerordentlich
schwierig, weil wir ein geschlossenes Datenbild vonseiten der
Kassenärztlichen Vereinigungen einfach nicht bekommen; es liegt
nicht vor. Noch in der letzten Sitzung vor der Osterpause - Herr
Kollege Lohmann, auch Sie haben das kritisiert - standen uns
lediglich Daten vom ersten, allenfalls vom zweiten Quartal 1999
zur Verfügung.
(Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Das ist ein
Trauerspiel!)
- Sie sagen "Trauerspiel". Sie haben das ebenso
kritisiert wie wir.
Vor diesem Hintergrund, bei völlig unklarer Datenlage und bei
Spekulationen darüber, wo die für die Psychotherapeuten
gedachten Mittel eigentlich hingeflossen sind, sehr verehrte Damen
und Herren von der PDS und von der F.D.P., erscheint das Nachschießen
von frischem Geld durch die Politik zu diesem Zeitpunkt nicht als
das geeignete Mittel.
Jetzt komme ich zu dem, was die F.D.P. will. Die F.D.P. will in
erster Linie diejenigen Regelungen verändern, die sie in der
alten Koalition beschlossen hat.
Vizepräsident Rudolf Seiters:
Frau Kollegin, ich muss darauf hinweisen, dass Sie Ihre Redezeit
weit überschritten haben. Kommen Sie bitte zum Schluss.
Helga Kühn-Mengel (SPD):
Ich danke Ihnen; aber ich glaube, ich darf das noch.
Vizepräsident Rudolf Seiters:
Ja, wenn Ihre Fraktion das gestattet. Nur, das geht dann zulasten
der zweiten Rednerin; aber das ist Sache Ihrer Fraktion.
Helga Kühn-Mengel (SPD):
Ich danke Ihnen. Ich beeile mich.
(Dirk Niebel [F.D.P.]: Lassen Sie doch lieber die Zweite reden!
Das ist spannender!)
- Ja, die kommt gleich noch. Frau Schaich-Walch hat sicherlich
noch viel Gutes zu ergänzen.
Die F.D.P. will in ihrem Antrag die Punktwertdifferenz für 1999
so erhöhen, dass die Psychotherapeuten eine "angemessene
Vergütung" erhalten. Das hört sich gut an und suggeriert
den Psychotherapeuten schnelle Hilfe. Es bedeutet aber auch, dass
die Kassenärztlichen Vereinigungen aus ihren Verpflichtungen
entlassen werden; für die Mehrkosten sollen allein die
Krankenkassen aufkommen. Das heißt auf gut Deutsch: Die
bestehenden Probleme sollen einseitig zulasten der GKV gelöst
werden. Im Übrigen: Was
heißt "angemessene Vergütung"?
(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Da gibt es Urteile!)
Mit welchen Arztgruppen, mit welchem Bezugsjahr usw. wollen Sie
Vergleiche anstellen?
Für das Jahr 2000 schlagen Sie eine Einzelleistungsvergütung
vor. Das bedeutet, dass psychotherapeutische Leistungen faktisch
außerhalb des ärztlichen Gesamtbudgets bezahlt werden. Das können
wir natürlich nicht mittragen, weil wir den Rahmen für die
Beitragssatzstabilität gesetzt haben.
Wie ist Ihr Plan zur Gegenfinanzierung? Die von Ihnen
vorgeschlagene Zuzahlung - dazu habe ich schon etwas gesagt - ist
für uns völlig inakzeptabel; wir haben sie damals abgelehnt und
das tun wir auch heute. Sie wird auch von den Verbänden, zum
Beispiel vom BVVP, ganz kritisch gesehen. Ihr anderer Vorschlag
zur Gegenfinanzierung besteht darin, dass Sie die Mittel, die wir
für die Verbraucherberatung eingesetzt haben, streichen wollen.
Sie können von uns nicht erwarten, dass wir ein Gesetz, das wir
gerade auf den Weg gebracht haben, schon wieder zurücknehmen,
indem wir ein wichtiges Element streichen. Natürlich sehen auch
wir die schwierige Situation. Wir fordern die KVen und die
Krankenkassen noch einmal auf, ihren Verpflichtungen auf den
genannten Grundlagen nachzukommen. Wir fordern vor allem eine
ordentliche Datenbasis. Erst wenn das erreicht ist, können wir
auf seriöses Material zurückgreifen und überlegen, ob eine
Novellierung an bestimmten Stellen infrage kommt.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsident Rudolf Seiters:
Für die CDU/CSU-Fraktion spricht nun der Kollege Aribert Wolf.
Aribert Wolf (CDU/CSU):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn
wir über den Gesetzentwurf der F.D.P. debattieren, dann geht das
nicht, ohne dass wir ein Stückchen zurückschauen auf die
Entwicklung der Psychotherapie und der dafür vorgesehenen
Finanzgrundlagen. Frau Kühn-Mengel, Sie haben das im Ton sehr
nett gesagt, aber in der Sache wollen wir diesen
Geschichtsklitterungen schon ein bisschen entgegentreten. Wenn der
Gesetzgeber, wie beim Psychotherapeutengesetz, Neuland betritt und
nicht über gesicherte Erfahrungen verfügt, kann auch einmal
etwas schief gehen; das räumen wir durchaus ein. Aber ein klug
beratener
und einsichtiger Gesetzgeber baut für eine solche Situation vor
und hält sich gleich im Gesetz ein Hintertürchen offen nach dem
Motto: Versuch - Irrtum - Korrekturmöglichkeit. Und genau das hat
die damals unionsgeführte Bundesregierung, hat der damalige
Gesundheitsminister Horst Seehofer klugerweise im
Psychotherapeutengesetz vorgesehen.
Aber ich muss Ihnen beweisen - und ich kann Ihnen das auch
beweisen -, dass die rot-grüne Bundesregierung diese Klugheit in
ihrer Gesundheitspolitik leider nicht an den Tag gelegt hat. Frau
Fischer, leider ist Ihr Budgetierungswahn eine der Hauptursachen
dafür, dass wir in Deutschland auch im Bereich der Psychotherapie
derart massive Probleme haben.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Aber nicht nur in der Psychotherapie, auch in anderen
medizinischen Versorgungsbereichen in unserem Land haben wir immer
stärker eine heimliche Mehrklassenmedizin zu verzeichnen.
(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: So ist es!)
Meine Damen und Herren von Rot-Grün, Sie haben zwar die von uns
aus Gründen der Kostenbegrenzung angehobenen Zuzahlungen im
Bereich der Arzneimittel offiziell minimal abgesenkt, aber in der
bundesdeutschen Wirklichkeit werden heute Patienten dank Ihrer
Budgetierungspolitik viel massiver zur Kasse gebeten, als das mit
unseren sozial abgefederten und über Härtefallregelungen
gemilderten Zuzahlungsregelungen der Fall war.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
All das läuft heute in der bundesdeutschen Wirklichkeit
wesentlich härter, brutaler, aber heimlich unter dem Ladentisch.
Das sind keine erfundenen Geschichten, Frau Fischer. Ich habe es
in der eigenen Familie vor kurzem erfahren. Meine Frau war vor
einigen Tagen bei einem Gynäkologen. Die erste und routinierte
Forderung der Sprechstundenhilfe war: 50 Mark bar auf den Tisch,
sonst gibt es keine Vorsorgeuntersuchung!
(Dr. R. Werner Schuster [SPD]: Finden Sie das in Ordnung?)
Nach eineinhalb Jahren rot-grüner Gesundheitspolitik ist das die
traurige Wirklichkeit in Deutschland. Da können Sie schreien, so
viel Sie wollen, Sie haben für die Menschen etwas Schlechtes auf
den Weg gebracht.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Deswegen, Frau Fischer, sollten Sie sich weniger Gedanken darüber
machen, wie Sie Bundesbürgern mehr Geld aus der Tasche ziehen können,
indem Sie Zins- und Aktieneinkünfte auch noch
sozialversicherungspflichtig machen wollen. Stattdessen sollten
Sie lieber darüber nachdenken, wie Sie den bundesdeutschen
Normalverbraucher vor diesem heimlichen Abkassieren und vor dieser
heimlichen Mehrklassenmedizin endlich wirksam schützen. Das wäre
eine lohnende Aufgabe, mit der Sie sich als Gesundheitsministerin
wirklich profilieren könnten.
Aber bleiben wir bei der Psychotherapie. Meine Damen und Herren,
wir kennen ja im Medizinbetrieb vielfach das Gejammer der Akteure,
die Vergütung sei zu gering. Ich bin bestimmt der Letzte, der
sagt, dass das, was an Wehklagen bei uns in der Politik abgeladen
wird, immer stimmt. Da ist natürlich oft ein Stückchen überzeichnende
reine Interessenvertretung dabei. Aber wenn wir uns die Situation
der Psychotherapeuten im Jahre 1999 ansehen, dann müssen wir
feststellen, dass sie in mindestens der Hälfte der Bundesländer
in der Tat völlig unerträglich war. Das belegen Gerichtsurteile,
Schiedssprüche, Aussagen der Krankenkassen und folgende Fakten,
die ich Ihnen kurz nennen darf. Ich habe die Zahlen vom dritten
Quartal. Es reicht nämlich völlig aus, wenn man einmal bei einer
Krankenkasse anruft und sich Übersichten geben lässt. Das
Gesundheitsministerium wäre auch ein Stückchen weiter, wenn es
dies tun würde. Ich weiß nicht, warum ich die Zahlen bekomme,
Sie im Ministerium aber nicht.
Das Bundessozialgericht peilt einen Vergütungspunktwert von 10
Pfennig an. Nach den mir vorliegenden Übersichten schwanken die
Auszahlungspunktwerte zwischen 2 Pfennig in Berlin, 3,1 Pfennig in
Sachsen, 3,9 Pfennig in Mecklenburg-Vorpommern, 6,1 Pfennig in Süd-Württemberg,
6,5 Pfennig im Saarland und 7 Pfennig in Westfalen-Lippe, Bayern,
Hamburg und Nordrhein. Das ist wirklich beschämend.
Hinzu kommt, dass viele Psychotherapeuten zeitlich genau
festgelegte Leistungen erbringen und diese vorher auch noch von
den Krankenkassen genehmigen lassen müssen. Für die üblichen
Mengenausweitungen im Medizinbetrieb steht die Psychotherapie also
nur ganz begrenzt zur Verfügung.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Deswegen sind die Klagen der Psychotherapeuten über eine
katastrophale Einkommenssituation, die es ihnen vielfach noch
nicht einmal ermöglicht, die Praxiskosten zu decken, richtig. Ich
will mich jetzt überhaupt nicht über die Gründe auslassen, die
dazu geführt haben, dass dieser dramatische Punktwerteverfall
eingetreten ist.
(Zuruf von der SPD: Damit machen Sie es sich jetzt aber einfach!)
Schuldzuweisungen helfen weder den Patienten noch den
Psychotherapeuten. Nur so viel: Keiner, auch Sie nicht,
(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Tja, Herr Schuster!)
wusste zum Zeitpunkt der Verabschiedung des
Psychotherapeutengesetzes, ob das Geld, das für die Integration
der Psychotherapie in die gesetzliche Krankenversicherung und in
das System der Kassenärztlichen Vereinigungen vorgesehen war,
ausreichen würde.
(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Das Wasser steht euch bis zum Hals!)
Deswegen bestand Konsens in der Ärzteschaft, unter den
Psychotherapeuten und den Krankenkassen, dass man sich darum bemühen
wollte, ein ausreichendes Finanzvolumen zu berechnen. Von allen
wurden ihre Zahlen an Horst Seehofer gemeldet. Anhand dieser wurde
dann das Volumen berechnet. Und diese Zahlen wurden für die
Ausgestaltung des Psychotherapeutengesetzes übernommen. Heute
sind wir alle, Sie und auch wir, ein Stückchen schlauer, denn wir
alle wissen, dass diese Berechnungen von der Wirklichkeit überholt
wurden: So wurden wesentlich mehr Psychotherapeuten zugelassen,
als man damals gedacht hat,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
und die von den Kassen gemeldeten Zahlen zur Kostenerstattung im
Bereich der Psychotherapie waren offensichtlich viel zu niedrig
angesetzt.
Es ist normal - das weiß jeder, meine Damen und Herren -, dass
dann, wenn ein Honorarkuchen aufgrund zu geringer Zutaten schon
von Haus aus zu klein gebacken wird, sich aber trotzdem auch noch
wesentlich mehr Personen von diesem Kuchen ein Stückchen
abschneiden wollen, beileibe keine Freude aufkommen kann. Das
leuchtet, wie ich glaube, auch denen von uns ein, die nicht tagtäglich
in der Küche stehen und Kuchen backen. Aber ein Mann wie Horst
Seehofer hatte vorgebaut. Weil er von diesen Unsicherheiten
wusste, hat er in Art. 11 Abs. 2 des Psychotherapeutengesetzes
eine Auffangregelung verankert. Darin ist ein klarer
Verhandlungsauftrag an die Kassen und die Ärzteschaft enthalten,
dass dann, wenn der Punktwert der Psychotherapeuten den der ärztlichen
Betreuung um 10 Prozent unterschreitet, nachverhandelt werden
muss.
(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: So ist es!)
Versuch - Irrtum - Korrekturmöglichkeit.
(Horst Schmidbauer [Nürnberg] [SPD]: Richtig!)
- Ich würde da nicht so laut schreien, Herr Schmidbauer.
Jetzt, meine Damen und Herren, kommt das, was Rot-Grün in eigener
Machtvollkommenheit an Gesetzgebungspolitik auf den Weg gebracht
hat: ein Budgetierungswahn ohnegleichen.
(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: So ist es!)
Sie haben uns ja nicht erst letztes Jahr mit dem GKV-
Gesundheitsreformgesetz,
(Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/ CSU]: Das war schon vorher
so!)
sondern bereits 1998 massiv Probleme beschert. Mit dem so
genannten GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz haben Sie eine
Budgetierung eingeläutet, die die Ausgaben der Kassen bereits für
1999 streng begrenzt hat.
(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: So ist es!)
Damit durfte keine Krankenkasse in Deutschland, auch wenn sie noch
so sehr überzeugt war - das haben ja viele Kassen gesagt -, dass
das Finanzierungsvolumen für die Psychotherapeuten zu knapp
bemessen ist, mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Das war
aufgrund Ihrer Gesetze ausgeschlossen.
(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: So ist es! -
Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Das ist der Grund!)
Es kommt ja noch toller, meine Damen und Herren: In Art. 14 des
ersten rot-grünen Budgetierungsgesetzes, des so genannten
Solidaritätsstärkungsgesetzes, ist geregelt, dass die
Auffangklausel des Psychotherapeutengesetzes ausgehebelt wird.
Vizepräsident Rudolf Seiters: Herr Kollege Wolf, gestatten Sie
eine Zwischenfrage des Kollegen Schmidbauer?
Aribert Wolf (CDU/CSU): Nein, ich möchte erst den Gedanken zu
Ende führen. Vielleicht kann er sich hinterher noch einmal
melden. Während des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz
wurde 1998 zunächst ein Änderungsantrag von Rot-Grün
eingebracht, der eine Öffnung der Budgetierung gemäß Art. 11,
also genau der Auffangregelung von Horst Seehofer, vorsah. Aber da
es bei Ihnen wie üblich chaotisch
zugegangen ist,
(Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Da ist vieles verloren
gegangen!)
haben Sie diesen Antrag im Rahmen des allgemeinen Gewurstels
wieder zurückgezogen und gegen die Stimmen von CDU/CSU und F.D.P.
beschlossen, dass es bei der strengen Budgetierung bleibt. Und
jetzt kommen in den Bundesländern die Probleme hoch.
(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: Aber richtig!)
Die Frau Fischer lässt dann vom Bundesgesundheitsministerium erst
einmal ganz forsch an alle Beteiligten Briefe schicken mit dem
Inhalt, dass Rot-Grün im Bundestag eine klare gesetzliche
Ausgabenbegrenzung für die Krankenkassen vorgenommen hat und es
keine Ausnahmen von der Budgetierung, auch nicht für die
Psychotherapie, gibt. So lautete der Inhalt der Briefe. Dann kamen
wutentbrannte Reaktionen aus den Ländern. Alle Beteiligten
schimpften über die Gesetze und diesen Blödsinn von Rot-Grün:
Bundesländer, die von der SPD regiert werden, unionsgeführte
Bundesländer, Kassenärztliche Vereinigungen, Kassen,
Psychotherapeuten und am Ende auch die Schiedsämter. Und langsam
dämmert es der Spitze des Gesundheitsministeriums, dass Rot-Grün
hier Murks beschlossen hat.
(Dr. Dieter Thomae [F.D.P.]: So ist es!)
Aber die politische Spitze hat nicht den Mut, Gesetze zu ändern,
Frau Fischer, denn dann würden die Dinge ja öffentlich bekannt
werden. Nein, ein findiger Beamter kommt auf die Idee und sagt:
Wir vollziehen einfach den Murks nicht, den wir mit der
Verabschiedung von Art. 14 GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz
beschlossen haben. Gesagt, getan. Dann hört man aus dem
Gesundheitsministerium ganz kleinlaut: Beanstanden wir halt die
Gesetzesverstöße der Kassen nicht. Sie dürfen ruhig mehr
zahlen, als im Solidaritätsstärkungsgesetz festgelegt ist. Was wäre
denn los - so wörtlich -, wenn das Bundesgesundheitsministerium
einen harten Standpunkt bezieht? Was würde dann passieren?
Man muss sich dies auf der Zunge zergehen lassen: Der Deutsche
Bundestag beschließt auf Grundlage eines Vorschlages von Frau
Fischer ein Gesetz. Dann aber entscheidet die Ministerin in
eigener Selbstherrlichkeit: Aus politischen Gründen vollziehe ich
dieses
Gesetz nicht. - Das ist die traurige Wirklichkeit bei den
Psychotherapeuten.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. - Dirk Niebel [F.D.P.]:
Rechtswidrig!)
Frau Fischer, damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir wollen
nicht, dass Sie dieses Murksgesetz vollziehen. Wir leben aber doch
nicht in einer Bananenrepublik. Wenn Sie - Gott sei Dank - endlich
einsehen, dass Rot-Grün mit dieser totalen Budgetierung
gesetzgeberischen Mist gebaut hat, dann haben Sie wenigstens den
verfassungspolitisch geforderten Mut, Ihre Murksgesetze zu ändern,
statt nur deren Vollzug auszusetzen. Daher werden wir das
Gesetzesvorhaben der F.D.P. unterstützen, soweit es die Vergütungssituation
für 1999 betrifft.
Meine Damen und Herren von Rot-Grün, ich kann Sie nur auffordern,
hier ebenfalls mitzuziehen. Denn das Parlament muss entscheiden,
was in Deutschland rechtlich gilt, und nicht eine Ministerin, die
willkürlich festlegt, ob sie ein vom Deutschen Bundestag
beschlossenes Gesetz vollzieht oder nicht. Aus dieser Patsche
sollten Sie Ihrer Ministerin - wenigstens mit Verspätung -
heraushelfen.
Problematischer ist im F.D.P.-Vorschlag allerdings - auch diesen
Punkt will ich ansprechen -, was dort an Regelungen für das Jahr
2000 vorgesehen ist. Zunächst einmal will ich die Punkte nennen,
in denen wir mit der F.D.P. übereinstimmen. Die verkorkste
Situation von 1999 in Kombination mit der rot-grünen Budgetierung
für das Jahr 2000 darf nicht dazu führen, dass heuer andere
Facharztgruppen massiv geschröpft werden, um für die
Psychotherapeuten überhaupt eine angemessene Vergütung
sicherzustellen. Genau das droht, wenn wir die rot-grünen Gesetze
unverändert lassen.
Sie von der F.D.P. haben einen Vorschlag gemacht, der die
Budgetierung durchbricht. Aber es ist ja so, dass der Vergütungsanteil
der Psychotherapeuten von den Kassen nicht mehr aus einem
gesonderten Honorartopf bezahlt wird. Er wird vielmehr in die von
den Kassen in einer Summe entrichtete Gesamtvergütung für alle
Fachärzte eingerechnet. Rot-Grün hat die Gesamtvergütung für
die Fachärzte der Höhe nach streng begrenzt. Das heißt: Alle
Verbesserungen in Sachen Honorar für die Psychotherapeuten gehen
zu Lasten anderer
Fachärzte. Dies ist ein Teufelskreis: Nimm dem einen, gib dem
anderen; so geht es der Reihe nach um. Als Kinder haben wir bei
uns zu Hause früher "Reise nach Jerusalem" gespielt.
(Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Immer ein Stuhl
weniger!)
Solange die Musik spielt bzw. die Verhandlungen mit den
Krankenkassen laufen, dürfen alle um einen aus Stühlen
gebildeten Kreis herumlaufen. Wenn die Musik aufhört bzw. die
Verhandlungen mit den Krankenkassen zu Ende sind, dann müssen
sich alle hinsetzen. Aber leider ist dann ein Stuhl zu wenig da.
Das heißt, einer fliegt heraus und ist der Dumme. Da die Stühle
bzw. die Finanzmittel insgesamt begrenzt sind, muss am Ende eine
Arztgruppe für die Verbesserungen der anderen Gruppe bezahlen.
Das ist die rot-grüne Reise nach Jerusalem bzw. die rot-grüne
Budgetierung.
(Dr. R. Werner Schuster [SPD]: Das ist ein Schmarren! - Gegenruf
des Abg. Dirk Niebel [F.D.P.]: Das sagt Ihnen jeder!)
Die F.D.P. sieht dieses Problem; Sie aber wollen es nicht sehen.
Ich weiß, dass Sie dem Budgetierungswahn anhängen. Trotzdem
halten wir den Lösungsweg der F.D.P. aus folgenden Gründen für
unbefriedigend. Liebe Kollegen von der F.D.P., wenn wir die
Psychotherapeuten von diesem rot-grünen Irrsinnsspiel befreien
und die Leistungen außerhalb des Budgets gesondert vergüten,
alle anderen aber in diesem System bleiben sollen, dann sind wir
von
CDU und CSU der Meinung, dass wir nicht nur eine Arztgruppe
bevorzugen und diese vor dem rot-grünen Budgetierungssumpf retten
sollten. Es sollte vielmehr gleiches Recht für alle gelten.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir möchten hier im Interesse aller gesetzlich
Krankenversicherten in diesem Land ein Ende der falschen rot-grünen
Budgetierungspolitik für Psychotherapeuten, für Augenärzte, für
Gynäkologen und für alle anderen Fach- und Hausärzte.
Im Bereich der Psychotherapie ist eines überdeutlich geworden:
Die Budgetierung ist kein geeignetes Steuerungsinstrument für
eine medizinische Versorgung, die sich an den Bedürfnissen der
Patienten orientiert.
(Detlef Parr [F.D.P.]: Deswegen unser erster Schritt!)
Frau Fischer, wenn Sie Ihr Angebot zu Konsensgesprächen über die
Gesundheitspolitik wirklich ernst meinen und diese nicht nur aus
wahltaktischen Gründen kurz vor der Nordrhein-Westfalen-Wahl
platzieren, dann verabschieden Sie sich - wie im Bereich der
Psychotherapie - auch in anderen Bereichen von dem
Budgetierungswahn. Dies sollte nicht nur auf dem Wege geschehen,
dass Sie Gesetze nicht vollziehen, sondern Sie sollten wirklich
bereit sein, aus den Fehlern der letzten Jahre zu lernen und etwas
anderes auf die Füße zu stellen. Sie wissen selber: Unsere
Vorstellungen liegen auf dem Tisch.
(Bundesministerin Andrea Fischer: Quatsch!)
- Natürlich liegen sie auf dem Tisch. Ich kann sie Ihnen
zuschicken, wenn Sie sie nicht haben. Ich bin sogar von Herrn
Schulte-Sasse aus Ihrem Ministerium angerufen und gefragt worden,
ob er diese Vorstellungen nicht mal haben könne.
Nur mit einem klaren Bekenntnis zu mehr Eigenverantwortung, zu
mehr Transparenz für die Patienten, zu mehr Wettbewerb und
Gestaltungsspielräumen für die Selbstverwaltung und zu mehr
differenzierten Wahlmöglichkeiten für die Versicherten können
wir die Probleme in unserem Gesundheitswesen zukunftsgerichtet
angehen, im Bereich der Psychotherapie genauso wie in allen
anderen Versorgungsbereichen.
Also laden Sie uns nicht nur zu Konsensgesprächen ein, Frau
Fischer, sondern legen Sie endlich ein Konzept vor! Bewegen Sie
sich in Sachen Gesundheitspolitik ein Stückchen in eine vernünftige
Richtung! Dann können wir für die Menschen in Deutschland etwas
erreichen. Wir als CDU/CSU sind bereit, sachgerecht zu
diskutieren. Aber zuerst müssen Sie dazu ein
Konzept auf den Tisch legen. Sie können nicht nur aus
wahltaktischen Spielchen heraus einfach etwas in den Raum stellen,
was mit null Substanz unterlegt ist.
Ich bedanke mich, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Vizepräsident Rudolf Seiters:
Zu einer Kurzintervention gebe ich das Wort dem Kollegen Horst
Schmidbauer.
Horst Schmidbauer (Nürnberg) (SPD):
Herr Kollege Wolf, Sie haben den genialen Vorschlag, den Herr
Seehofer in Art. 11 Abs. 2 des Psychotherapeutengesetzes
formuliert hat, angesprochen. Wir finden den Vorschlag auch gut.
Wir konnten ihm deswegen seinerzeit
gut zustimmen, weil das Einfügen eines völlig neuen
Versorgungsbereichs in der Dimension Psychotherapie in das
Gesundheitswesen natürlich ein schwieriges Unterfangen ist. Ich
bin Ihrer Rede deshalb interessiert gefolgt, weil ich denke, dass
Sie daraus nicht die Schlussfolgerungen abgeleitet haben, die Herr
Seehofer damit verbunden hat. In Art. 11 Abs. 2 heißt es ja: Wenn
der für die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen geltende
Punktwert den für allgemeine Beratungstätigkeiten geltendenden
durchschnittlichen Punktwert der beteiligten Krankenkassen um mehr
als 10 Prozent unterschreitet, sind die entsprechenden Stützungsmaßnahmen
vorzunehmen.
(Detlef Parr [F.D.P.]: Haben Sie nicht zugehört? Das hat er doch
erklärt!)
Jetzt hat diese Regierung nichts anderes gemacht, als in dieser
Situation darauf hinzuwirken, was logisch ist, dass diejenigen,
die die Aufsicht haben - das sind die Länder, wenn nicht andere
Beteiligte da sind -, letztendlich im Schiedsverfahren vor dem
Schiedsgericht klären lassen,
(Zuruf von der CDU/CSU: Dazu braucht man Geld!)
was 90 Prozent sind. In den Ländern, in denen das geschehen ist,
sind in der Zwischenzeit einigermaßen vertretbare Vergütungsstrukturen
für die Psychotherapie entstanden. Ich weiß also nicht, wo Ihr
Problem ist.
(Zuruf von der CDU/CSU)
Die Situation der Psychotherapeuten im Jahr 1999 war doch nicht in
dem Gesetz begründet. Ich kann daher nicht nachvollziehen, wenn
Sie ableiten, dass letztendlich die Psychotherapie in 1999
schlecht gestellt war. Und für 2000 können wir das schon überhaupt
nicht nachvollziehen.
Sie haben sehr eingehend dargelegt, dass wir bei der
Psychotherapie eine zeitabhängige Tätigkeit haben. Was Herr
Seehofer bei dem Gesetz nicht vorausgesehen hat, haben wir
korrigiert, indem wir gesagt haben: Es ist völlig klar, die
Grenzen dürfen bei der Psychotherapie nicht überzogen werden.
Wir müssen eine zeitabhängige Größenordnung für die Vergütung
einführen. - Wir erleben auch, dass diese zeitabhängige Vergütung
zurzeit in der Selbstverwaltung ausgehandelt wird. Jetzt kommt es
sehr darauf an zu prüfen, ob die Rechnung, die die
Selbstverwaltung zugrunde gelegt hat, greift. Wenn sie richtig
angewendet wird - das ist unsere Auffassung -, werden wir dazu
kommen, dass in der Psychotherapie eine ordnungsgemäße Vergütung
auch für das Jahr 2000 und die folgenden Jahre eingeführt wird.
Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wo Ihre Probleme
liegen. Dass die Vergütung der Psychotherapeuten im Rahmen der
Gesamtvergütung zu verteilen ist, haben Sie gewollt. Sie haben
doch ausdrücklich ein Integrationsmodell gefordert. Danach findet
Psychotherapie in der Gemeinschaft mit ärztlichen
Psychotherapeuten und anderen Ärzten statt und deswegen ist die
Vergütung natürlich auch im Gesamtrahmen des ärztlichen Budgets
zu regeln. Das ist ein ganz normaler Vorgang, das haben Sie
politisch selbst gewollt.
(Beifall bei der SPD)
Vizepräsident Rudolf Seiters:
Ich bedanke mich, dass Sie sich auf die Sekunde an die Zeit für
die Kurzintervention gehalten haben.
(Norbert Hauser [Bonn] [CDU/CSU]: Es kommt auf den Inhalt an, Herr
Präsident!)
Aber daran sieht man mal wieder, wie lang eine Kurzintervention
sein kann.
(Heiterkeit bei der CDU/CSU)
Zur Erwiderung hat der Kollege Aribert Wolf das Wort.
Aribert Wolf (CDU/CSU):
Herr Schmidbauer, zunächst einmal: Nicht ich habe ein Problem,
sondern die Psychotherapeuten und ihre Patienten haben ein
Problem. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Es ist in unserem Gesundheitswesen so, dass dort, wo Vergütungsprobleme
auftauchen, in der Regel der Patient der Leidtragende ist, weil er
dann nämlich in die eigene Tasche greifen muss oder weil er
Versorgung vorenthalten bekommt. Das ist etwas, was Sie überhaupt
nicht zur Kenntnis nehmen wollen und womit wir in unseren
Wahlkreisen immer wieder konfrontiert werden, wenn die Menschen zu
uns kommen und fragen: Ist das tatsächlich bundesdeutsche
Wirklichkeit, was ich gerade wieder beim Arzt erlebt habe?
Zur Ihren Argumenten. Natürlich gibt es Schiedsverfahren, aber
genau da beginnt das Problem, Herr Schmidbauer. Wenn Sie sich
damit einmal intensiver befassen, sehen Sie, dass bei den
Schiedsverfahren die Regel ist, dass die Stützungsmaßnahmen zu
einem erheblichen Teil, mindestens hälftig, von den Kassen
finanziert werden. Nun haben Sie Ihre tollen Budgetierungsgesetze
gemacht. Und in Art. 14 des Solidaritätsstärkungsgesetzes wurde
festgelegt, dass die Auffangregelung faktisch aufgehoben wird.
Jetzt gibt es aber
mutige Länder - rot regierte wie unionsregierte, das will ich gar
nicht leugnen -, die sagen: Es kann doch nicht wahr sein, dass wir
aufgrund eines völlig verkorksten Gesetzes, das von Rot-Grün auf
Berliner Ebene beschlossen wurde, den Psychotherapeuten nicht
helfen können, dass wir sie im Regen stehen lassen müssen. - Ich
habe Ihnen die Zahlen genannt; der Auszahlungspunktwert liegt in
Berlin bei 2 statt bei 10 Pfennig. - Jetzt kommen die Länder und
sagen: Liebes Bundesgesundheitsministerium, wir beanstanden nicht
und wehe, ihr beanstandet, dann haben wir ein großes Remmidemmi
draußen.
Genau das ist der Punkt. Das alles hat auch Herr Schulte-Sasse
ausgeführt. Wenn Sie jetzt diese Schiedsverfahren nicht
beanstanden und die Verstöße gegen Art. 14 des Solidaritätsstärkungsgesetzes
nicht geltend machen, obwohl Sie früher einmal einen
entsprechenden Änderungsantrag vorgesehen haben, haben wir genau
den Fall eines Versäumnisses des Gesetzgebers. Die Budgetierung
zeigt, wie fatal diese Regelungen
sind.
Im Hinblick auf das Jahr 2000 machen Sie es sich auch sehr leicht.
Sie hätten zuhören sollen, Herr Schmidbauer, als ich mit Blick
auf die Verteilungskämpfe von der Reise nach Jerusalem gesprochen
habe. Es ist eben immer eine Arztgruppe betroffen. Wenn ich alles
aus einem Topf nehme und die Psychotherapeuten unterstützen will,
dann nehme ich das Geld den Gynäkologen, den Fachinternisten oder
den Rheumaspezialisten weg, die es aber genauso nötig brauchen.
Hier geben Sie nur den schwarzen Peter weiter. Damit helfen Sie
zwar den Psychotherapeuten, schaden aber den anderen. Das wollen
wir nicht tun. Deswegen sagen wir: Budgetierung ist der falsche
Weg. Das sollten Sie endlich zur Kenntnis nehmen, statt
sich an einem Wahn festzubeißen, in den Sie sich einmal
hineingesteigert haben. Ich bitte darum, dass Sie hier ein
bisschen die Lebenswirklichkeit in Deutschland berücksichtigen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Vizepräsident Rudolf Seiters:
Wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort für die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen hat die Kollegin Katrin Dagmar Göring-Eckardt.
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Wolf, Sie
haben Recht, die Psychotherapeutinnen und die Psychotherapeuten
haben ein Problem. Aber das, was Sie hier abgeliefert haben, ist
weder sachgerecht,
(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Wahrheit ist immer sachgerecht!)
noch kann man davon reden, dass das nicht wahltaktisch sei. Was
Sie hier abliefern, hat mit der wirklich schwierigen Situation
nichts zu tun, sondern es hat damit zu tun, dass Sie versuchen
wollen, diese Debatte für Ihren Wahlkampf in NRW zu nutzen.
(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Der ist von der CSU! Die haben doch
keinen Wahlkampf!)
- Ich glaube nicht, dass in Nordrhein-Westfalen nur die
Nordrhein-Westfalen Wahlkampf machen. Bei uns ist das jedenfalls
anders; da machen alle mit.
(Norbert Hauser (Bonn) [CDU/CSU]: Deswegen haben Sie auch so große
Erfolge! - Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Wenn
noch mehr von Ihnen da hin gehen, verlieren Sie noch weitere
Stimmen!)
Ich gehe davon aus, dass das bei Ihnen nicht viel anders ist.
Wenn Sie hier von einem Ende der Budgetierung für alle reden,
dann haben Sie die andere Seite vergessen, Herr Wolf. Sie haben nämlich
nicht gesagt, dass das auf der anderen Seite heißt: mehr Beiträge
für alle Versicherten. Damit schieben Sie den schwarzen Peter,
von
dem auch Sie hier gesprochen haben, nämlich nicht innerhalb der
Ärzteschaft hin und her, sondern Sie schieben ihn ganz klar in
Richtung der Versicherten und Patienten. Ich kann Ihnen für diese
Regierung ganz deutlich sagen: Das werden wir nicht mitmachen. Das
sage ich übrigens auch in Richtung F.D.P.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD - Detlef Parr [F.D.P.]: Sind Sie
denn der Anwalt der Patienten und Versicherten?)
Was Sie als F.D.P. hier abgeliefert haben, ist, ebenso wie das,
was uns von der PDS als Antrag vorgelegt worden ist, aus zwei Gründen
schlichtweg ungeeignet,
(Dirk Niebel [F.D.P.]: Unser Antrag ist solide handwerkliche
Arbeit!)
die Situation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten tatsächlich
zu verbessern. Erstens. Dadurch werden die Unsicherheiten und
Unklarheiten für die psychotherapeutische
Vergütung, die sich aus den Übergangsregelungen für 1999
ergeben haben, nicht beseitigt, sondern vergrößert. Zweitens. Für
die Zukunft wird wieder eine Sonderregelung für Psychotherapeuten
geschaffen und damit die Steuerungskompetenz der Selbstverwaltung
im Gesundheitswesen geschwächt. Ich glaube, das können wir alle
nicht wollen.
Noch ungeeigneter finde ich allerdings das, was die PDS
vorgeschlagen hat. Denn es heißt in ihrem Antrag nur, man habe
ein Problem und die Regierung möge sich einmal darüber Gedanken
machen. So einfach können wir es uns im Parlament nicht machen.
Doch zunächst noch einmal zur Vergangenheit: Was genau sind denn
die Ursachen für die Probleme bei der Vergütung
psychotherapeutischer Leistungen, die aus dem Jahre 1999
resultieren?
(Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Herr Schmidbauer
sagte, es gebe gar keine Probleme!)
Auch die anerkannten nichtärztlichen Psychotherapeuten sind mit
der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes Teil des vertragsärztlichen
Versorgungssystems geworden - mit allen Vor- und Nachteilen, die
das mit sich bringt. Das war so gewollt. Denn in der modernen
Medizin ist die Behandlung psychischer Probleme gleichberechtigter
Teil der Versorgung. Deshalb war eine Integration in die
Selbstverwaltung geboten.
Die im Psychotherapeutengesetz von CDU/CSU und F.D.P. eingeführte
Übergangsregelung für die Vergütung psychotherapeutischer
Leistungen im Jahre 1999 war jedoch offenbar problematisch, obwohl
wir - darüber haben Sie heute leider nicht gesprochen - mit dem
Solidaritätsstärkungsgesetz eine deutliche Nachbesserung in Höhe
von 140 Millionen DM ermöglicht haben - so viel übrigens zum
Thema Budgetierungswahn. In diesem Gesetz ist eine so genannte
Auffangregelung für den Fall vorgesehen, dass der aus dem
vorgegebenen Budget errechnete Punktwert für eine angemessene
Vergütung nicht ausreicht.
Im zweiten Halbjahr 1999 kam es dann dennoch zu einem drastischen
Absinken des Vergütungspunktwertes, weil das von den Kassenärztlichen
Vereinigungen bereitgestellte Honorarvolumen im Vergleich zu 1998
zum Teil abgesenkt wurde. Die Datenlage ist zwar nach wie vor
unvollständig; das können Sie nicht leugnen, wenn Sie die reale
Situation berücksichtigen. Aber man muss davon ausgehen - da kann
ich Frau Kühn-Mengel nur zustimmen -, dass Mittel, die eigentlich
für die Psychotherapie hätten verwendet werden sollen, in die
Vergütung anderer Arztgruppen geflossen sind. Das werden auch Sie
nicht leugnen können. Wenn man sich die Zahlen genau anschaut, dürfte
das ziemlich klar sein.
Gegen Ende letzten Jahres hat die Bundesregierung mit allen
Beteiligten - auch darauf ist schon hingewiesen worden - wegen
dieser Probleme intensive Gespräche geführt. Dabei gab es Ende
Januar dieses Jahres einen Konsens mit den Aufsichtsbehörden der
Länder. Ich finde es richtig, dass die Aufsichtsbehörden dort,
wo es weiterhin Probleme gibt, ihre aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten
nutzen und davon Gebrauch machen. Herr Schmidbauer
hat gerade darauf hingewiesen.
Nun zum zweiten Teil des Vorschlages der F.D.P., der sich mit der
Zukunft beschäftigt. Mit Beginn dieses Jahres haben wir, wie
schon erwähnt, eine neue Situation. Die Vergütung
psychotherapeutischer Leistungen ist integraler Bestandteil der
Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Versorgung. Die
Psychotherapeuten werden damit wie eine Arztgruppe in die
Institutionen der ärztlichen Selbstverwaltung und deren
Steuerungsverantwortung eingebunden. Zu diesem Integrationsmodell
gehört auch die Honorierung psychotherapeutischer Leistungen aus
der von den Krankenkassen an die Kassenärztlichen Vereinigungen für
die gesamte vertragsärztliche Versorgung gezahlten Gesamtvergütung.
Das hat übrigens damals auch die F.D.P. so gewollt.
Mit der Gesundheitsreform 2000 hat Rot-Grün außerdem bereits
gesetzlich festgeschrieben, dass aufgrund der besonderen Tätigkeit
in der Psychotherapie eine angemessene Vergütung pro Zeiteinheit
zu gewähren ist.
Was die F.D.P. nun will, ist, dass psychotherapeutische Leistungen
in Zukunft faktisch außerhalb der ärztlichen Gesamtvergütung
honoriert werden sollen. Dazu kann ich nur sagen: Das halte ich
nicht für den richtigen Weg. Klar ist, dass dann die Kassenärztlichen
Vereinigungen an einer Mitwirkung an den ausgabenrelevanten
Steuerungsaufgaben und an einer wirksamen Bedarfsplanung kein
Interesse mehr haben werden und die Lasten allein bei den Kassen
liegen. Gerade das wollen wir nicht - weder in diesem noch in
irgendeinem anderen Fall. Dies hat übrigens nichts damit zu tun,
dass man sofort handeln könnte.
Frau Kühn-Mengel hat, so glaube ich, hier detailliert aufgeführt,
welche Maßnahmen geeignet sind, welche wir bereits ergriffen
haben und wie wir - so hoffen wir jedenfalls - gemeinsam zu einer
Lösung kommen.
Deshalb zum Schluss nur noch eines: Es mag Sie, liebe Kollegen von
der F.D.P., kolossal ärgern, dass wir mit dem Solidaritätsstärkungsgesetz
die Zuzahlungen für Psychotherapien
wieder abgeschafft haben. Ich nehme an, dass Sie deshalb die Idee
einer Gegenfinanzierung wieder aufwerfen. Ob die dadurch zur Verfügung
stehenden Mittel zur Gegenfinanzierung reichen würden, will ich
hier nicht bewerten. Eines ist jedoch klar: Ihr Vorschlag würde
die Versicherten, die psychisch krank sind, im Vergleich zu denen,
die somatisch bedingte Erkrankungen haben, wieder benachteiligen.
Ich dachte, dass wir uns von diesem Denken bereits verabschiedet hätten.
Wir jedenfalls wollen nicht wieder dorthin zurück. Wir wollen
keine neue Zuzahlungsepoche einläuten, sondern wir wollen eine
vernünftige und sachgerechte Lösung finden. Dies gilt auch für
die Zeit nach den Wahlkämpfen.
(Detlef Parr [F.D.P.]: Gut, dass der Kanzler das anders sieht!)
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Vizepräsident Rudolf Seiters:
Für die Fraktion der PDS spricht nun die Kollegin Dr. Ruth Fuchs.
Dr. Ruth Fuchs (PDS):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es stimmt: 1999 waren wir
uns einig, dass das Psychotherapeutengesetz die Voraussetzungen für
die psychotherapeutische Versorgung der
Bevölkerung deutlich verbessern sollte. Wichtige Schritte dabei
waren die staatliche Anerkennung zweier neuer akademischer
Heilberufe, ihre Approbation sowie der Schutz der
Berufsbezeichnung.
Dabei ging es nicht allein um ein neu zu schaffendes Berufs- und
Sozialrecht. Es ging immer auch um die Stärkung sprechender und
zuwendungsorientierter Behandlungsverfahren im Rahmen der gesamten
gesundheitlichen Versorgung. Das kennzeichnet den Stellenwert der
heutigen Debatte um eine existenzsichernde Finanzierung
psychotherapeutischer Leistungen.
Wer auf diesem Gebiet eine bedarfsgerechte und qualitativ
gesicherte Versorgung haben will, muss die Psychotherapeuten auch
angemessen vergüten. Das ist aber nicht der Fall.
(Beifall bei der PDS - Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]:
So ist es!)
Bereits im dritten Quartal 1999 wurde deutlich, dass die
gesetzlichen Regelungen für das entsprechende Honorarvolumen
nicht ausreichten. Die Aufstockung durch das GKV-
Solidaritätsstärkungsgesetz änderte daran nichts. Spätestens
zu diesem Zeitpunkt musste vom BMG ein klares Signal an die
Vertragsparteien der Selbstverwaltung dahin gehend erwartet
werden, dass dieses Problem unter finanzieller Beteiligung beider
Seiten gelöst werden muss, das heißt auch durch Budgeterhöhungen
seitens der Kassen. Doch dieses Signal gab es nicht.
Stattdessen verstrickte sich das Ministerium in einen lang
andauernden Streit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und
den Kassen, und zwar darüber, wer nun die zusätzlichen Mittel
aufzubringen habe. Das geschah vor dem Hintergrund unterschiedlich
interpretierbarer gesetzlicher Formulierungen und nicht komplett
erfasster Ausgaben im Erstattungsverfahren durch die Kassen.
Liebe Kollegin Helga Kühn-Mengel, Sie sagen, unser Antrag greife
zu kurz. Ich frage Sie ganz ehrlich: Wer, wenn nicht die
Bundesregierung, hat die Pflicht, für Klarheit zu sorgen, wenn
ein
Gesetz nicht eindeutig formuliert ist oder nicht sachgerecht
umgesetzt wird?
(Beifall bei der PDS)
Liebe Kollegin Göring-Eckardt, ich finde Ihre Polemik gegen die
PDS langsam primitiv. Wo, wenn nicht in diesem Haus, muss ein
Gesetz korrigiert werden?
(Beifall bei der PDS - Detlef Parr [F.D.P.]: Die Grünen werden
immer nervöser!)
In diesem Fall hätten Sie wohl nur eingestehen müssen, dass die
Budgetierungspolitik, wie es zu diesem Zeitpunkt auch schon für
das Gesundheitsstrukturreformgesetz 2000 vorgesehen war, nicht
funktionieren kann. Während die Zeit verstrich, ging es für
viele Psychotherapeuten längst um Sein oder Nichtsein. Auch bei
hohem persönlichen Einsatz - vielleicht sollte ich besser sagen:
trotz persönlichem hohem Einsatz - geriet eine zunehmende Zahl
von Psychotherapeuten in eine Situation, in der es nicht mehr möglich
war, kostendeckend zu arbeiten, geschweige denn, sich überhaupt
ein eigenes Einkommen zu erwirtschaften. In den neuen Bundesländern
nahm diese Entwicklung dramatische Formen an. Ich sage Ihnen klipp
und klar: Dort gibt es keinen Bereich, in dem Überversorgung
vorhanden wäre. Dort haben wir nach wie vor Unterversorgung und
es wird zunehmend mehr Geld notwendig sein, um eine
bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
(Beifall bei der PDS)
Ich möchte auch daran erinnern, dass allein im Petitionsausschuss
über 3.000 Petitionen eingegangen sind. Ich denke, dies zeigt die
Not der Psychotherapeuten. Ich bitte, hier zu berücksichtigen,
dass es nicht nur um die Not der Psychotherapeuten geht, sondern
auch um die Gefährdung der Behandlung der Patienten.
(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Erst nach einem Jahr völliger Ungewissheit aufseiten der
Leistungserbringer kam es schließlich durch
Schiedsamtentscheidungen zu einer vorübergehenden Entspannung.
Das BMG hat dafür - nach unserer Meinung zu spät - die
Voraussetzung geschaffen, indem es erklärte, dass vertragliche
Vereinbarungen oder Schiedsamtsentscheidungen auch dann
aufsichtsrechtlich nicht infrage gestellt würden, wenn sie mit
der Rechtsauffassung des BMG nicht übereinstimmten. Es ist schon
einmal gesagt worden: Hier wird ein eigenes Gesetz nicht
dafür in Anspruch genommen, Fehlentwicklungen zu verändern. Ich
denke, das ist eine verklausulierte Form der Zustimmung zu der
jetzt vorgenommenen Budgetierung. Ich sage Ihnen ganz ehrlich und
offen: Es ist das verschämte Eingeständnis einer völlig
verfehlten
Politik.
(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Die Probleme werden, obwohl Sie sie im Moment überwunden haben,
in der Zukunft wieder auf dem Tisch liegen. Denn Sie gehen nach
wie vor davon aus, dass die Honorierung nach dem Prinzip der
Budgetierung erfolgen muss. Es gibt schon jetzt Widerstände; es
gibt schon jetzt Forderungen, dass die Psychotherapeuten außerhalb
des Facharztbudgets zu
honorieren sind. Ich sage Ihnen: Es bleibt dabei. Es wird Streit
geben. Es ist Ungewissheit da.
(Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Sozialverlust!)
Ich denke, die Bundesregierung bleibt aufgefordert, hier eine verlässliche
Grundlage für die Finanzierung von psychotherapeutischer
Versorgung zu schaffen. Nichts anderes und nichts weniger war der
Inhalt unseres Antrages.
(Beifall bei der PDS)
Zu dem Antrag der F.D.P.-Fraktion äußere ich mich dann im
Ausschuss, weil Sie unsere Auffassung zum Thema Selbstbeteiligung
kennen und weil Sie wissen, dass wir auf keinen Fall dafür sind,
dass man Geld, das Patienten und Selbsthilfegruppen durch ein
Gesetz bekommen, streicht.
(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und ich hoffe, wir kommen im
Interesse der Patienten und der Psychotherapeuten zu einer
gemeinsamen Entscheidung.
(Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vizepräsident Rudolf Seiters:
Für die SPD-Fraktion spricht nun die Kollegin Gudrun
Schaich-Walch.
Gudrun Schaich-Walch (SPD):
Lieber verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Es ist natürlich klar: Wir haben ein Problem. Aber wir werden
dieses Problem nicht lösen können, solange wir nicht in der Lage
sind, das Geschehen wirklich exakt zu beurteilen. Ansonsten laufen
wir letztendlich Gefahr, zu Lösungen zu kommen, die unter Umständen
ebenso unzulänglich sind, wie es die damalige Budgetfestsetzung
in dem entsprechenden Gesetz, das innerhalb der Regierungszeit der
CDU/CSU und der F.D.P verabschiedet worden ist, offensichtlich
gewesen ist.
Wir haben in diesem Bereich allerdings auch nichts versprochen,
was wir letztendlich nicht gehalten haben. Wir haben das Budget für
diesen Bereich im Jahre 1998 erhöht. Wir haben in den letzten
Jahren in diesem Bereich einen Anstieg zu verzeichnen. Im
Gegensatz zu dem, was Herr Wolf hier vorgetragen hat, gibt es in
diesem Bundesland keine einzige KV, die einen Punktwert von
weniger als 2 Pfennig festgelegt hat. Das ist ganz einfach nicht
wahr. Im Osten besteht eine schwierige Situation, in den West-KVen
allerdings nicht. Ich gehe auch davon aus, dass der § 11 im
Gesetz letztendlich konsequent umgesetzt werden wird. Wenn dies
nicht der Fall sein sollte, muss man, denke ich, sehen, dass wir
das Gesetz in diesem Bereich korrigieren werden.
Was uns aber letztendlich fehlt, ist die Tatsache, dass in diesem
gesamten Bereich keine Bedarfsplanung besteht, dass wir -
Ostdeutschland ausgenommen - sehr schwer feststellen können, wo
Überversorgung und wo Unterversorgung besteht. Wir müssen uns
diese Dinge erst vorstellen können, damit wir dann auch klar
sagen, was es bedeutet.
(Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Aber wie lange soll
das denn dauern? Das ist das Problem!)
- "Wie lange soll es denn dauern?" Sie kannten die
Datenlage doch auch nicht. - Nein, eines kann nicht sein, nämlich
dass wir, wenn Überversorgung besteht,
(Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Wir haben doch überhaupt
keine Überversorgung!)
diese Überversorgung finanzieren und nicht abbauen, indem wir die
Beiträge der Versicherten erhöhen.
(Beifall bei der SPD - Abg. Aribert Wolf [CDU/CSU] meldet sich zu
einer Zwischenfrage.)
Vizepräsident Rudolf Seiters: Frau Kollegin, gestatten Sie eine
Zwischenfrage?
Gudrun Schaich-Walch (SPD): Nein.
Das ist keine Perspektive, mit der wir arbeiten. Wenn die
Selbstverwaltung - in diesem Fall die KV - die Umverteilung des ärztlichen
Honorars nicht so vornimmt, wie es im Gesetz geschrieben steht,
kann ich auch nicht sagen, dass die Reaktion der Politik dann
diejenige sein muss, mehr Geld in das System zu investieren. Das
kann auch nicht sein.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Sie sollten hier heute auch eines zur Kenntnis nehmen: Wir hatten
noch nie einen so großen Umfang von Ausgaben im Bereich des
Gesundheitswesen und eine solch hervorragende Zuwachsrate wie in
diesem Jahr.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN)
Ich möchte von Ihnen wissen, wie Sie letztendlich mehr Geld
ausgeben wollen, als Beiträge in diesem System aufgebracht
werden. Wenn Sie mir sagen können, wie es gehen soll, die Beiträge
stabil zu halten und den Ärztinnen und Ärzten mehr Geld zu
geben, muss ich Ihnen allerdings sagen, dass Sie dann eine Bombenlösung
haben. Aber wie Ihre Lösung, zu der Sie hier nichts sagen,
aussieht, kann ich Ihnen sagen: 10 DM Zuzahlung bei jedem
Arztbesuch und neben hohen Versicherungsbeiträgen eine weitere
Abschöpfung durch Zuzahlung der Versicherten. Dies kann nicht
funktionieren. Wir müssen klarmachen, wie die
Versorgungssituation aussieht, was und wieviel Geld wir dafür
brauchen. Dies werden wir bis zum Herbst geschafft haben.
(Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Dann sind Sie
abgesoffen!)
Dann wird es auch - wenn es so sein sollte - die notwendigen
gesetzlichen Regelungen geben.
(Beifall bei der SPD)
Vizepräsident Rudolf Seiters:
Zu einer Kurzintervention gebe ich dem Kollegen Aribert Wolf das
Wort.
Aribert Wolf (CDU/CSU):
Frau Schaich-Walch, Sie kennen das Sprichwort: Wer schreit, hat
Unrecht.
(Zurufe von der SPD: Oh!)
- Das freut Sie natürlich nicht.
Wenn Sie es immer noch nicht erreicht hat, obwohl es schon
vielfach in der Presse veröffentlicht war, bin ich gerne bereit,
Ihnen unser Konzept zur Gesundheitspolitik zu schicken, in dem
deutlich steht, wie wir uns die Zukunft der gesetzlichen
Krankenversicherung vorstellen: mehr Eigenverantwortung.
(Zurufe von der SPD: Aha!)
- Das heißt nicht: mehr Zuzahlung!
Sie können das alles in Ruhe nachlesen, was wir machen wollen,
damit wir zum einen mehr Geld ins System bringen und zum anderen
die Bürger nicht mehr abkassieren. Wir wollen dem Einzelnen eine
Wahlmöglichkeit geben, damit er sich sein Versicherungspaket
zusammenstellen kann, und trotzdem einen solidarisch finanzierten
Kernbereich gewährleisten.
Wenn Sie bereit sind, dieses Papier zur Kenntnis zu nehmen, dann
werden Sie auch bereit sein, zur Kenntnis zu nehmen: Wenn ich von
2 Pfennig spreche, dann beruht das natürlich nicht auf meinen
eigenen Erkenntnissen. Lassen Sie sich von der AOK Berlin oder von
den Ersatzkassen in Berlin die Zahlen des dritten Quartals
schicken! Ich habe von rechnerischen Punktwerten und von
Auszahlungspunktwerten gesprochen. Sie werden feststellen, dass
sich für Berlin, bevor das Schiedsamt entschieden hat, für das
dritte Quartal ein rechnerischer Punktwert für die
Psychotherapeuten von 2 Pfennig im Primärkassenbereich und von
5,3 Pfennig im Ersatzkassenbereich ergab.
Anhand dessen können Sie sehen, dass das, was Sie hier im
Deutschen Bundestag behauptet haben - es gebe keinen KV-Bereich,
in dem 2 Pfennig erreicht wurden -, unwahr ist. Ich hoffe, Sie
nehmen das dann auch zurück und akzeptieren, dass diejenigen, die
unmittelbar im Gesundheitswesen beteiligt sind, doch wohl eher die
richtigen Zahlen haben als wir hier im Parlament. Es schadet
nichts, wenn man sich bei den unmittelbaren Fachleuten ein wenig
informiert, bevor man solche Behauptungen aufstellt.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vizepräsident Rudolf Seiters:
Zu einer Erwiderung die Kollegin Schaich-Walch.
Gudrun Schaich-Walch (SPD):
Herr Wolf, ich stelle Ihnen die Zahlen, die ich hier vorliegen
habe, gerne zur Verfügung. Allerdings ist die Spalte für Berlin
noch leer, weil die Zahlen da noch nicht vorgelegen haben.
(Lachen bei der CDU/CSU)
Ich kann einmal anfangen: 8 Pfennig pro Punktwert für Hamburg;
7,5 Pfennig für Rhein-Hessen.
(Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Nein, nein, wir
sprachen von Berlin!)
- In Berlin gibt es eine Überversorgung, die grandios ist. Wenn
Sie jedem, der in dieses System kommt, ein leistungsgerechtes
Gehalt garantieren wollen - was bei keinem anderen Arbeitnehmer in
dieser Republik der Fall ist -, dann wünsche ich Ihnen dabei viel
Vergnügen. Aber diesen Weg gehen Sie allein.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jetzt etwas zu Ihrem wunderbaren Zukunftsprogramm, Ihrer
Intervention für mehr Eigenverantwortung.
"Eigenverantwortung" heißt bei der F.D.P., für deren
Antrag Sie anscheinend mit gesprochen haben, eine
Selbstbeteiligung von 10 DM. Was in Ihrem Papier
"Eigenverantwortung" heißt, ist nicht beschrieben.
Vielmehr sprechen Sie von "Versicherungspaketen", ohne
es bis heute geleistet zu haben - wie Sie das seit Jahren
unterlassen haben -, zu konkretisieren, was ein
"Versicherungspaket" denn beinhaltet.
Welche Indikationen sollen denn aus dem Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen werden? Welche
Indikation soll denn derjenige, der seinen Beitrag in der
gesetzlichen Krankenversicherung zahlt, noch in der PKV
zusatzversichern? Um diese inhaltliche Ausgestaltung haben Sie
sich bis jetzt gedrückt. So lange ist Ihr Paket nichts anderes
als eine Mogelpackung.
(Beifall bei der SPD - Wolfgang Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]:
Und Sie behaupten Zahlen, die Sie gar nicht haben! Das ist der größte
Witz des Abends!)
Vizepräsident Rudolf Seiters:
Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den
Drucksachen 14/3086 und 14/2929 an die in der Tagesordnung aufgeführten
Ausschüsse vorgeschlagen. - Andere Vorschläge liegen
nicht vor. Das Haus ist damit einverstanden. Dann sind die Überweisungen
so beschlossen."
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