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Bundesrat
beendet jahrelange Diskriminierung: Gebührenordnung für
Psychologische Psychotherapeuten (GOP) verabschiedet
Berlin
(19.05.2000) - Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung als
letzten Punkt der Tagesordnung die Gebührenordnung für
Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) verabschiedet. Damit wird eine
jahrelange Diskriminierung qualifizierter nichtärztlicher
Psychotherapeuten gegenüber den Ärzten beendet, deren
Privatbehandlung auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) fußt.
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Gebührenordnung
für Psychologische Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP)
Fassung vom 19.05.2000
Auf Grund des § 9 des Psychotherapeutengesetzes vom 16.
Juni 1998 (BGBI. 1 5.1311)
verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:
§ 1
(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der
Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten im Sinne von § 1 Abs. 3
Psychotherapeutengesetz richten sich nach der Gebührenordnung
für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar
1996 (BGBI. 1 5.210), geändert durch Artikel 17 des
Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (BGBI. 1 5.2626), soweit
nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist.
(2) Vergütungen nach Absatz 1 sind nur für Leistungen
berechnungsfähig, die in den Abschnitten B und G des Gebührenverzeichnisses
der Gebührenordnung für Arzte aufgeführt sind. § 6 Abs.
2 der Gebührenordnung für Ärzte gilt mit der Maßgabe,
dass psychotherapeutische Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis
der Gebührenordnung für Arzte enthalten sind, entsprechend
einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen
Leistung der Abschnitte B und G des Gebührenverzeichnisses
der Gebührenordnung für Arzte berechnet werden können.
§ 2
Für Leistungen nach § 1, die in dem in Artikel 3 des
Einigungsvertrages genannten Gebiet
erbracht werden, gilt § 1 der Fünften Gebührenanpassungsverordnung
vom 18. Dezember
1998 (BGBI. 1 5.3829) entsprechend.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Bonn, den
Die Bundesministerin für Gesundheit
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Das Fehlen einer gesetzlichen Gebührenordnung für Psychologische
Psychotherapeuten hatte bislang zur Folge, dass separate
privatrechtliche Verträge zwischen nichtärztlichen Behandlern
und deren Patienten abgeschlossen werden mussten und Beamte von
ihren Beihilfestellen keine oder nur eine verringerte Erstattung
der Behandlungskosten erhielten.
Dies stand im Gegensatz zu dem am 01.01.1999 in Kraft getretenen
Psychotherapeutengesetz, das vor allem die völlige rechtliche
Gleichstellung der psychologischen Psychotherapeuten und der
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit den Ärzten
herstellen sollte. Gleichwohl wurden nichtärztliche
Psychotherapeuten weiter diskriminiert, weil die gesetzlichen
Rahmenbedingungen - wie die Beihilfebestimmungen des Bundes und
der Länder - aus finanziellen Erwägungen nicht angepasst wurden.
Noch am 07.12.1999 hatte Innenminister Otto Schily in einem Gespräch
mit Vertretern der Psychotherapeutenverbände die Ablehnung des
GOP-Referentenentwurfes durch das Bundesinnenministerium mit der
Sorge begründet, die Angleichung der Beihilfehonorare ließe
einen zusätzlichen Kostenaufwand von insgesamt 2,3 Mio. Mark im
Jahr erwarten.
So hatte im Vorfeld der heutigen Bundesratsentscheidung der
Gesundheitsausschuss des Bundesrates dem GOP-Entwurf des
Bundesgesundheitsministeriums einstimmig zugestimmt, während der
Finanzausschuss ebenso einstimmig den Entwurf abzulehnen empfahl.
Nach der Gleichstellung im Bereich der gesetzlichen
Krankenversicherung ist mit der Verabschiedung der GOP durch den
Bundesrat auch der gesetzeswidrige und willkürliche Zustand im
Bereich der psychotherapeutischen Privatbehandlung beendet worden.
Die größten privaten Krankenversicherungen hatten nach dem
Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes ihre
Versicherungsbedingungen bereits der neuen Rechtssituation
angepasst.
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