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Kindesentführung
und Sorgerechtsstreit: Diplom-Psychologen sollen Partnerkonflikte
entschärfen
Tübingen/Washington/Konstanz
(11.07.2000) - Bei internationalen Kindesentführungen in Streitfällen
der Eltern sollten nach Expertenansicht häufiger Gutachter zu
Rate gezogen werden. In weniger als jedem zehnten Verfahren werden
Diplom-Psychologen befragt, die oft einen Kompromiss zwischen früheren
Partnern verschiedener Nationalität herbeiführen könnten. Diese
Ansicht äußerte Prof. Gunther Klosinski, Ärztlicher Direktor
der Tübinger Universitätsklinik für Psychiatrie und
Psychotherapie, Montagabend bei einem öffentlichen Gespräch
unter Juristen und Psychologen.
Bei Scheidungen von Ehepartnern unterschiedlicher Nationalität
kommt es immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen um das
Sorgerecht der Kinder. In Extremfällen kann ein Elternteil sogar
das oder die Kinder n die Heimat entführen. Bei juristischen
Auseinandersetzungen ergibt sich allerdings das Problem, dass in
einzelnen Staaten verschiedene Urteile zum selben Fall getroffen
werden. Nach Darstellung des Tübinger Juristen Prof. Burkhard Heß
wird das Sorgerecht häufig dem Ehepartner zugesprochen, bei dem
sich das Kind eingelebt hat - selbst wenn es vorher entführt
wurde und somit das "Faustrecht" des entführenden
Elternteils prämiert wird.
Im Haager Übereinkommen von 1980 haben sich einige Staaten -
darunter die Länder der Europäischen Union (EU), die USA und
Kanada - darauf geeinigt, entführte Kinder sofort an ihren
vorherigen Aufenthaltsort zu bringen. Damit soll verhindert
werden, dass der Elternteil, der das Kind entführt hat, bei der
gerichtlichen Entscheidung bevorzugt wird. Das Übereinkommen
sieht aber Ausnahmen vor, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Dann
seien psychologische Gutachter notwendig, um die richtige
Entscheidung zu treffen.
Die Praxis der deutschen Gerichte ist in den 90er Jahren in die
Kritik geraten, weil sie nicht immer den Haager Bestimmungen
entsprach. So wird laut Heß die sechswöchige Frist zur
Erledigung eines Antrags meistens nicht eingehalten. In
Deutschland betrug sie stattdessen zwischen 1993 und 1996
durchschnittlich bis zu 35 Wochen.
In den letzten Monaten hatte sich der Sorgerechtsstreit über
deutsch-amerikanische Kinder zugespitzt. Zuletzt hatte das US-Außenministerium
den Jugendbehörden in Konstanz am 22.06.2000 vorgeworfen, der Großmutter
des US-Bürgers Joseph Cooke das Besuchsrecht für ihre beiden in
Deutschland lebenden Enkel aus unverständlichen Gründen gekürzt
zu haben. Die höchste Konsularbeamtin des Ministeriums,
Abteilungsleiterin Mary Ryan, werde in der kommenden Woche in
Deutschland Gespräche führen und die Sorge über diese bürokratische
Entscheidung vortragen, sagte Außenamtssprecher Philip Reeker in
Washington.
Das Konstanzer Vorgehen sei "absolut unangemessen",
nachdem Bundeskanzler Gerhard Schröder und US-Präsident Bill
Clinton sich auf eine befriedigende Lösung der Sorgerrechtsfälle
verständigt hätten. Der Streit hatte in den vergangenen Monaten
das Verhältnis zwischen den USA und der Bundesrepublik belastet
und war von Clinton bei seinem Deutschland-Besuch im Juni
angesprochen worden.
Die "Washington Post" berichtete, dass die
Besuchseinschränkung für die Großmutter offenbar eine
"Strafe" sei, weil sie sich an die Medien gewandt habe.
In einem Schreiben der Behörden heißt es nach Angaben der
Zeitung, dass Patricia Cooke ihre persönliche Meinung in der
Angelegenheit in der Presse verbreitet habe und damit einen
Medienaufruhr zum Schaden der Kinder erzeugt habe. Deshalb wurde
sie aufgefordert, ihren geplanten Besuch abzusagen. Schließlich
sei ihr ein um zwei Stunden gekürzter Besuch gestattet worden.
Allerdings dürfe sie ihre Enkel nur in Anwesenheit eines
Psychiaters sehen.
Die Kinder waren vor mehreren Jahren von ihrer deutschen Mutter zu
vermeintlichen Ferien mit nach Deutschland genommen worden. Dort
musste sich die Mutter in psychiatrische Behandlung begeben und übergab
die Kinder den Jugendbehörden, die sie an eine Pflegefamilie
vermittelte. Obwohl ein US-Gericht dem Vater das Sorgerecht
zusprach, lehnte ein deutsches Gericht die Übergabe ab. Die
Kinder hätten sich bei der Pflegefamilie eingelebt und würden
bei einer Trennung schwere psychologische Schäden erleiden, hieß
es in der Begründung.
Das Konstanzer Jugendamt hat unterdessen die US-Vorwürfe im
Streit um zwei in Singen lebende Kinder aus einer geschiedenen
deutsch-amerikanischen Ehe zurückgewiesen. Unter Hinweis auf die
Äußerung der Großmutter in US-Medien, die Konstanzer Behörde
beschneide ihr das Besuchsrecht für ihre in einer Pflegefamilie
untergebrachten Enkel, sagte eine Sprecherin des Jugendamtes:
"Das ist ein Schmarren und absolut nicht wahr". Der
Besuch der Großmutter, die am Donnerstag in Frankfurt/Main
eingetroffen sei, habe am Freitag ungehindert begonnen.
Die Sprecherin des Jugendamtes erklärte, bei dem Zusammentreffen
der Großmutter mit den Enkelkindern seien lediglich ein
Psychologe und eine Dolmetscherin eingeschaltet worden. "Wir
haben diese Begleitung eingebaut, weil sich die Kinder eigentlich
gar nicht mit der Oma treffen wollten." Zudem seien die neun
und zehn Jahre alten Geschwister wegen des Presserummels, den die
Großmutter entfacht habe, sehr verängstigt. "Wenn sich die
Frau ein bisschen zurücknehmen würde, könnte vieles einfacher
laufen."
Die deutsche Mutter hatte 1992 die Kinder zu einem vorgetäuschten
Ferienbesuch nach Deutschland gebracht. Wegen Depressionen musste
sich die Frau in psychiatrische Behandlung begeben. Die Kinder
kamen in eine Pflegefamilie. Ein US-Gericht hatte 1994 dem Vater
das Sorgerecht zugesprochen. Seither entschieden mehrere deutsche
Familienrichter, die Geschwister bei den Pflegeeltern zu lassen,
weil sie sich dort eingelebt hätten.
Das Konstanzer Amt geht davon aus, dass sich Vater und Großmutter
weiter um das Sorgerecht bemühen werden. Dem stelle man sich
nicht prinzipiell entgegen, suche aber nach einer für die Kinder
verträglichen Lösung, sagte die Sprecherin. "Ich kann mir
gut vorstellen, dass sie eines Tages in den USA leben werden, aber
im Moment sind sie dafür noch zu klein."
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