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 Psychotherapie News  Juli 2000   Psychotherapie
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Kindesentführung und Sorgerechtsstreit: Diplom-Psychologen sollen Partnerkonflikte entschärfen

Tübingen/Washington/Konstanz (11.07.2000) - Bei internationalen Kindesentführungen in Streitfällen der Eltern sollten nach Expertenansicht häufiger Gutachter zu Rate gezogen werden. In weniger als jedem zehnten Verfahren werden Diplom-Psychologen befragt, die oft einen Kompromiss zwischen früheren Partnern verschiedener Nationalität herbeiführen könnten. Diese Ansicht äußerte Prof. Gunther Klosinski, Ärztlicher Direktor der Tübinger Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Montagabend bei einem öffentlichen Gespräch unter Juristen und Psychologen.

Bei Scheidungen von Ehepartnern unterschiedlicher Nationalität kommt es immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen um das Sorgerecht der Kinder. In Extremfällen kann ein Elternteil sogar das oder die Kinder n die Heimat entführen. Bei juristischen Auseinandersetzungen ergibt sich allerdings das Problem, dass in einzelnen Staaten verschiedene Urteile zum selben Fall getroffen werden. Nach Darstellung des Tübinger Juristen Prof. Burkhard Heß wird das Sorgerecht häufig dem Ehepartner zugesprochen, bei dem sich das Kind eingelebt hat - selbst wenn es vorher entführt wurde und somit das "Faustrecht" des entführenden Elternteils prämiert wird.

Im Haager Übereinkommen von 1980 haben sich einige Staaten - darunter die Länder der Europäischen Union (EU), die USA und Kanada - darauf geeinigt, entführte Kinder sofort an ihren vorherigen Aufenthaltsort zu bringen. Damit soll verhindert werden, dass der Elternteil, der das Kind entführt hat, bei der gerichtlichen Entscheidung bevorzugt wird. Das Übereinkommen sieht aber Ausnahmen vor, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Dann seien psychologische Gutachter notwendig, um die richtige Entscheidung zu treffen.

Die Praxis der deutschen Gerichte ist in den 90er Jahren in die Kritik geraten, weil sie nicht immer den Haager Bestimmungen entsprach. So wird laut Heß die sechswöchige Frist zur Erledigung eines Antrags meistens nicht eingehalten. In Deutschland betrug sie stattdessen zwischen 1993 und 1996 durchschnittlich bis zu 35 Wochen.

In den letzten Monaten hatte sich der Sorgerechtsstreit über deutsch-amerikanische Kinder zugespitzt. Zuletzt hatte das US-Außenministerium den Jugendbehörden in Konstanz am 22.06.2000 vorgeworfen, der Großmutter des US-Bürgers Joseph Cooke das Besuchsrecht für ihre beiden in Deutschland lebenden Enkel aus unverständlichen Gründen gekürzt zu haben. Die höchste Konsularbeamtin des Ministeriums, Abteilungsleiterin Mary Ryan, werde in der kommenden Woche in Deutschland Gespräche führen und die Sorge über diese bürokratische Entscheidung vortragen, sagte Außenamtssprecher Philip Reeker in Washington.

Das Konstanzer Vorgehen sei "absolut unangemessen", nachdem Bundeskanzler Gerhard Schröder und US-Präsident Bill Clinton sich auf eine befriedigende Lösung der Sorgerrechtsfälle verständigt hätten. Der Streit hatte in den vergangenen Monaten das Verhältnis zwischen den USA und der Bundesrepublik belastet und war von Clinton bei seinem Deutschland-Besuch im Juni angesprochen worden.

Die "Washington Post" berichtete, dass die Besuchseinschränkung für die Großmutter offenbar eine "Strafe" sei, weil sie sich an die Medien gewandt habe. In einem Schreiben der Behörden heißt es nach Angaben der Zeitung, dass Patricia Cooke ihre persönliche Meinung in der Angelegenheit in der Presse verbreitet habe und damit einen Medienaufruhr zum Schaden der Kinder erzeugt habe. Deshalb wurde sie aufgefordert, ihren geplanten Besuch abzusagen. Schließlich sei ihr ein um zwei Stunden gekürzter Besuch gestattet worden. Allerdings dürfe sie ihre Enkel nur in Anwesenheit eines Psychiaters sehen.

Die Kinder waren vor mehreren Jahren von ihrer deutschen Mutter zu vermeintlichen Ferien mit nach Deutschland genommen worden. Dort musste sich die Mutter in psychiatrische Behandlung begeben und übergab die Kinder den Jugendbehörden, die sie an eine Pflegefamilie vermittelte. Obwohl ein US-Gericht dem Vater das Sorgerecht zusprach, lehnte ein deutsches Gericht die Übergabe ab. Die Kinder hätten sich bei der Pflegefamilie eingelebt und würden bei einer Trennung schwere psychologische Schäden erleiden, hieß es in der Begründung.

Das Konstanzer Jugendamt hat unterdessen die US-Vorwürfe im Streit um zwei in Singen lebende Kinder aus einer geschiedenen deutsch-amerikanischen Ehe zurückgewiesen. Unter Hinweis auf die Äußerung der Großmutter in US-Medien, die Konstanzer Behörde beschneide ihr das Besuchsrecht für ihre in einer Pflegefamilie untergebrachten Enkel, sagte eine Sprecherin des Jugendamtes: "Das ist ein Schmarren und absolut nicht wahr". Der Besuch der Großmutter, die am Donnerstag in Frankfurt/Main eingetroffen sei, habe am Freitag ungehindert begonnen.

Die Sprecherin des Jugendamtes erklärte, bei dem Zusammentreffen der Großmutter mit den Enkelkindern seien lediglich ein Psychologe und eine Dolmetscherin eingeschaltet worden. "Wir haben diese Begleitung eingebaut, weil sich die Kinder eigentlich gar nicht mit der Oma treffen wollten." Zudem seien die neun und zehn Jahre alten Geschwister wegen des Presserummels, den die Großmutter entfacht habe, sehr verängstigt. "Wenn sich die Frau ein bisschen zurücknehmen würde, könnte vieles einfacher laufen."

Die deutsche Mutter hatte 1992 die Kinder zu einem vorgetäuschten Ferienbesuch nach Deutschland gebracht. Wegen Depressionen musste sich die Frau in psychiatrische Behandlung begeben. Die Kinder kamen in eine Pflegefamilie. Ein US-Gericht hatte 1994 dem Vater das Sorgerecht zugesprochen. Seither entschieden mehrere deutsche Familienrichter, die Geschwister bei den Pflegeeltern zu lassen, weil sie sich dort eingelebt hätten.

Das Konstanzer Amt geht davon aus, dass sich Vater und Großmutter weiter um das Sorgerecht bemühen werden. Dem stelle man sich nicht prinzipiell entgegen, suche aber nach einer für die Kinder verträglichen Lösung, sagte die Sprecherin. "Ich kann mir gut vorstellen, dass sie eines Tages in den USA leben werden, aber im Moment sind sie dafür noch zu klein."


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