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Ehefrau starb auf Couch, Mann sah zu - Strafe: Fünf Jahre HaftNeuruppin (01.08.2000) - Ein 42 Jahre alter Mann aus Templin (Uckermark-Kreis) muss für fünf Jahre ins Gefängnis, weil er seine Ehefrau ohne Hilfe in der eigenen Wohnung sterben ließ. "So etwas darf in einer zivilisierten Welt einfach nicht passieren", waren sich Staatsanwalt Torsten Sauermann und der Vorsitzende Richter Gert Wegner am Dienstag im Neuruppiner Landgericht einig. Wegner sprach von einem "erschreckend grausamen Anblick". Die 43 Jahre alte alkoholkranke Frau war wochenlang bettlägerig gewesen und schließlich im Februar in ihren eigenen Exkrementen tot auf der Wohnzimmercouch gefunden worden. "Regelrecht verfault.""Das Drama begann 1997", sagte Wegner. Die Frau war als Postzustellerin arbeitslos geworden, hatte eine Abfindung von 48.000 Mark erhalten und "sich dann hängen lassen", immer mehr Alkohol getrunken. Der Verurteilten arbeitete weiter als Fernmeldebauer, daneben musste er sich aber auch immer mehr um den Haushalt kümmern. Die drei Kinder hatten sich zurückgezogen. Sie sei immer instabiler geworden, bestätigt der Mann vor Gericht: Ab Mitte Januar stand sie nicht mehr auf, verweigerte die Annahme von Essen. "Sie hat den Kopf weggedreht und sagte nur, sie wolle nicht mehr", erklärt der Verurteilte im Schlusswort. Trotz des dramatischen Zustands nahm er noch im Februar Urlaub, schaute faktisch zu, wie es der Frau immer schlechter ging, holte aber keine Hilfe. "Sie hatte ja keine Krankenversicherung", sagt er. Ein "Scheinargument an der Grenze der Verwerflichkeit", befindet das Gericht. Obwohl es immer übler in der Wohnung roch, erkannte niemand den Ernst der Lage. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigt dem Mann, dass er sich "schleichend mit dem Tod der Frau abgefunden" habe. Unmittelbare Todesursache war ein extrem großes Geschwür auf dem Rücken der Frau, die seit Wochen nicht mehr aufgestanden war, nicht gewaschen wurde, nichts mehr trank. Ihr Zustand war katastrophal: Durchgelegen und zum Todeszeitpunkt auf 29,9 Kilogramm abgemagert. Der Angeklagte - selbst alkoholkrank, aber bis zum Schluss berufstätig - sei offenbar stark überfordert gewesen, meinte ein Gutachter. Dem folgt auch das Gericht, obwohl der Mann noch im Februar Geld für sein Auto auftrieb, das vom Autohaus gepfändet worden war. Seinen Wagen habe er gerettet, seine Frau nicht, stellte Staatsanwalt Sauermann fest. [Zitierweise dieses Beitrags: PSYCHOTHERAPIE, Bd. 1 (2000), Report: 01. August 2000] Zum Thema
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© 2000 PSYCHOTHERAPIE, Stuttgart PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753) erscheint im ABARIS Institut für Moderne Psychotherapie und Verhaltenstherapie, Stuttgart. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. |
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