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Lebenslange Haft nach "Horror-Szenario" für "Rhein-Ruhr-Ripper" - Frauenmörder bat "Lasst mich nicht mehr raus"Duisburg (24.09.2000) - Der so genannte "Rhein-Ruhr-Ripper" ist nach dem grausamen Mord an vier Frauen am Donnerstag in Duisburg zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Daneben ordnete das Schwurgericht die dauerhafte Unterbringung des Sexualverbrechers, der seine Opfer bestialisch verstümmelt hatte, in der Psychiatrie an.Der 31-jährige Dachdecker aus Bottrop akzeptierte unmittelbar nach dem Urteilsspruch die gegen ihn verhängte Strafe wegen vierfachen Mordes und Vergewaltigung, die ihn bis zu seinem Tod hinter Gitter bringen kann. "Ich will keine Revision oder sonstige juristische Faxen. Das heißt effektiv, dass ich nie mehr rauskomme. Und das ist genau das, was ich wollte", sagte der Vater von zwei Kindern vor Gericht. Bereits im Schlusswort am Montag hatte der Angeklagte für sich selbst die Höchststrafe gefordert. "Lasst mich nicht mehr raus", bat der Frauenmörder, "umbringen dürft Ihr mich nicht - leider." Staatsanwalt Martin Hein sagte zu den bestialischen Frauenmorden des laut Gutachten sadistischen Täters, "seine Taten hätten in jedem Gruselkabinett ihren Stellenwert". "Ich bitte Sie um eine lebenslange Haftstrafe mit Sicherungsverwahrung", erklärte der Angeklagte am 18.09.2000 im Schlusswort, der sich in seinem Appell ausdrücklich von seinen beiden Verteidigern distanzierte. Eine kürzere Strafe, die ihm irgendwann die Chance auf ein Leben in Freiheit eröffnen könnte, sei "ein Schlag ins Gesicht der Opfer-Angehörigen". Bei einer "normalen Bestrafung" käme er eventuell schon mit 50 Jahren aus dem Gefängnis: "Selbst dann wird von mir noch immer ein enorm hohes Gefahrenpotenzial ausgehen." Die Verteidiger hatten bezüglich der drei Morde an den jungen Frauen auf "vermindert schuldfähig" und im vierten Fall auf Freispruch plädiert. "Ein kaum fassbares und ausdrückbares Horror-Szenario" nennt Richter Jürgen Renziehausen die Morde des vermindert schuldfähigen Mannes in der Urteilsbegründung. "Die Fantasie eines normalen Menschen reicht nicht aus, sich vorzustellen, was der Angeklagte in die Tat umgesetzt hat". Drei Bluttaten hatte der mittlerweile geschiedene Familienvater im Prozess eingestanden: Eine 28-jährige Anhalterin aus Südafrika fiel ihm im April 1994 bei Leiden in den Niederlanden zum Opfer. Zwei Prostituierte im Alter von 26 und 30 Jahren vom Essener Straßenstrich waren 1996 und 1998 kaltblütig ermordet worden. Die Leichen der erschossenen Frauen wurden aufgeschlitzt, ausgeweidet und erst Monate später bei Arnheim (Holland), Wesel und Mönchengladbach gefunden. Kopf und Hände hatte der "Ripper" abgetrennt, um die Identifizierung der Opfer zu erschweren. Alle drei Taten hatten laut Urteil einen sexuellen Hintergrund. Nur die Ermordung seiner 48-jährigen angeheirateten Tante hatte der Bottroper vehement bestritten. Er sprach lediglich von Hilfe beim Selbstmord. Das Schwurgericht ist jedoch auch in diesem Fall von seiner Schuld überzeugt. Der Mann habe seine Verwandte in einem Wäldchen in der Nähe des hessischen Ortes Hatzfeld umgebracht, weil er ihr von seinen sexuellen Gewaltfantasien erzählt hatte und seine Entlarvung befürchtet habe. Leichenteile der verstümmelten Frau schmiss der Mörder angeblich den Wildschweinen zum Fraß vor. Schon als Kind hatte der "Schlitzer" unzählige Tiere gequält und zerstückelt. Dazu zählten auch Rinder und Pferde. Auch vor Toten in Leichenhallen schreckte der krankhaft gestörte Messerstecher nicht zurück. Nach Ansicht eines Psychiaters diente ein Horror-Video mit dem Titel "New York Ripper", welches dem Bottroper im Alter von etwa acht Jahren in die Hände gefallen war - als "Vorlage für später". [Zitierweise dieses Beitrags: PSYCHOTHERAPIE, Bd. 1 (2000), Report: 24. September 2000] Zum Thema
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© 2000 PSYCHOTHERAPIE, Stuttgart PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753) erscheint im ABARIS Institut für Moderne Psychotherapie und Verhaltenstherapie, Stuttgart. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. |
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