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PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753). Zeitschrift für Moderne Psychotherapie und Gesundheit. Herausgeber: Dietmar G. Luchmann (Dipl.-Psychologe, Psychotherapeut)

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Viele Praxen in Sachsen und Sachsen-Anhalt aus Protest dicht - Kassenbeiträge im Osten steigen 2001 auf Westniveau

Magdeburg/Dresden/Berlin (25.09.2000) - Aus Protest gegen die Gesundheitspolitik sind seit heute in Sachsen und Sachsen-Anhalt zahlreiche Psychotherapeuten- und Arztpraxen geschlossen. Mit einer Streikwoche wollen Mediziner und Psychotherapeuten auf eine nach ihrer Ansicht zunehmende Gefährdung der ambulanten medizinischen Versorgung aufmerksam machen. Psychotherapeuten in Sachsen erhalten für 50 Minuten nicht genehmigungspflichtige Psychotherapie bei Kassenpatienten 6,38 Mark. Bei diesem Honorar könne keine Praxis überleben - ganz zu schweigen von dem Angebot qualifizierter Behandlung.

In Sachsen-Anhalt schlossen zum Auftakt mehrere hundert Haus- und Fachärzte zeitweise oder den ganzen Tag lang ihre Praxen. Im Laufe der Woche wollen sich dort bis zu 3.500 Haus- und Fachärzte für je zwei Tage an der Protestaktion beteiligen. Im Nachbarland Sachsen sollen die Praxen die ganze Woche über dicht bleiben.

"Die Beteiligung an unserer Aktion ist groß, auch wenn wir keine genauen Zahlen nennen können", sagte der Sprecher der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände in Sachsen, Martin Link. Er gehe davon aus, dass sich mehr als zwei Drittel der Praxen von Fach- und Hausärzten in Sachsen sowie Psychotherapeuten an der Protestaktion beteiligen. Mehr als 3.000 der rund 6.000 niedergelassenen Mediziner im Freistaat hatten im Vorfeld für die Aktionen gestimmt.

Nach Darstellung der Ärzteschaft führt die Gesundheitspolitik des Bundes dazu, dass die qualitätsgerechte medizinische Versorgung in den neuen Bundesländern akut gefährdet ist. Während im Westen 17 Prozent der Einnahmen der Krankenkassen für die ambulante Versorgung der Versicherten zur Verfügung stünden, seien es in Ostdeutschland nur 13 bis 14 Prozent. Damit erhalte ein ostdeutscher Arzt je Versicherten nur drei Viertel des Entgelts eines westdeutschen Mediziners bei gleicher Leistung.

Der Vorstandschef der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Sachsen-Anhalt, Günter Kasten, betonte, mehr Geld für die Ärzte stehe nicht zur Verfügung. Die Ärztehonorare orientierten sich an den Einkommen der Bevölkerung, sagte er im MDR 1 Radio Sachsen-Anhalt. Sachsen-Anhalts Gesundheitsstaatssekretär Dieter Schimanke bezeichnete die Proteste als unangemessen.

In Thüringen planen Ärzte vom 23. Oktober an Protestaktionen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Berlin soll es noch im Oktober ähnliche Aktionen geben.

Gut verdienende Kassenmitglieder im Osten müssen dem gegenüber von 2001 an im Extremfall über 1.000 Mark mehr im Jahr für ihre Kranken- und Pflegekasse zahlen. Ebenso viel muss der Arbeitgeber zulegen. Grund: Die so genannte Bemessungsgrenze steigt zum 1. Januar sprunghaft auf 6.525 Mark im Monat und damit erstmals auf West-Niveau. Dies bestätigte das Gesundheitsministerium in Berlin. Derzeit liegt diese Grenze im Osten bei 5.325 Mark und im Westen bei 6. 450 Mark monatlich.

Betroffen von der Erhöhung seien bis zu 500.000 ostdeutsche Versicherte, die 5.325 Mark und mehr verdienen - je höher das Gehalt, desto mehr erhöht sich der Beitrag. Für die anderen ändere sich nichts. Die Bemessungsgrenze, die jährlich angepasst wird, begrenzt indirekt die Höhe der Beiträge: Nur bis zu dieser Grenze werden auf das Gehalt Kassen- und Pflegebeitrag erhoben, auch wenn der Arbeitnehmer mehr verdient. Deshalb müssen gut verdienende Versicherte im Osten bisher bei gleichem Verdienst weniger Beitrag zahlen als im Westen.

Die bundesweite Angleichung geht auf ein Gesetz von Ende 1999 zurück. Danach soll rund zehn Jahre nach der Einheit die Trennung von Ost und West in der Krankenversicherung zum 1. Januar 2001 fallen. Auch die Zuzahlungen für Klinikaufenthalte und Kuren sollen in den neuen Ländern von 14 auf 17 Mark am Tag und damit auf Westhöhe steigen. Bei Arzneien sei die Zuzahlung schon gleich.

Umgekehrt werden auch die Einkommensgrenzen zur Befreiung von Zuzahlungen zum 1. Januar 2001 bundesweit angeglichen: Für Singles in den neuen Ländern erhöhe sich die Grenze um 336 Mark auf 1.792 Mark Brutto im Monat, für Ehepaare um 462 auf 2 464 Mark und für Familien mit einem Kind um 650 Mark auf 2.912 Mark. Damit könnten sich voraussichtlich weitere 600.000 Versicherte in Ostdeutschland von Zuzahlungen befreien lassen, erklärte das Ministerium. Derzeit seien es zwei Millionen.

Bisher sind gut verdienende Ost-Versicherte bei gleichem Einkommen gegenüber West-Arbeitnehmern begünstigt, weil ihre Bemessungsgrenze niedriger liegt. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Monatseinkommen von 6.000 Mark und einem Kassen- und Pflegebeitrag von insgesamt zum Beispiel 15,3 Prozent zahlen ein Versicherter und sein Arbeitgeber heute im Osten etwa 815 Mark im Monat, im Westen aber 100 Mark mehr.

Der Gesetzgeber hält diese Ungleichbehandlung nicht mehr für gerechtfertigt. Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) verweist zudem darauf, dass die West-Versicherten die ostdeutschen Kassen 2000 mit 2,7 Milliarden Mark unterstützen. Ost-Versicherte, die mehr als 5.325 Mark verdienen, können aber bis zum 31. März 2001 in die private Krankenversicherung wechseln. Sie können dann kaum noch in eine gesetzliche Kasse zurück. Aber wer sollte das bei der dramatischen Erosion der Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt noch wollen?

[Zitierweise dieses Beitrags: PSYCHOTHERAPIE, Bd. 1 (2000), Report: 25. September 2000]

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