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Psychotherapie
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Hand aufs Herz macht Punkte - Fischer plant Behandlungsquittung für PatientenBerlin (29.09.2000) - Kassenpatienten sollen künftig eine Quittung über ihre Behandlung bei Ärzten und Psychotherapeuten und die abgerechneten Leistungen erhalten. Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) erklärte heute gegenüber der Deutschen Presse Agentur, sie plane eine entsprechende Gesetzesregelung. Damit will sie die Transparenz verbessern und das Kostenbewusstsein stärken. Die Ministerin bestätigte damit zugleich einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Spiegel".Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet, die Ministerin hoffe, dass mit dem Gesetz der Betrug durch überhöhte Abrechnungen von Ärzten und Psychotherapeuten künftig erschwert werde. Zudem werde es helfen, den Versicherten die Kosten jedes Arzt- und Psychotherapeutenbesuches bewusst zu machen - auch wenn auf den Behandlungsprotokollen keine Preise ausgewiesen werden können. Die geplante Regelung sei billiger als die Idee von Ex-Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU), der während seiner Amtszeit vorgeschlagen hatte, auch Kassenpatienten Rechnungen zu schicken. Vorbei sind dann die Zeiten, in denen durch Abrechnungsmissbrauch Missverständnisse wie diese entstehen können: Eine Patientin verlangt ein EKG, der Arzt lehnt es mit Blick auf die Karteikarte ab, weil in ihr schon die EKG-Ziffer verzeichnet ist. Sie habe schon ein EKG erhalten, zweimal sei nicht drin. Erst der Psychotherapeut, dem die Patientin schwor, der Arzt habe bei ihr noch nie ein EKG gemacht, konnte der an sich Zweifelnden erklären, dass möglicherweise der Griff an die Brust (Ansetzen von fünf "Fingerkuppen-Elektroden") als EKG abgerechnet worden sei und der Arzt sich im Praxisstress daran nicht mehr erinnern konnte. "Die Patienten sollen wissen, was bei ihnen gemacht wurde. Ein willkommener Nebeneffekt ist, dass Abrechnungsbetrug erschwert wird", sagte die Gesundheitsministerin der Nachrichtenagentur. Nach Worten von Fischer werden derzeit zwei Modelle geprüft. Ziel sei, die Transparenz zu verbessern ohne den bürokratischen Aufwand zu erhöhen. "Ich will eine praktikable Lösung." So könnten die Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet werden, Kassenpatienten nur noch gegen Quittung zu behandeln. Der Versicherte erhalte ein Protokoll, das alle erbrachten Leistungen "in normaler Sprache" auflistet. Der Arzt oder Psychotherapeut darf die Behandlung erst abrechnen, wenn der Patient unterschrieben hat. Preise sollen auf der Quittung nicht aufgeführt sein. Daneben ist eine anderen Variante im Gespräch: Danach sollen die Krankenkassen den Patienten in regelmäßigen Abständen - zum Beispiel einmal im Quartal - eine Aufstellung zuschicken, welche Leistungen abgerechnet wurden und wie viel dies gekostet hat. Die entsprechende Regelung soll im geplanten Gesetz zur Verbesserung der Datentransparenz im Gesundheitswesen verankert werden, das kommendes Jahr verabschiedet werden soll. Fischer will den Ärzten und Psychotherapeuten aber eine ausreichende Vorlaufzeit einräumen. Nach ihren Angaben laufen derzeit auch Gespräche mit den Spitzen der Kassenärztlichen Vereinigungen selbst über eine freiwillige Lösung. "Wenn die Selbstverwaltung in die Puschen kommt, würde ich mich freuen." Sollte dies aber nicht der Fall sein, werde sie entsprechende Regelung gesetzlich festschreiben. Eine nach Expertenmeinung längst überfällige Entscheidung. Die laufenden Skandale über falsch abrechnende Ärzte, deren wechselseitige Unterstützung in der ärztlichen Selbstverwaltung zumeist erst die Ermittlungs- und Gerichtsverfahren aufdecken, haben selbst die Medizinpresse im Zusammenhang mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) inzwischen von einer "Kriminellen Vereinigung" sprechen lassen. Auch die fortgesetzte Weigerung der Kassenärztlichen Vereinigungen, den Psychotherapeuten ein vom Bundessozialgericht festgesetztes Mindesthonorar von 145 Mark zu zahlen, entspringt der ärztlichen Selbstbedienungsmentalität. Nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums sind der psychotherapeutischen Honorierung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen von 1998 auf 1999 mindestens drei Milliarden Mark entzogen worden. So stellt die Münchener Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin Dr. Ursula Stahlbusch in der "Ärzte-Zeitung" am 27.09.2000 (Nr. 172, Seite 26) zur Arbeitsweise der ärztlichen Selbstverwaltung fest: "Sie ignoriert das Urteil des Bundessozialgerichtes und die Aufsichtsbehörden, sowohl die Sozialministerien als auch das Gesundheitsministerium, schauen zu. Transparency International, eine Institution, die sich die Bekämpfung der Korruption zur Aufgabe gemacht hat, definiert Korruption im Gesundheitswesen so: 'Ein Verhalten ist korruptiv zu nennen, wenn zu Gunsten einer bestimmten Gruppe der im Gesundheitsmarkt Agierenden missbräuchlich Vorteile zu Lasten anderer Gruppen oder der Allgemeinheit bewirkt werden.' Die KV ist nach dieser Definition ein hoch korruptes System." Bei derzeit völlig grotesken Kassenhonoraren von beispielsweise 1,74 Mark je Stunde nicht genehmigungspflichtiger Psychotherapie in Berlin könnte auch mancher Psychotherapeut seine Leistungen verkürzt haben. Wie viele Patienten in der Kassen-Psychotherapie mit Inkrafttreten der "Quittierpflicht" überrascht sein werden, ihren Psychotherapeuten künftig 50 Minuten in Anspruch nehmen zu dürfen, ist schwer abzuschätzen. Wenn auf der Quittung auch noch das Honorar vermerkt würde, dürfte nur die Peinlichkeit bei den Patienten gewiss sein, Hilfe von einem Behandler zu erwarten, der in Berlin ganze 50 Minuten für 1,74 Mark arbeitet. Bei Privat-Patienten wird gebührenordnungsgerecht seit langem neben dem Stundenhonorar von rund 200 Mark auf der Rechnung ausgewiesen: "Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten". [Zitierweise dieses Beitrags: PSYCHOTHERAPIE, Bd. 1 (2000), Report: 29. September 2000] Zum Thema
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© 2000 PSYCHOTHERAPIE, Stuttgart PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753) erscheint im ABARIS Institut für Moderne Psychotherapie und Verhaltenstherapie, Stuttgart. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. |
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