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Psychotherapie
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Gutachter in Psychiatrie und Psychotherapie missbrauchen privilegierte Stellung - Braucht Dr. med. Dieter Kallinke eine Lupe?München/Heidelberg/Stuttgart (06.10.2000) - Von Dietmar G. Luchmann. Psychiatrie und Psychotherapie sind so komplizierte Fachgebiete, dass es zur Beurteilung mancherlei Fragen zusätzlich kompetenter Gutachter bedarf. So zumindest meinen viele Menschen, Richter und Krankenversicherungen. Die Realität freilich sieht häufig ganz anders aus: Entweder sehen Gutachter nicht durch oder sie missbrauchen die Privilegien, die der Auftrag zur verantwortungsbewussten Beurteilung der psychischen Zustände ihrer Mitmenschen beinhaltet. Gelegentlich findet sich auch beides: Gutachtern fehlt gleichermaßen Durchblick und Verantwortungsbewusstsein.Der Leitende Psychiater des Untersuchungsgefängnisses München-Stadelheim hat nach Mitteilung des Verwaltungsgerichts vom 04.10.2000 während eines noch schwebenden Disziplinarverfahrens das Handtuch geworfen. Der 45-jährige habe zwar zunächst Berufung gegen seine Entfernung aus dem Dienst wegen unerlaubter Nebentätigkeiten eingelegt, sich aber inzwischen selbst um seine Entlassung bemüht, teilte die zuständige Richterin mit. Am 31.01.2001 ende die Amtszeit des Psychiaters. Medizinaloberrat Thomas Schwarz war bereits mehrfach in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Er geriet 1988 als Chef der Psychiatrie der Strafanstalt Straubing in die Schlagzeilen. Häftlinge beschuldigten ihn, ihnen unerlaubten Substanzen verabreicht zu haben, um sie "mundtot" zu machen. Schwarz wurde zum Auslöser einer Gefangenenmeuterei mit anschließendem Untersuchungsausschuss vor dem bayerischen Landtag. Dessen CSU-Mehrheit hat ihn vor gut zehn Jahren entlastet. Strafversetzt wurde der Anstaltsarzt drei Jahre später nach flapsigen Äußerungen über die Zustände in Straubing vor einer Europäischen Menschenrechtskommission. Er scheiterte damals vor dem Verwaltungsgericht Regensburg mit einer Klage. Auch in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim stand er in keinem guten Ruf. Er soll dort nach Angaben von Strafverteidigern gleichfalls mit Beruhigungsspritzen großzügig umgegangen sein. Zum Verhängnis wurde ihm nun sein übermäßiger Fleiß: Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat ihm eine Überschreitung seiner erlaubten Gutachter-Tätigkeit um 75 Prozent nachgewiesen. Schwarz legte zunächst Berufung gegen seine Dienstentfernung ein, überlegte es sich aber dann anders. Er hat seine Entlassungsurkunde inzwischen entgegen genommen. Ähnlich skandalöse Zustände sind in der Psychotherapie eingerissen. Jahrzehntelang war Psychotherapie von der Psychoanalyse dominiert, die sich darin gefiel, ihre Patienten viele hundert Stunden wirkungslos das Sofa abwetzen zu lassen. Die Wirkungslosigkeit der psychoanalytischen Schulen hat die wissenschaftliche Wirkungsforschung inzwischen belegt. Das Gutachterfahren in der Psychotherapie jedoch, das geschaffen wurde, um die "moralisch verkommene Veranstaltung von sündhaft teuren, inkompetenten Gesundbetern" (Rolf Degen) mit schwülstigen Theoriegebäuden für die Krankenversicherungen zu rechtfertigen, besteht nach wie vor. Wie abgehoben von jeglicher Realität die psychotherapeutische Praxis ist, macht eine Bemerkung des Leiters der Abteilung für Psychotherapie und Psychosomatische Medizin der Universität Ulm, Professor Horst Kächele, deutlich, die die "Ärzte-Zeitung" am 04.02.2000 zitierte: "Etwa zwei Drittel der psychotherapeutischen Behandlungen sind nach kurzer Zeit erfolgreich abgeschlossen", habe Professor Horst Kächele in München berichtet und "damit einem weit verbreiteten Eindruck widersprochen, psychotherapeutische Behandlungen seien eine langwierige Angelegenheit". Kächele sagte, es gebe "nur wenige psychotherapeutische Behandlungen, die länger als 700 Stunden dauern". Der Psychoanalytiker Kächele sieht Psychotherapien offenbar noch als kurz an, wenn sie weniger als 700 Stunden dauern (700 Stunden entsprechen über 100.000,00 Mark Therapiekosten). Gleich ob eine effektive kognitive Verhaltenstherapie von weniger als 25 Stunden oder eine psychoanalytische Sofa-Kur von über 500 Stunden gemacht werden soll - regelmäßig hat ein psychotherapeutischer "Gutachter" anhand einer drei- bis vierseitigen Darlegung von Symptomatik bis Therapieplanung, ohne je Patient oder Psychotherapeut kennenzulernen, der Krankenversicherung eine Beurteilung zu geben, ob eine Behandlung zu genehmigen oder abzulehnen ist. Ein äußerst lukrativer Nebenjob für jeden "Gutachter", der zu einem locker 100.000,00 oder 200.000,00 Mark umfassenden Zubrot führt - zur eigentlichen Tätigkeit in Krankenhäusern, Behörden oder in der eigenen Praxis. Für jeden flotten Vierzeiler aus dem Dual-Baukasten-System von Ablehnung oder Befürwortung klingeln 80 Mark in der Honorarkasse. Nachdem zum Jahresbeginn die bislang vom Gutachterverfahren befreiten Anträge auf Kurzzeittherapien (Therapiedauer bis zu 25 Stunden) im Bereich der Kassenpsychotherapie gutachterpflichtig gemacht wurden, war für den Deutschen Psychotherapeutenverband (DPTV) die Grenze des Erträglichen bei Klüngelwirtschaft und Funktionärsversorgung erreicht. Der Verband forderte die Abschaffung des Gutachterverfahrens und erklärte, "in den dreißig Jahren seiner Anwendung wurde das Gutachterverfahren nie einer ernsthaften Evaluation unterzogen. So gab es bislang keinerlei empirische Befunde zu Reliabilität und Validität, von empirischen Belegen zur Zweckmäßigkeit der willkürlich festgelegten Bewilligungsschritte ganz zu schweigen" (siehe Beitrag vom 28.03.2000). In einer von Hans-Ulrich Köhlke vor kurzem durchgeführten repräsentativen Befragung zum Gutachterverfahren in der Vertragspsychotherapie (siehe den weiteren Beitrag vom 28.03.2000) wurde erstmals mit empirischen Methoden nachgewiesen, was erfahrene Psychotherapeuten seit langem wissen: "Der Zeitaufwand ist unverhältnismäßig hoch - auch erfahrene Behandler sitzen im Schnitt 4 bis 5 Stunden an einem Erstantrag. Dies gilt gleichermaßen für Ärzte und Psychologen, Psychoanalytiker, Tiefenpsychologen und Verhaltenstherapeuten. Insbesondere bei den kurzen Psychotherapieverfahren (TP und VT) ist der Aufwand an Arbeitszeit und Kosten völlig unverhältnismäßig und unvertretbar." Immerhin 75 Prozent der Psychotherapeuten disqualifizieren das Gutachterverfahren nach dieser Befragung als ein Instrument, das primär Formulierungsgeschick und nicht Therapiequalität erfasst. Dem gegenüber stehen immense Aufwendungen an Zeit und Gutachterhonoraren. Eine Absurdität im Vergleich zur somatischen Medizin: Denn wo hat je ein Chirurg, Orthopäde oder Kardiologe für eine von ihm und den Patienten als notwendig erachtete Operation eine mehrseitige Begründung verfasst? Ein sehr illustratives Beispiel gutachterlicher Selbstgefälligkeit, das heute auf den Tisch der Redaktion gelangte, befand sich in einem Briefumschlag, den der Heidelberger Facharzt für Psychotherapeutische Medizin und Diplom-Psychologe, Dr. med. Dieter Kallinke, mit seiner privaten Gutachter-Post über die Freistempelanlage der Berufsförderungswerk Heidelberg gGmbH laufen ließ. ![]() Möglicherweise schien es dem Gutachter hochgradig zu missfallen, die ihm zugesandten dreieinhalb Seiten Therapiebegründung für die von der Beihilfestelle als Honorar angebotenen "lausigen" 80 Mark zu lesen. Ein eigens geschaffener Stempel fertigt jeden Psychotherapeuten ab und zeigt klar an, wo es lang geht: "S. g. Fr. Kollegin/Hr. Kollege, Bericht bitte größer ausdrucken (und alles wieder zurück an mich). Danke! Dr. Kallinke". Braucht Dr. med. Dieter Kallinke eine Lupe, um einen Text in der Druckgröße der "Ärzte-Zeitung" oder "Medical Tribune" zu lesen? Oder pflegt dieser Gutachter die Unterlagen einem Sehbehinderten im Berufsförderungswerk "zur Abarbeitung" zu übergeben? Wie auch immer: Der Umschlag enthielt komplett alle Formulare und Blätter einschließlich des von der Beihilfestelle frankierten und adressierten Umschlages zur Rücksendung des Psychotherapie-Gutachtens. Zur Selbstbedienung? ![]() Das entsprechende Formular war von Dr. Kallinke - in vierfacher Ausfertigung - bereits unterzeichnet worden. Offenbar ist die in Klammern gesetzte Stempel-Bemerkung "und alles wieder zurück an mich" so ernst nicht gemeint: Die unausgesprochene Aufforderung zur Selbstbedienung ("oder schicken Sie alles gleich an die Beihilfestelle") könnte, so ist zu vermuten, schließlich nur ein intelligenzgeminderter Psychotherapeut nicht erkennen. ![]() Mit der in Fachkreisen weithin beklagten Selbstherrlichkeit und Willkür der als überflüssig kritisierten Gutachter haben erfahrene Psychotherapeuten ohnehin schon lange ihren Frieden gemacht: Sie setzen sie einfach auf den Index. Das ist eine Liste mit den Namen jener wenig liebenswürdigen "Kolleginnen und Kollegen", die dem Psychotherapie-Antrag mit folgendem Text an den Kostenträger beigefügt wird: "Den Antrag auf Psychotherapie senden Sie bitte nicht an einen der nachstehend genannten Gutachter, wenn Sie die Behandlung Ihrer/Ihres Versicherten nicht gefährden wollen". Wenn dieser Index eines Tages bei allen Psychotherapeuten die Namen aller Gutachter enthält, dann wird das Psychotherapie-Gutachterverfahren dort sein, wo es hingehört - ins Lachkabinett des Irreseins. Mir jedenfalls war es ein Vergnügen, meinen Index mit Herrn Dr. Kallinke zu vervollständigen. Und der Empfänger hat die Bitte des "Kollegen" um behindertengerechten Umgang fürsorglich an das Landesamt für Besoldung und Versorgung weitergeleitet. [Zitierweise dieses Beitrags: PSYCHOTHERAPIE, Bd. 1 (2000), Report: 06. Oktober 2000] Zum Thema
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© 2000 PSYCHOTHERAPIE, Stuttgart PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753) erscheint im ABARIS Institut für Moderne Psychotherapie und Verhaltenstherapie, Stuttgart. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. |
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