.
Psychotherapie Psychotherapie Psychotherapie
Psychotherapie


ABARIS Ambulanz Stuttgart: Überwinden Sie Angst, Stress und Depression

Psychotherapie
ISSN 1616-3753
PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753). Zeitschrift für Moderne Psychotherapie und Gesundheit. Herausgeber: Dietmar G. Luchmann (Dipl.-Psychologe, Psychotherapeut)

Psychotherapie, Psychoanalyse & Verhaltenstherapie


Persönlichkeitsentwicklung ohne Limits - bei ABARIS®
Psychotherapie
Zur Startseite PSYCHOTHERAPIE Reports Web-Sprechstunde für Psychotherapie Buch-Markt Psychotherapie Suchen auf dem deutschen Psychotherapie-Server Therapie-Angebote unserer Experten ABARIS Akademie für Psychotherapie ABARIS Institut und Ambulanz - Coaching und Psychotherapie Forum - in Vorbereitung Leserbriefe Presse und Fernsehen Psychotherapie
Startseite - nur für IE-Nutzer!
Psychotherapie
Psychotherapie und Verhaltenstherapie
Psychotherapie exklusiv
Psychotherapie und Verhaltenstherapie Psychotherapie und Verhaltenstherapie Psychotherapie und Verhaltenstherapie Psychotherapie
Web-Sprechstunde Psychotherapie
Web-Sprechstunde
Web-Sprechstunde Psychotherapie
Klartext zur Frage
Sexueller Missbrauch in der Psychoanalyse
Web-Sprechstunde Psychotherapie
ABARIS® Institut
Web-Sprechstunde Psychotherapie
Hilfe zur Selbsthilfe
Psychotherapie und Stuttgarter Schnellkurs

ABARIS Akademie zur Psychotherapie
ABARIS® Akademie
ABARIS Akademie zur Psychotherapie

Stand der Kunst (3)
Kognitive Therapie und Verhaltenstherapie bei Angst, Panikstörung, Phobien und Zwängen

Buch-Tipps und Bücher zur Psychotherapie
ABARIS® Buchtipps *
Buch-Tipps und Bücher zur Psychotherapie

Mai 2001
Zu den Buchtipps und Rezensionen
Schnellsuche
Suchbegriff
In Presse und TV
PSYCHOTHERAPIE in den Medien

Wir reden Klartext
Stress und Burn-Out

Kritik an Medi-Verbund
Therapie per E-Mail
Urlaub & Scheidung


Die Herausgeber

Nutzungshinweise
Mit der Nutzung dieser Seiten erkennen Sie diese Bedingungen an.

Psychotherapie Psychotherapie
 Psychotherapie Report Psychotherapie

In Arzthaftungsprozess grundsätzlich Gutachten nötig - Behandlungsfehler müssen im Prozess gerügt werden

Saarbrücken (12.10.2000) - Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken hat in zwei Urteilen wichtige Grundsätze für Haftungsprozesse mit Ärzten und - in Analogie betrachtet - Psychotherapeuten definiert. Das geht aus den in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Grundsatzurteilen des Saarländischen OLG hervor.

Ein Gericht ist grundsätzlich verpflichtet, in einem Arzthaftungsprozess ein Sachverständigengutachten einzuholen. Ob ein Arzt oder Psychotherapeut seine berufliche Sorgfaltspflicht verletzt habe, könne ein Richter regelmäßig nicht allein aus eigener rechtlicher Beurteilung heraus festlegen, heißt im Urteil vom 24.05.2000. Dazu seien vielmehr auch medizinische Fachkenntnisse erforderlich, über die der Richter nicht verfüge (Az.: 1 U 819/99-203).

Mit seinem Urteil hob das Gericht eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken auf, das einer Frau in einem Arzthaftungsprozess Recht gegeben hatte. Die Frau war nach Meinung des Landgerichts zu spät vom Ergebnis einer Fruchtwasseruntersuchung unterrichtet worden, so dass eine Abtreibung nicht mehr zulässig war. Da sie ein schwer behindertes Kind zur Welt brachte, verlangte sie von dem Arzt Schadensersatz, den ihr das Landgericht zubilligte, ohne einen Sachverständigen einzuschalten.

Das OLG befand hingegen, die Vorinstanz habe die Grenzen richterlicher Möglichkeiten überschritten. Ein Richter könne aus eigener Sachkunde medizinische Vorgänge nicht beurteilen und daher auch mögliche ärztliche Pflichtverletzungen nicht ohne Hilfe eines Sachverständigen feststellen. Ein sorgfältig arbeitender Richter, so ließ das OLG erkennen, treffe daher in einem Arzthaftungsprozess grundsätzlich keine abschließende Entscheidung ohne die Einholung eines Gutachtens.

Die Gültigkeit dieses Grundsatzes dürfte auch auf psychotherapeutische Behandlungen - und zwar keineswegs nur mit sexuellem Missbrauch durch Therapeut(inn)en - zu übertragen sein. Die Psychotherapie der Agoraphobie und Panikstörung ist ein typisches Beispiel für eine häufige fehlerhafte Behandlung. Der Bochumer Psychologieprofessor Dietmar Schulte stellte 1992 fest: Nach dem Stand der Therapieforschung ist bei dieser Erkrankung die In-vivo-Exposition (massierte Reizkonfronatation) die Methode der Wahl, die „dem einzelnen Patienten nachweislich mit größter Wahrscheinlichkeit helfen würde“ (Schulte, 1992, S. 337).

In bezug auf die wirtschaftlichen Vorteile einer im konkreten Lebensraum der Patienten ausgeführten massierten Reizkonfrontation gegenüber einer teureren Klinikbehandlung belegte ebenso Klaus Grawe, Gutachter der Bundesregierung und Psychologieprofessor an der Universität Bern, in seiner Psychotherapie-Wirkungsstudie bereits 1994 (Grawe u.a. , 1994, S. 343): „Während Agoraphobien ... noch vor dreißig Jahren zu den sehr schwer behandelbaren Störungen zählten und Patienten mit diesen Störungen in grosser Zahl die psychiatrischen Kliniken bevölkerten, hat sich das Bild heute drastisch gewandelt. Patienten mit solchen Störungen haben heute eine eher günstige Prognose, und dies ist fast gänzlich den Reizkonfrontationstherapien zu verdanken.“ Unter Hinweis auf diese Therapieerfolge, die durch ein in ein umfassendes ambulantes Behandlungskonzept eingebettete Reizkonfrontation erzielbar sind, stellen Grawe u.a. (S. 344) zum Erfordernis der Reizkonfrontation bei Agoraphobien daher fest: "Therapeuten, die dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht tun, legen ihren Patienten völlig unnötig ein verlängertes oder nie endendes Leiden auf und verstossen, das kann man heute so sagen, gegen die Regeln der Kunst."

Solche Sachverhalte aus der psychologischen Wissenschaft und Psychotherapiepraxis wird ein Richter regelmäßig ebenso wenig aus eigener Sachkunde beurteilen können - protestieren doch häufig nicht einmal die Betroffenen, wenn ihnen unnötige mehrmonatige Aufenthalte in psychosomatischen Kliniken oder hunderte Stunden Psychoanalyse "angetan" werden. In Anbetracht des verbitterten Kampfes, den die höchst widersprüchlichen Psychotherapieschulen gegeneinander führen, kommt der Auswahl eines Gutachters eine besondere Bedeutung zu. Einen Psychoanalytiker über eine verhaltenstherapeutische Behandlung urteilen zu lassen, wäre selbst ein Fehler, wie das OLG Stuttgart in einem Verfahren befand.

In einem weiteren Grundsatzurteil stellten die Saarbrücker OLG-Richter heraus, dass Behandlungsfehler in einem Prozess gerügt werden müssen. Nach einem abgeschlossenen Arzthaftungsprozess kann der Patient diesem Urteil vom 12.07.2000 zufolge keine weiteren Behandlungsfehler mehr rügen.

Mit dem Richterspruch sei das gesamte tatsächliche Geschehen während der Operation rechtlich abgearbeitet. Dies gelte auch für solche Tatsachen, die einem Patienten damals noch nicht bekannt gewesen seien und die er daher auch nicht habe vortragen können. Denn andernfalls könnte ein Patient eine ärztliche Behandlung unter Berufung auf immer neue Gesichtspunkte wiederholt vor Gericht angreifen (Az.: 1 U 1082/99-263).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatzklage einer Patientin ab. Sie hatte sich in einer Klinik einer Operation am Darm unterzogen und später einen ärztlichen Behandlungsfehler gerügt. Ihre Klage war jedoch als unbegründet abgewiesen worden. Etwa zehn Jahre später wurde nach Angaben der Klägerin bei einer Operation festgestellt, dass bei dem früheren operativen Eingriff dem Arzt ein anderer Behandlungsfehler unterlaufen war. Die Klägerin forderte daher wegen dieses zweiten Behandlungsfehlers erneut Schadensersatz.

Das OLG wertete jedoch bereits die Klage als unzulässig. Ihr stehe die so genannte Rechtskraft des ersten Urteils entgegen. Ein Lebenssachverhalt würde unnatürlich aufgesplittet, wenn ein Patient jeden Fehler während eines einheitlichen Behandlungsgeschehens mit einer eigenständigen Klage angreifen könnte, meinten die Richter.

[Zitierweise dieses Beitrags: PSYCHOTHERAPIE, Bd. 1 (2000), Report: 12. Oktober 2000]

Sprechstunde
Heerdegen, Carmen: Wie kann ich feststellen, welche Psychotherapeutin oder welcher Psychotherapeut für mich geeignet ist? (01.09.2000)

Links im Internet
www.therapieschaden.de
Psychotherapeutische Behandlungen und psychotherapeutischer Missbrauch in der Begutachtung
PSYCHOTHERAPIE ist nicht verantwortlich für Inhalte externer Internetseiten: siehe Nutzungshinweise.

Zum Thema
In Arzthaftungsprozess grundsätzlich Gutachten nötig - Behandlungsfehler müssen im Prozess gerügt werden (12.10.2000)
400.000 fehlerhafte Behandlungen bundesweit - AOK will bei ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlungsfehlern helfen (23.09.2000)
Wider die Psychoanalytiker, Quacksalber und Gesundbeter - Generalangriff auf die Unwissenschaftlichkeit der Psycho-Szene (04.09.2000)
Krankheit in Literatur und Wissenschaft - Ärzte und Psychotherapeuten sollten verschiedene Sprachregister beherrschen (01.09.2000)
Fachärzte fordern: Patienten vor Verbraucherverbänden schützen (03.05.2000)
Auf dem Weg zur Mündigkeit: Patientenberatungsstellen helfen weiter (05.04.2000)
Patienten oft schlecht informiert: Öffentlichkeitsarbeit deutscher Krankenhäuser kritisiert (26.03.2000)
Blindes Vertrauen in Ärzte führte zu 18 Jahren Blindheit: Fachärzte erkannten Grauen Star nicht (14.03.2000)
Gesundheitsrat stellt Leitbild für "autonomen Patienten" vor: Patient als mündiger Partner (09.03.2000)
Medizinische Kunstfehler: US-Regierung will Fehlerquote innerhalb von fünf Jahren halbieren (23.02.2000)
Auch Ärzte sind lernfähig: U.S.-Mediziner fordern mehr Transparenz (17.01.2000)
Ärzte-Kunst oder -Pfusch: Patienten werden immer kritischer (17.01.2000)

Monats-Übersicht   Psychotherapie Reports
2000 (1):   11  10  09  08  07  06  05  04  03  02  01*
*Jahr (Jahrgang): Monat

Psychotherapie

Impressum

Psychotherapie Psychotherapie und Verhaltenstherapie Psychotherapie
Psychotherapie und Verhaltenstherapie Psychotherapie und Verhaltenstherapie Psychotherapie und Verhaltenstherapie
Psychotherapie und Verhaltenstherapie © 2000 PSYCHOTHERAPIE, Stuttgart
PSYCHOTHERAPIE
PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753) erscheint im ABARIS Institut für Moderne Psychotherapie und Verhaltenstherapie, Stuttgart. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.
Psychotherapie und Verhaltenstherapie
Psychotherapie Psychotherapie Psychotherapie