
Web-Sprechstunde


ABARIS® Institut

ABARIS® Akademie


ABARIS®
Buchtipps *

In Presse und TV

Die
Herausgeber
Nutzungshinweise
Mit der Nutzung dieser Seiten erkennen Sie diese Bedingungen an.
|
 |
 |
Lebenslang für Sexualmord an Mandy - Friedemann
Pfäfflin kritisiert wegen "absurder und abwegiger" Gutachterthese vom
Doppelselbstmord
Nürnberg/Erlangen
(26.10.2000) - Von Dietmar G. Luchmann. Knapp eineinhalb Jahre nach dem
gewaltsamen Tod der zwölf Jahre alten Schülerin Mandy ist der Bäcker
Andreas R. wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das
Nürnberger Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Adolf Kölbl sprach den
34-jährigen heute zudem des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen
Nötigung schuldig. Die Kammer folgte damit weitgehend dem Antrag der
Staatsanwaltschaft, erkannte aber darüber hinaus auch eine besonders
schwere Schuld.
Der Bäcker hatte das Mädchen aus Erlangen am 14.05.1999 sexuell
missbraucht und aus Angst vor dem Bekanntwerden der Tat mit einem
Hosengürtel erdrosselt. Die Verteidigung, die auf Totschlag und 13 Jahre
Haft plädiert hatte, hält sich die Option offen, gegen das Urteil Revision
einzulegen. Dies werde er allerdings erst entscheiden, wenn ihm die
schriftliche Urteilsverkündung vorliegt, sagte Rechtsanwalt Harald
Straßner.
Die besonders schwere Schuld begründete das Gericht mit der
"außerordentlichen Gefühlskälte" des Mannes und der Inkaufnahme
furchtbarer körperlicher und seelischer Folgen für die Mutter des
Mädchens. Zudem habe der Angeklagte keine Reue und Betroffenheit gezeigt.
Ein Gnadengesuch kann der Bäcker daher erst nach 20 statt nach 15 Jahren
stellen.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der 34-jährige schon Monate vor dem
grausamen Verbrechen sexuelle Kontakte mit dem Mädchen. Zum
Geschlechtsverkehr sei es aber nicht gekommen. Am Tattag habe der Bäcker
dann "mehr gewollt", sagte der Vorsitzende Richter. Er habe massive Gewalt
angewandt, um seinen Willen durchzusetzen. Dies sei durch die Verletzungen
erwiesen, die noch zu Lebzeiten entstanden seien. Weil Mandy sich zur Wehr
setzte, sei es zu einem Streit gekommen. Deswegen habe der Mann befürchten
müssen, dass das minderjährige Mädchen die Beziehung verraten werde.
Aus diesem Grunde habe der Täter zunächst vergeblich versucht, sein
argloses Opfer mit einem Kopfkissen zu ersticken. Dann griff er nach
seinem Gürtel und strangulierte das Mädchen Minuten lang, schilderte das
Gericht den Tathergang. Danach habe er die Leiche "scheußlich
missbraucht".
Ein "leichtes Opfer" für den Vaterersatz, weil sie "nie widersprach"
Mandy war ein stilles und in sich gekehrtes Mädchen aus Erlangen. Am
liebsten ging die Schülerin mit den blonden Locken reiten oder spielte mit
"Daisy", ihrem Mischlingshund. "Sie war ein leichtes Opfer, weil sie nicht
frech war und nie widersprach", sagt ihre Tante. Schon drei Monate vor dem
Sexualmord hatte der Bäcker vermutlich ein sexuelles Verhältnis zu Mandy
aufgebaut. Offenbar verlor Mandy aus Angst und Scham aber nie ein Wort
darüber.
Der Täter kannte Mandy und ihre Mutter, seitdem er ein Jahr vor der Tat in
die Erlanger Innenstadt gezogen war. Er brachte die Schülerin der 6.
Klasse häufig zu ihrem Reiterhof, ging mit ihr auf Kirchweihfeste, Eis
essen und holte sie vom Unterricht ab. Die Mutter, als Verkäuferin tätig,
war allein erziehend und hatte keinen Kontakt mehr zu Mandys leiblichem
Vater, einem US-Soldaten. "Der Angeklagte hat erkannt, dass das Mädchen
einen Vater suchte und brauchte", mutmaßt der Rechtsanwalt der Mutter,
Axel Graemer. "Da ist er in die Vaterrolle geschlüpft." Nach Angaben
seiner Familie gab sich der Bekannte auch in der Öffentlichkeit als Vater
von Mandy aus. Die anfänglichen Hilfsdienste des Angeklagten, der als
Bäcker über viel Tagesfreizeit verfügte, wurden der Mutter schließlich
zunehmend lästig.
Die Mutter vermutete schon länger, dass "etwas nicht stimmt". Nachdem sie
Andreas R. eines Tages mit ihrer halbnackten Tochter in ihrer Wohnung
überraschte, untersagte sie den beiden den weiteren Umgang. Trotzdem ließ
der Täter nicht davon ab, Mandy weiter zu treffen. Nachbarn der Mutter
berichteten, das Paar eng umschlungen beobachtet zu haben, gab die
41-jährige zu Protokoll. Anderen Zeugenaussagen zufolge sollen sich Mandy
und der Angeklagte lang und intensiv geküsst haben.
Als das Verbot missachtet wurde und sie die beiden im Februar dabei
überraschte, wie Mandy sich vor dem Mann auszog, erstattete sie Anzeige
wegen "Kindesentziehung". Doch bei der Vernehmung durch das
Sittenkommissariat stritten beide sexuelle Kontakte ab. Die Beamten
konnten nichts tun. Gegen den Willen der Mutter traf sich Mandy weiterhin
mit dem Bekannten. Die Mutter erhob nach der Tat schwere Vorwürfe gegen
die Polizei: "Mein Kind könnte noch leben, wenn die Polizei direkt
reagiert hätte."
Am Tag als Mandy starb, sollte das Mädchen auf Anordnung der Mutter um
13.00 Uhr zuhause sein. Als sie jedoch nicht kam, erstattete sie
Vermisstenanzeige bei der Polizei. Auf deren Klopfen an der Wohnungstür
des Angeklagten kam keine Reaktion. Offenbar war Mandy zu diesem Zeitpunkt
bereits tot.
Der Prozess
Die Mutter leidet seit dem Verlust ihres einzigen Kindes unter starken
Depressionen. Der Prozess, in dem sie als Nebenklägerin auftrat, begann am
17.10.2000 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth - exakt an ihrem 41.
Geburtstag. Im Prozess um den Sexualmord an ihrer zwölfjährigen Mandy
mußte sie gleichwohl nicht aussagen. Wegen psychischer Labilität
verzichtete der Vorsitzende Richter Adolf Kölbl auf ein persönliches
Erscheinen der Mutter vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Die Landesärztin
für Psychiatrie an der Uni Erlangen, Brigitte Muggele, hatte der Frau
zuvor Selbstmordabsichten attestiert. Diese würden allein durch den
Gedanken an den Prozess verstärkt. Der Verteidiger hatte das Erscheinen
der Mutter von Mandy vor Gericht verlangt. Der Richter las stattdessen
ihre Vernehmungsprotokolle vor.
Laut Anklageschrift kam Mandy am Tag ihres Todes mittags aus der Schule
und ging noch bei dem Nachbarn vorbei. In der Wohnung des Mannes tauschten
die beiden Zärtlichkeiten aus. Der Bäcker soll Mandy vollständig
ausgezogen, aufs Bett gelegt und sexuell missbraucht haben. Dabei habe er
ihr auch Blutergüsse und Verletzungen zugefügt, heißt es in der
Anklageschrift.
Als das Kind kurze Zeit später die Wohnung verlassen wollte, versuchte der
Angeklagte dies zu verhindern. Er sei in Panik geraten, das Kind könne von
dem Missbrauch erzählen, so die Staatsanwaltschaft. Mit Gewalt drückte er
Mandy ein Kopfkissen aufs Gesicht und schlang ihr einen Gürtel um den
Hals. Dann zog er so lange zu, bis sich Mandy nicht mehr bewegte.
Die Verletzungen an der Leiche lassen Rückschlüsse darauf zu, dass sich
der Angeklagte an der Leiche mehrfach vergangen hat. Details wollte der
Richter nicht nennen, "weil sie zu scheußlich sind". Mit dem Ausleben
seiner "sexuellen Betätigungen" habe der Mann erst aufgehört, als ihm die
Leiche "immer unansehnlicher erschienen war". Zudem sei der Druck auf den
Angeklagten enorm gewachsen, die Leiche zu beseitigen, weil die
Angehörigen von Mandy und die Polizei bei der Suche nach dem Mädchen
wiederholt vor seiner Wohnung auftauchte.
Bis zum nächsten Tag ließ der Bäcker die Leiche auf seinem Bett liegen.
Als der Bäcker keinen Ausweg mehr sah, versuchte er, sich mit
aufgeschnittenen Pulsadern und einem laufenden Rasierapparat in seiner
Badewanne umzubringen. Dort fanden ihn alarmierte Beamte, die die Wohnung
aufbrachen. Er legte kurz nach seiner Festnahme ein umfassendes Geständnis
ab, schwächte es aber später wieder ab.
Das Gericht auch hatte zu klären, welche Beziehung der Mann wirklich zu
Mandy hatte. Das Mädchen kannte Andreas R., stand seit längerem in einem
besonderen Vertrauensverhältnis zu ihm. Zuletzt war auch eine sexuelle
Beziehung im Spiel. Doch zum Geschlechtsverkehr war es bis zum Tattag
nicht gekommen. Die Zwölfjährige konnte nicht damit rechnen, dass ein
Angriff auf ihr Leben erfolgen sollte, schilderte Kölbl.
Rechtsmediziner bestätigte Geständnis des Angeklagten
Ein Rechtsmediziner hatte das Geständnis des Angeklagten bestätigt. Die
Obduktion habe gezeigt, dass die Schülerin vor ihrem Tod sexuell
missbraucht wurde, sagte der Gutachter am Freitag vor dem Landgericht
Nürnberg-Fürth. "Die Einblutungen sind typische Hinweise auf
Gewalteinwirkung und Missbrauch", sagte der Mediziner. Das Kind sei
erdrosselt worden.
Diese Ergebnisse sind identisch mit dem Geständnis des Angeklagten, das er
kurz nach der Tat abgelegt und später abgeschwächt hatte. Der Gutachter
bestätigte auch den Todeszeitpunkt, den der Mann in seinem Geständnis
genannt hatte. Der Angeklagte habe keine Medikamente, Drogen oder größere
Alkoholmengen zu sich genommen, sagte der Rechtsmediziner.
Der Anwalt von Mandys Mutter legte vor Gericht einen Brief des Bäckers an
Mandy vor. Die Zeilen hatte der Angeklagte Wochen vor der Tat verfasst.
Sie wurden von Ermittlern auf der Computer-Festplatte des 34-jährigen
gefunden. Darin spricht der Angeklagte die Schülerin mit "liebste Mandy"
an und schreibt: "Leider hatten wir nur eine kurze Liebesbeziehung.... in
Zukunft lasse ich Dich in Ruhe. ..Das ist das Beste für uns beide." Ob der
Brief an Mandy abgesendet wurde, ist unklar.
Warum der Vaterersatz zum Sexualtäter wurde, sollte ein psychiatrisches
Gutachten klären. Bis zu dem Verbrechen galt der Bäcker als
Durchschnittsbürger. Nach Angaben seines Verteidigers Harald Straßner
führte er ein "unauffälliges" Leben. Er war nicht vorbestraft und nur
wegen eines Straßenverkehrsdelikts polizeilich bekannt. Früher lebte er in
einem Heim. "Er hatte es nicht leicht im Leben", weiß Straßner.
Laut Studien haben Sexualtäter zumeist in ihrer Kindheit psychische
Störungen erlebt, häufig sind sie selbst missbraucht worden. "Wer eine
glückliche Kindheit hat, wird nicht zum Sexualmörder", sagt der Jurist
Prof. Christian Pfeiffer von der Kriminologischen Forschungsstelle
Niedersachsen. Die Täter hätten entweder eindeutig pädophile Neigungen
oder strebten häufig nach Dominanz, weil sie Angst vor erwachsenen Frauen
hätten. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes werden bundesweit
durchschnittlich pro Jahr zwei Kinder unter 14 Jahren Opfer eines
Sexualmörders.
Psychoanalytiker Friedemann Pfäfflin mit "absurder und abwegiger" These
Der Ulmer Psychoanalytiker und Gutachter Friedemann Pfäfflin habe mit
seiner Aussage dem Prozess um den Sexualmord an der zwölfjährigen Mandy
eine überraschende Wendung gegeben, hieß zunächst in einigen
Pressemeldungen. Diese berichteten von Pfäfflins Ausführungen vor dem
Nürnberger Landgericht, dass es sich bei der Tat um einen versuchten
Doppelselbstmord handelte. Die Misshandlungen des Mädchens sollten demnach
lediglich dazu dienen, von dem geplanten Selbstmord abzulenken. Dieses
Vorgehen sei zwischen der Zwölfjährigen und dem Täter abgesprochen
gewesen, führte der Gutachter in seinem psychopathologischen Bericht aus.
Seine Untersuchungen und Gespräche hätten ergeben, dass der 34-jährige
Bäcker Andreas R. zum Tatzeitpunkt gesund war. Es gebe keine Anzeichen von
Perversität, Schizophrenie oder anderen psychischen Erkrankungen, sagte
Pfäfflin. Auch eine Affekthandlung schloss er aus. Pfäfflin schilderte den
Angeklagten als einen Menschen, der es jedem recht machen wolle. Er sei
introvertiert und nicht aggressiv.
Dennoch ging der Sachverständige davon aus, dass der Täter und sein Opfer
kurz vor der Tat im Mai 1999 unter enormem seelischen und emotionalen
Druck standen. Die beiden hätten aus ähnlich schwierigen Verhältnissen
gestammt und sich seit vielen Jahren gekannt. Im März 1999 habe zwischen
beiden eine sexuelle Beziehung bestanden. Weil die Mutter davon wusste,
hatte sie den späteren Mörder ihres Kindes angezeigt. Die bevorstehende
Trennung habe für das Paar eine "akute Belastungssituation" bedeutet,
sagte Pfäfflin.
Pfäfflin zweifelte die ersten Polizei-Protokolle an, in denen der
Angeklagte zunächst ein weitgehendes Geständnis abgelegt hatte. Die
Beamten hätten stark suggestive Fragen gestellt und den seiner Erfahrung
nach stockenden Wortfluss des Angeklagten derart geglättet, dass die
Aussagen verzerrt worden seien. Die Darstellung in den Protokollen hielt
Gutachter Pfäfflin für "vollkommen unzutreffend". Im Gespräch mit dem
Angeklagten habe dieser die Tat nicht als Wutanfall mit Todesfolge
dargestellt, sondern als einen gescheiterten Doppelselbstmord. Mandy habe
sich nach Aussagen des Angeklagten mit diesem entschieden, wegen der
Ausweglosigkeit der Beziehung und dem ungeheuren äußeren Druck, in den Tod
zu gehen. Der 34-jährige habe ihm gegenüber angegeben, dass er die
sexuellen Manipulationen an Mandys Körper vorgenommen habe, um den
Doppelselbstmord zu vertuschen und so ein Geheimnis mit in den Tod nehmen
zu können.
Insgesamt lasse der depressive Charakter des Mannes seine Aussagen
glaubwürdig erscheinen, meinte der Gutachter weiter. "Ich konnte bei ihm
auch keine klar pädophilen Neigungen erkennen", ergänzte Pfäfflin. Eine
Bewusstseinsstörung habe aber auch dann nicht vorgelegen, wenn die
Variante des Doppelselbstmordes wirklich stimme. Der Angeklagte sei
deshalb voll schuldfähig. Der Täter habe zwar eine schwere Kindheit
gehabt, räumte der Gutachter ein, Hirnschäden, Intelligenz-Störungen oder
Bewusstseins-Mängel habe er bei der Untersuchung des Angeklagten nicht
feststellen können, sagte Pfäfflin am dritten Prozesstag. Daher seien die
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder eine
Zwangsverwahrung unnötig.
Richter Adolf Kölbl zeigte sich von den Aussagen des Gutachters sichtlich
nicht überzeugt. Er stellte Pfäfflin die Frage, ob er sich der Bedeutung
seines Gutachtens bewusst sei. Vehement widersprach die Kammer der
Doppelselbstmord-These des psychiatrischen Gutachters. Diese Behauptung
sei "ungemein weit hergeholt". Die Aussagen des Täters nannte der
Vorsitzende Richter "absurd und blödsinnig".
Auch bei der Vernehmung von Zeugen wurde der Selbstmordthese
widersprochen, die der Psychiatrie-Professor Friedemann Pfäfflin am
24.10.2000 vor dem Schwurgericht vertreten hatte. Die 16-jährige Cousine
der Getöteten sagte aus, dass Mandy nie Selbstmordabsichten geäußert
hätte. In den Wochen vor ihrer Tötung hätte sie jedoch zunehmend
bedrückter gewirkt.
Der Vorsitzende Richter Kölbl griff den psychiatrischen Gutachter
Friedemann Pfäfflin, der von einem missglückten Doppelselbstmord
gesprochen hatte, mit bis dahin nicht gekannter Schärfe an. "Es ist
ungewöhnlich, dass man sich so über einen Sachverständigen auslässt",
räumte der Richter ein: "Aber wir brauchen keinen Sachverständigen, der
versucht, einem Angeklagten zu helfen." Pfäfflin habe in seinem Gutachten
eine kritische Betrachtungsweise vermissen lassen und versucht, die Tat
als Auftragsmord darzustellen. Demnach soll Mandy zu dem Angeklagten
gesagt haben, sie wolle nicht mehr leben. Dies habe den Gutachter zur
Schlussfolgerung veranlasst, so kritisiert der Vorsitzende des Nürnberger
Schwurgerichtes, Mandy hätte ihren Mörder "gedungen - ein absurder und
abwegiger Gedanke".
Seine "abwegige" Wirklichkeitskonstruktion brachte dem Psychoanalytiker
Friedemann Pfäfflin von der Universität Ulm als Gutachter bei Gericht
nicht die erste Abfuhr ein. Die von Pfäfflin geleitete "Sektion
Forensische Psychotherapie" hieß bis August 1995 "Sektion
Psychoanalytische Methodik" und war bzw. ist Teil der "Abteilung
Psychotherapie und Psychosomatische Medizin" unter Leitung von Prof. Horst
Kächele, der auch im Rahmen der Mitgliedschaft in der "Deutschen
Psychoanalytischen Vereinigung" als besonders profilierter Vertreter der
Psychoanalyse gilt. Gerade die Abteilung Psychotherapie der Universität
Ulm hat sich in den letzten Jahren im "Schulenstreit" zwischen
Psychoanalytikern und "dem Rest der Welt" besonders "weit aus dem Fenster
gelehnt" und dabei ganz eindeutig im Sinne der Psychoanalyse Stellung
bezogen. Dies nährt Zweifel an einer objektiven Beurteilung
psychiatrischer und psychologischer Sachverhalte durch die Mitglieder
dieser Abteilung.
Manchen Gerichten, die sich von der eine allumfassende Kompetenz
suggerierenden cleveren Namensgebung einer so genannten "Sektion für
Forensische Psychotherapie" beeindrucken lassen, die früher schlicht und
ehrlich "Sektion für Psychoanalytische Methodik" hieß, ist dieser
Hintergrund offenbar unbekannt. Dass der Psychoanalytiker Pfäfflin sich
unter der Fahne einer nebulösen "Forensischen Psychotherapie" sogar als
Gutachter über andere Psychotherapeuten aufschwingen will, empfinden
kundige Fachkollegen deshalb als ebenso "absurd und abwegig": Sie lehnen
Pfäfflin als Gutachter vor Gericht von vornherein ab. Die zunehmende und
harsche Kritik der wissenschaftlichen Psychologie und
Psychotherapieforschung an dem Theoriegebäude und der Wirksamkeit der
Psychoanalyse führt eher zu der Frage: Ist nicht vielmehr die
Psychoanalyse selbst ein Fall für die Forensik? Diese Frage hat sich
Richter Adolf Kölbl bei der Bestellung des Psychoanalytikers Pfäfflin als
Gutachter vermutlich nicht stellen können.
[Zitierweise dieses Beitrags: PSYCHOTHERAPIE, Bd. 1 (2000), Report: 26.
Oktober 2000]
Buchtipp - und hier können Sie
bestellen...
Zum
Thema
Monats-Übersicht
Psychotherapie Reports
2000 (1): 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01*
*Jahr
(Jahrgang): Monat
|
 |