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Psychotherapie
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Die "Banalität des Bösen" und Grenzen der Psychotherapie - Lebenslang mit Sicherheitsverwahrung für Sexualmörder ImmlerMünchen/Limburg (26.10.2000) - Von Dietmar G. Luchmann. Der zweifache Frauenmörder Manfred Immler (26) ist heute von der Jugendstrafkammer des Landgerichts München I zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der gelernte Dachdecker hatte am 23.10.2000 zum Prozessauftakt gestanden, vor einem Jahr die 19-jährige Diana Kubasch überfallen, 18 Stunden lang vergewaltigt und schließlich getötet zu haben. Immler musste sich zudem wegen eines weiteren Mädchenmordes vor acht Jahren und einer versuchten Vergewaltigung verantworten. Er wurde kurz nach dem zweiten Mord auf Grund einer Genanalyse überführt und auf der Flucht in Athen gefasst.Immler hatte 1992 bei Limburg die 20-jährige Patricia Szitnick vergewaltigt und ertränkt. Danach schändete er die Leiche. Immler habe mit dem Mord nicht nur die vorangegangene Straftat verdecken wollen, sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte habe vielmehr in klarer Mordlust auch sehen wollen, "wie ein Mensch stirbt". Aus niedrigen Beweggründen habe er zudem testen wollen, ob er zur Tötung eines Menschen fähig sei. Den zweiten Mord beging Immler an der 19-jährigen Diana Kubasch im Oktober 1999 in Oberschleißheim bei München. Er überfiel die junge Frau aus Sachsen, die wegen ihrer Ausbildung nach Bayern gezogen war, und verschleppte sie in seine Wohnung. Dort, so gestand Immler, habe er sie sechs Mal vergewaltigt und anschließend in einem Wald erdrosselt und ihr die Kehle durchgeschnitten. An der jungen Diana habe Immler 18 Stunden lang "seine perversen Fantasien einer Sex-Sklavin ausgelebt", sagte Staatsanwalt Peter Boie. Eine weitere Frau überfiel Immler in Oberschleißheim ebenfalls in Tötungsabsicht. Sie verdankt ihr Leben nur herbei eilenden Passanten, die den Täter zur Flucht veranlassten. "Die beiden Opfer haben ein Martyrium durchlitten, das die schlimmsten Albträume übertrifft", sagte der Vorsitzende Richter Werner Ulrich. Mit Schlägen, Erniedrigungen und Vergewaltigungen seien die beiden jungen Frauen vor ihrem gewaltsamen Tod auf brutalste Art gequält worden - im Fall des einen Opfers 18 Stunden lang. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest und ordnete eine dauerhafte Unterbringung in Sicherheitsgewahrsam an. Dies bedeutet, dass Immler auch bei guter Führung kaum Chancen auf vorzeitige Entlassung nach 20 Jahren Haft hat, sondern möglicherweise bis zum Ende seines Lebens hinter Gittern bleiben muss. Unvorstellbare Grausamkeit bei "relativ unauffälliger Persönlichkeit" Nach übereinstimmender Ansicht der psychologischen Gutachter war der Sexualmörder Manfred Immler bei seinen Taten voll schuldfähig. Der Psychologe Joachim Weber beschrieb den Angeklagten am 24.10.2000 vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts München I als menschenverachtenden Einzelgänger mit dranghaftem Sexualtrieb. Normen und Konventionen lehne Immler strikt ab und sei zu Empfindungen unfähig. Trotz jahrelangen Alkoholmissbrauchs sei Manfred Immler nicht hirnorganisch beeinträchtigt, führte der Psychologe Joachim Weber in seinem Gutachten aus. Immler bestimme gerne über andere Menschen, sei tendenziell impulsiv und sein Verhalten sei schwer vorhersehbar. Nach einer Vergewaltigung fühle sich Immler nicht schuldig. Einer der drei Menschen, die Immler am meisten bewundere, sei neben Mutter Teresa und Mahatma Gandhi - Adolf Hitler. Der 26-jährige Dachdecker sei jedoch nur durchschnittlich aggressiv. Die Diagnose einer "relativ unauffälligen Persönlichkeit" steht nach den Erfahrungen des Gutachters nicht im Widerspruch zu der Grausamkeit von Immlers Taten. "Schon die Soziologin Hannah Arendt sprach von der Banalität des Bösen", sagte der Experte vor der Jugendkammer. Er fühle zwar Schuld wegen der beiden Morde an der 19-jährigen Diana Kubasch, der er die Kehle durchgeschnitten habe, und der 20-jährigen Patricia Szitnick, die er ertränkt habe, nicht aber hinsichtlich der vorangegangenen Vergewaltigungen. "So was machen Menschen seit Jahrtausenden, das gehört zur menschlichen Natur", zitierte der Gutachter den Angeklagten. Obwohl er damals noch Heranwachsender im Sinne des Gesetzes war, empfahl die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, ihn nach dem Strafrecht für Erwachsene zu verurteilen. Zu dem selben Ergebnis kam auch der Psychiater Norbert Nedopil in seinem schriftlichen Gutachten. Psychotherapie vermag gemeingefährliche Serientäter nicht zu heilen Der Psychiater Nedopil stellte bei dem Angeklagten "ein nahezu vollkommenes Fehlen zwischenmenschlicher Empfindungen" fest. Der Angeklage sei zwar Ich-bezogen und zu menschlichen Empfindungen unfähig. Immler sei bei seinen Verbrechen jedoch voll schuldfähig gewesen. Er habe sie als Unrecht erkannt und sei auch fähig gewesen, sich zurückzuhalten. Das haben laut Gutachten drei weitere - abgebrochene - Angriffe auf junge Frauen bewiesen. Der Psychiater Norbert Nedopil bescheinigte Immler eine "negative Sozialprognose". Nach neueren medizinisch-psychiatrischen Forschungen sei das mangelnde Mitgefühl für Gewalttätigkeit ausschlaggebend. Dieser Mangel sei bei Immler "ausgeprägt". Der Psychiater Norbert Nedopil erklärte, er halte deshalb eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht mit einer Höchststrafe von zehn Jahren nicht für gerechtfertigt. Nedopil bestätigte dem Gericht, dass bei Immler die Voraussetzungen erfüllt seien, ihn nach verbüßter Haftstrafe in Sicherungsverwahrung zu belassen. Die Persönlichkeitsstörungen des Angeklagten - selbstverliebte Ich-Bezogenheit und Gefühlsarmut - sind Nedopil zufolge bislang nicht heilbar. Es sei auch nicht absehbar, wann so eine Persönlichkeitsstörung in Deutschland therapiert werden könnte. Erprobte Methoden seien bislang nur im Ausland zugelassen. Zudem sei der erste Mord, obwohl dieser theoretisch nach dem Jugendstrafrecht beurteilt werden könnte, nicht "die Tat eines Jugendlichen" gewesen. Der Angeklagte habe zudem in den Gesprächen mit dem Gutachter weder Schuldgefühle noch Reue gezeigt. In Immlers Fall komme eine völlige Trennung von Sexualität und Gefühl hinzu, sexuelle Experimente mit seinen Opfern seien für ihn ein "Kick". Immler hält sich auch selbst für gefährlich. Nur seine Inhaftierung schütze die Öffentlichkeit vor ihm, hat er geäußert. Öffentlichkeit nur durch dauerhafte Inhaftierung des Täters zu schützen "Es kann kein Zweifel bestehen, dass es sich bei dem Angeklagten um einen gemeingefährlichen Serientäter handelt", sagte der Gerichtsvorsitzende in der Urteilsbegründung und bezog sich auf die Aussage des psychiatrischen Gutachters, die Persönlichkeitsstörung, die Immlers Taten zu Grunde liege, könne nicht im Wege einer Therapie geheilt werden. Die Öffentlichkeit könne nur wirksam geschützt werden, wenn man ihn, wie der Angeklagte selbst eingestanden habe, dauerhaft einsperre. Ohne jede Gefühlsregung und mit gesenktem Blick folgte Immler der Urteilsverkündung. Trotz seines offenen Geständnisses habe der Angeklagte seine Beweggründe und Gefühle nicht offenbaren können, sagte Richter Ulrich. "Eine nachträgliche Schuldeinsicht und Reue war kaum erkennbar." Das Gericht ging bei seinem Urteil vom Tatbestand des zweifachen Mordes, mehrfacher Vergewaltigung in besonders schweren Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung aus. Das Urteil entsprach dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Immlers Pflichtverteidiger Eckhart Müller hatte ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe für unvermeidbar gehalten, aber für einen Verzicht auf dauerhafte Sicherheitsverwahrung plädiert. Sein Mandant müsse die Chance haben, bei guter Führung und Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach 20 oder 30 Jahren wieder auf freien Fuß zu kommen, erklärte der Verteidiger. Auch in seinem Schlusswort nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung kam den Angeklagten kein Wort des Bedauerns über die Lippen. "Ich bin schuldig, ich verdiene Strafe", sagte Immler lediglich. "Ich hoffe, dass durch meine Bestrafung wenigstens die Eltern der Opfer etwas Genugtuung erhalten." Bei diesen Worten schüttelte Dianas Mutter weinend den Kopf. "Das Urteil ist zugegebenermaßen hart ausgefallen, aber Sie ließen uns keine Wahl", sagte Richter Ulrich zum Angeklagten. [Zitierweise dieses Beitrags: PSYCHOTHERAPIE, Bd. 1 (2000), Report: 26. Oktober 2000] Zum Thema
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© 2000 PSYCHOTHERAPIE, Stuttgart PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753) erscheint im ABARIS Institut für Moderne Psychotherapie und Verhaltenstherapie, Stuttgart. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. |
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