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PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753). Zeitschrift für Moderne Psychotherapie und Gesundheit. Herausgeber: Dietmar G. Luchmann (Dipl.-Psychologe, Psychotherapeut)

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Forensische Psychiatrie: Helfen oder wegschließen ist stets eine Gratwanderung zwischen Psychotherapie und Sicherheit

Berlin/Lippstadt/Essen/Potsdam (29.10.2000). Wegschließen oder helfen? Seit Jahrzehnten erhitzt nach jedem Ausbruch eines Sexualmörders oder Triebtäters die Frage des Umgangs der Gesellschaft mit diesen Gewaltverbrechern erneut die Gemüter. Mit jedem spektakulären Fall, wie dem jetzt "geflitzten" Kinderschänder Frank Schmökel, erhält die Debatte neue Nahrung und wird die Forderung erhoben, Triebtäter dauerhaft wegzuschließen. Besonders die Angehörigen der Opfer laufen Sturm gegen den Staat, der Schwerkriminellen aus ihrer Sicht noch immer zu viel Freiraum lässt.

Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) waren im vergangenen Jahr in Deutschland 39 Sexualmorde aktenkundig. Insgesamt standen 7.565 vollendete oder versuchte Vergewaltigungen und schwere Fälle von sexueller Nötigung zu Buche. Im Vergleich zu 1998 entspricht das einem Rückgang um gut vier Prozent.

Entgegen weit verbreiteter Annahme sind Sexualstraftäter im Wesentlichen nicht öfter rückfällig als andere Gewaltkriminelle. Nach einer bundesweiten Untersuchung, die sich auf einen Zeitraum von 1987 bis 1997 erstreckte, wird etwa jeder fünfte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern Verurteilte erneut in diesem Bereich auffällig. Bei Vergewaltigung sind es knapp 14 Prozent, bei sexueller Nötigung 15,5 Prozent. Lediglich die eher ungefährlichen Exhibitionisten weichen von der Norm ab. Mehr als jeder Zweite von ihnen wird einschlägig rückfällig.

Mit solchen Erhebungen sehen sich Experten bestätigt, die Triebtäter bei einer entsprechenden Behandlung zumindest weitgehend für resozialisierbar halten. Auch dem zu 14 Jahren Knast verurteilten Schmökel war von der psychiatrischen Klinik Neuruppin in Brandenburg eine "positive Entwicklung" bescheinigt worden. In den vergangenen drei Jahren, die er in dieser Anstalt einsaß, hat sich der Triebtäter nach Einschätzung des zuständigen Sozialministeriums "normal verhalten".

Immer wieder gravierende Fehlurteile der "Experten"

Dass diese Urteile von "Experten" freilich mit großer Vorsicht zu genießen sind, wird nun ein weiteres Mal belegt. Eiskalt nutzte der als extrem gefährlich geltende Triebtäter die Chance eines Besuchs bei seiner erkrankten Mutter in Strausberg (Märkisch-Oderland) für seine erneute Flucht - der mittlerweile sechste Ausbruch Schmökels. Mit einem Messer stach der 38-jährige Hühne einen seiner drei Betreuer nieder, verletzte ihn lebensgefährlich und entkam.

Der Sexualstraftäter Schmökel war wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs von Kindern in der Nervenklinik Neuruppin untergebracht gewesen, erklärte die Polizei. Zuletzt war er 1995 wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen versuchten Mordes zu einer Haft von 14 Jahren verurteilt und in die Psychiatrie eingewiesen worden. Er war 1994 von einem Freigang nicht zurückgekehrt. Drei Tage später vergewaltigte er ein junges Mädchen in Mecklenburg-Vorpommern und wurde gefasst. Auch 1996 kam er nach einem Freigang nicht zurück. Er ging damals bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe seines früheren Opfers der Polizei ins Netz.

1997 floh er zwei Mal, nachdem er Fenstergitter durchgesägt hatte. In seiner Zelle fand sich ein Zettel: "Tut mir leid, aber die Kleine geht mir nicht aus dem Kopf". Das heute 18 Jahre alte Mädchen wurde nach der jüngsten Flucht unter einen speziellen Schutz der Polizei gestellt, da die Ermittler nicht ausschlossen, dass der Mann sein Opfer erneut aufsuchen könnte. Inzwischen fahndet ein Großaufgebot der Polizei nach dem Mann. Der Mann sei "sehr gefährlich, geistesgestört und nicht zurechnungsfähig", sagte ein Polizeisprecher. Schmökel trete überaus freundlich, in einer "schleimigen" Weise auf, sei aber im gleichen Moment unberechenbar und gefährlich.

Die CDU-Fraktionsvorsitzende im Potsdamer Landtag, Beate Blechinger, nannte die Unachtsamkeit der Betreuer einen "Skandal". Viel schwerwiegender sei aber das "gravierende Fehlurteil der begutachtenden Experten". Blechinger bezeichnete es als unverantwortlich, Schmökel nach fünf Fluchtversuchen und nur drei Jahren Therapie in Neuruppin Freigänge zu ermöglichen. Die Experten, die die Lockerung im Strafvollzug zu verantworten hätten, dürften nicht mehr für Gutachten herangezogen werden. Die Rechtslage müsse gegebenenfalls so geändert werden, dass solche Vorfälle "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ausgeschlossen würden.

Vor wenigen Tagen machte als "Experte" der Psychoanalytiker Friedemann Pfäfflin Schlagzeilen, als er den Sexualmord eines 34-jährigen Mannes an einem zwölfjährigen Mädchen als "Doppelselbstmord" verharmlosen wollte (siehe PSYCHOTHERAPIE,  Bd.1 (2000), Report: 26.10.2000, Lebenslang für Sexualmord an Mandy - Kritik an Friedemann Pfäfflins "absurder und abwegiger" Gutachterthese vom Doppelselbstmord.) Der Landesverband des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sowie ein Sprecher des Opferverbandes "Weißer Ring" forderten, die Gewährung von Vollzugslockerungen vor allem für Gewalt- und Sexualtäter müsse viel restriktiver gehandhabt werden. Politiker und Experten drängen als Reaktion auf die Flucht auf eine Überarbeitung der Freigangsregelung für psychisch kranke Straftäter. In einer ersten Konsequenz stoppte die Psychiatrische Klinik Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin), in der Schmökel seit 1997 einsaß, alle Freigänge.

Für Berlin sind die Fluchtumstände aus Sicht der Sozialverwaltung "nicht vorstellbar". Sprecherin Regina Kneiding weist darauf hin, dass sich in der Bundeshauptstadt seit zehn Jahren kein Sexualstraftäter aus einer psychiatrischen Klinik mehr abgesetzt hat. Einen Grund dafür sieht sie in den 1996 verschärften Sicherheitsstandards. Danach werden vom Gesetz ermöglichte Hafterleichterungen im so genannten Maßregelvollzug "streng gehandhabt". Vergewaltiger oder Mörder können in den ersten drei Jahren in aller Regel nicht mit einer Lockerung rechnen. Steht eine solche Entscheidung dann an, setzt sie einen "einstimmigen Beschluss" aller Verantwortlichen voraus. Selbst die Staatsanwaltschaft wird einbezogen.

Auch bei den Therapieangeboten im Maßregelvollzug macht Berlin offenbar Fortschritte. Die Zahl der Plätze wurde in diesem Jahr um 60 aufgestockt. Insgesamt gibt es derzeit 400 Betten, von denen 78 mit gefährlichen Triebtätern belegt sind. Damit wird Berlin seinen Aufgaben in diesem Bereich "vollkommen gerecht", wie die Sprecherin betont.

Ganz anders ist die Betreuung in den Gefängnissen. Nach Angaben der Justizverwaltung stehen in der Sozialtherapeutischen Anstalt Berlin-Tegel gegenwärtig 160 Therapieplätze, darunter auch für Sexualstraftäter, zur Verfügung. "Das reicht bei Weitem nicht aus."

Der Maßregelvollzug und seine zehn Lockerungsstufen

Für psychisch kranke Straftäter sieht das Gesetz neben Strafe auch Hilfe in Form der Therapie vor. Diese erfolgt im so genannten Maßregelvollzug. Damit ist die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt gemeint. Eine weitere freiheitsentziehende "Maßregel der Besserung und Sicherung" ist die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. In Brandenburg gibt es vier Kliniken, in denen psychisch kranke Straftäter behandelt werden. Eine davon ist die Nervenklinik Neuruppin, wo der am 25.10.2000 in Strausberg geflohene Frank Schmökel einsaß.

Entscheidend für Umfang und Dauer des Maßregelvollzugs ist die Schuldfähigkeit der Täter. Bei nur verminderter Schuldfähigkeit entscheidet das Gericht darüber, ob der Täter nach einer Behandlung noch eine Freiheitsstrafe absitzen muss. Schuldunfähige Straftäter werden nicht bestraft, sondern gleich in eine geschlossene Anstalt eingewiesen. Die Dauer ist zunächst nicht bestimmt. Entscheidend für die Anordnung und den Verlauf des Maßregelvollzugs ist ein ärztliches Gutachten über die Gefährlichkeit des Betroffenen und mögliche Wiederholungsgefahren.

Der Maßregelvollzug für die in den vier brandenburgischen Kliniken untergebrachten Straftäter kann unter bestimmten Umständen gelockert werden. Insgesamt gibt es nach Auskunft des zuständigen Potsdamer Sozialministeriums zehn Stufen. Welche für einen Straftäter in Frage kommt, entscheide eine Kommission aus zehn bis 14 Ärzten, Psychologen und Pflegern der Klinik, sagte Sprecherin Francine Jobatey am 27.10.2000.

Wird ein Aufenthalt außerhalb der Klinik in Betracht gezogen, muss das Ministerium eingeschaltet und gegebenenfalls ein externes Gutachten eingeholt werden. Bei der ersten Lockerungsstufe darf sich der Patient maximal zwei Stunden in einem geschlossenen Hof der Klinik mit Begleitung aufhalten; Stufe zwei ermöglicht ihm, maximal eine Stunde an einer geschlossenen Arbeits- oder Sporttherapie auf dem Gelände teilzunehmen; bei Stufe drei ist ein begleiteter Gruppenausgang innerhalb der Klinik erlaubt.

Die Stufe vier - in diese war der flüchtige Sexualstraftäter Frank Schmökel laut Jobatey eingestuft - ist bei besonderen Anlässen ein begleiteter Ausgang außerhalb des Geländes möglich. Wer in Stufe fünf ist, darf sich zeitlich begrenzt innerhalb des Klinikgeländes allein ohne Begleitung aufhalten. "Bei schweren Gewaltdelikten ist dafür ein externes Gutachten nötig", betonte Jobatey.

Von Lockerungsstufe sechs bis zehn steigert sich der Aufenthalt außerhalb des Klinikgeländes. Er reicht von einem unbegleiteten, zeitlich eng begrenzten Ausgang über einen Tagesausflug, einen Übernachtungsurlaub und ein Wochenende (mit zeitlichen Auflagen) bis hin zu einem längeren Urlaub.

Für wie viele der derzeit 198 Straftäter im brandenburgischen Maßregelvollzug die Bedingungen gelockert sind und welche Stufen die Kommissionen zuerkannten, konnte Jobatey zunächst nicht sagen. Je zwei Landeskliniken mit Maßregelvollzug gibt es in Neuruppin sowie je eine in Teupitz (Kreis Dahme-Spreewald) und in Brandenburg/Havel.

Fachleute weisen darauf hin, dass die Zahl der psychisch kranken Straftäter in den vergangenen Jahren in Deutschland ständig gestiegen ist. Aus Platzmangel im Maßregelvollzug waren in Nordrhein-Westfalen in diesem Frühjahr vorübergehend 70 Verbrecher auf freien Fuß gesetzt worden. "Das Angebot an hochgesicherten Einrichtungen ist zu gering, um die immer problematischer werdende Klientel sicher unterbringen zu können", lautete ein Fazit eines Untersuchungsausschusses im Düsseldorfer Landtag.

Klinik Lippstadt-Eickelborn bundesweit größte Einrichtung für Triebtäter

Inmitten der ländlichen Idylle zwischen grünen Feldern und grasenden Ziegen liegt die Klinik Lippstadt-Eickelborn. Die Anlage ist bundesweit die größte Einrichtung für psychisch kranke Straftäter. Hohe Zäume, vergitterte Fenster, Schleusen und Kameras sichern das Gelände ab, in dem rund 360 Patienten therapiert werden. NRW-Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) brachte bei einem Besuch im Vorfeld der Entscheidung über neue Forensik-Standorte in Nordrhein-Westfalen die Brisanz des Themas auf den Punkt: Neben dem Maßregelvollzug gebe es nicht viele Aufgaben, die einen "solchen Rang und eine solch herausragende Schwierigkeit" hätten.

Die Gratwanderung besteht darin, die Bevölkerung vor den Gewaltverbrechern zu schützen, aber auch den psychisch kranken Menschen durch Therapien einen Ausweg aus ihrer Krankheit zu bieten. Die rund 530 Mitarbeiter der Klinik versuchen durch verschiedene Methoden den Patienten zu helfen. Das Ziel: Die Männer und Frauen sollen ihre Krankheit so weit in den Griff bekommen, dass sie anschließend ein Leben ohne Strafdelikte führen können.

Doch bis dahin ist es ein weiter Weg: "Die durchschnittliche Verweildauer der Patienten in der Klinik beträgt über fünf Jahre", sagt Michael Osterheider, Leiter der Klinik in Eickelborn. Außerdem sei für die Wissenschaft auch klar: "Nicht jeder Patient ist therapierbar", erklärt Osterheider.

Die Patienten durchlaufen verschiedene Therapien wie beispielsweise Gesprächs- und Bewegungstherapien. "Die Menschen in der Forensik haben häufig sehr viel verdrängt", sagt Körpertherapeutin Andrea Radandt. Durch das Malen von Bildern beispielsweise sollen die Patienten die Möglichkeit bekommen, etwas auszudrücken, was in ihrem Inneren ist und sie mit Worten nicht beschreiben können. "Die Menschen hier haben oft gar kein Vertrauen in die Sachen, die sie machen, weil es so oft gescheitert ist", beschreibt Kunsttherapeutin Brigitta Lenfert.

Die Therapeuten und Pfleger arbeiten an einer Beziehung zu den Patienten. "Wir versuchen einen Alltag zu simulieren und mit den Menschen ein Vertrauensverhältnis aufzubauen - manchmal das erste in ihrem Leben", sagt Uwe Kothe. Seiner Erfahrung nach kommen die Patienten oft aus gestörten Familienverhältnissen mit Alkohol, Drogen, Schlägen oder sexuellem Missbrauch. Die Bemühungen für ein Vertrauensverhältnis zwischen Pflegern und Patient zeigt seiner Meinung nach oft Wirkung - beispielsweise als eine Patientin eine Pflegerin als Geisel genommen hatte. "Da waren es die anderen Patienten, die eingeschritten sind und uns geholfen haben", sagt Kothe.

Bei dem Vorfall sei alles gut ausgegangen - anders war es bei einem Freigang eines psychisch gestörten Straftäters im Jahr 1994. Der Mann tötete ein siebenjähriges Kind. Danach waren die Sicherheitsvorkehrungen verschärft worden. Beispielsweise darf kein Gewaltverbrecher ohne einen Pfleger zu einem Ausgang aus der Klinik, egal wie weit die Therapie fortgeschritten ist. Dennoch bleibe ein "Restrisiko".

Dem Protest in der Bevölkerung nach dem tödlichen Vorfall vor sechs Jahren ist die Klinik mit einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit entgegen getreten. "Es gibt einen Beirat der Klinik, in dem Bürger der Stadt sitzen", sagt Osterheider. Dort würden alle Angelegenheiten, die die Kinik betreffen, aber auch kritische Fragen der Bürger besprochen. "Ich finde die Ängste der Bevölkerung in der Nähe einer Forensik verständlich. Aber häufig rühren sie auch daher, dass die Menschen zu wenig informiert sind", sagt der Klinik-Leiter.

Die Eickelborner haben sich offenbar an die Klinik gewöhnt. "Die Menschen aus der Klinik verhalten sich auch nicht anders, als andere Kunden", beschreibt eine Verkäuferin im nahe gelegenen Lebensmittelgeschäft. "Manchmal ist es ein bisschen komisch, aber man weiß ja mittlerweile, wie man mit den Patienten umzugehen hat - halt freundlich und nett, wie auch bei allen anderen Kunden", sagt eine Tankstellen-Angestellte.

Beim Ausgang bleibt immer ein Restrisiko

Wenn Sexualstraftäter "Ausgang" erhalten, sind eine Flucht oder gewalttätige Übergriffe nicht mit hundertprozentiger Sicherheit auszuschließen. "Ein Restrisiko bleibt immer", sagt die Essener Psychologin Sabine Nowara. Sie weist zugleich darauf hin, dass in der Bundesrepublik jeden Tag Gefangene aus dem Maßregelvollzug Ausgang erhalten, und "da passiert nichts". Nur spektakuläre Fälle wie der des am 25.10.2000 in Strausberg entflohenen Frank Schmökel würden von der Öffentlichkeit wahrgenommen, unterstreicht die Expertin, die sich mit der Begutachtung von Sexualstraftätern beschäftigt.

Die Entscheidung, einem Gefangenen bestimmte Dinge zu gestatten, fällen nach Nowaras Worten immer mehrere Verantwortliche gemeinsam. Für eine Lockerung plädierten sie nur, "wenn sie genügend Anhaltspunkte dafür haben, dass es gut geht". Es wolle schließlich niemand für einen Rückfall verantwortlich sein. Den Psychologen obliege es, die Persönlichkeit des Täters zu beurteilen. Dabei werde manchmal zu stark auf die so genannte soziale Anpassung geachtet und zu wenig auf die Psychodynamik, sagt die Expertin. "Wenn jemand Regeln befolgt, muss er noch lange nicht seine Störung überwunden haben." Ein erfahrener Psychologe stelle im Laufe einer Therapie fest, ob der Patient eine Persönlichkeitsveränderung durchmache oder nicht. Es gebe aber auch immer wieder Fälle, in denen der Straftäter den Psychologen täuschen könne.

Zudem haben Psychologen mit gut und weniger gut therapierbaren Sexualstraftätern zu tun. So seien wirklich Pädophile in ihrer Neigung nicht zu verändern. Mit ihnen könne man lediglich trainieren, wie sie bestimmten Situationen aus dem Weg gehen und ihr abweichendes Verhalten steuern können. Zudem könne ein Psychologe ihnen auch die Einsicht in die Strafbarkeit ihrer Handlungen vermitteln. Straftäter hingegen, deren Störung aus einer Entwicklungsverzögerung oder einer aktuellen Krisensituation herrühre, seien sehr gut und erfolgversprechend zu behandeln.

Mehr Objektivität bei Haftlockerungen durch externe Gutachter

Bei allen Entscheidungen über Haftlockerungen im Maßregelvollzug sollten nach Expertenmeinung externe Gutachter einbezogen werden. "Therapeuten und Klinikpersonal, die mit dem Straftäter seit langem arbeiten, können nur schwer eine wirklich objektive Entscheidung treffen", sagte der Lehrstuhlinhaber für klinische Psychologie an der Universität Potsdam, Günter Esser, angesichts der Flucht des Kinderschänders Frank Schmökel. So könnten sie die tatsächliche Entwicklung des Patienten möglicherweise nicht mehr richtig einschätzen. Sie stünden zudem unter einem gewissen Erfolgdruck.

"Aus meiner Sicht wäre es am Besten, wenn ein externer Gutachter bereits einige Zeit vor der Entscheidung in die Klinik kommt", sagte Esser. Bislang befindet im brandenburgischen Maßregelvollzug - so auch bei Schmökel - ein Gremium aus der Klinik über Freigänge oder andere Lockerungen. Allerdings, meinte Esser, könne im Fall Schmökel nicht von einem krassen Fehlurteil gesprochen werden. "Die Entscheidung war nicht unverantwortlich, schließlich wurden drei Begleiter angeordnet." Zu der Flucht wäre es sicher nicht gekommen, wenn die zwei Pfleger nicht eine Zigarettenpause gemacht und den Straftäter unbeaufsichtigt gelassen hätten.

Gleichzeitig wies Esser jedoch darauf hin, dass gerade bei Sexualstraftätern eine hohe Rückfallgefahr bestehe. "Triebtäter sind nur schwer zu therapieren", betonte der Psychologe. Allerdings dürfe auch diesen Patienten die Chance auf eine Therapie nicht verwehrt werden. "Und dazu gehört auch, dass sie bei Therapieerfolgen mehr Verantwortung bekommen müssen, beispielsweise durch Freigänge." Ein gewisses Restrisiko sei nie auszuschließen, durch die Einbeziehung externer Gutachter könnte dieses aber vermutlich verringert werden.

[Zitierweise dieses Beitrags: PSYCHOTHERAPIE, Bd. 1 (2000), Report: 29. Oktober 2000]

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