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PSYCHOTHERAPIE (ISSN 1616-3753). Zeitschrift für Moderne Psychotherapie und Gesundheit. Herausgeber: Dietmar G. Luchmann (Dipl.-Psychologe, Psychotherapeut)

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Stalking: Psychoterror aus Liebe ist für Frauen oft eine bedrohliche Situation - Ein Gesetz will "Wahnsinnstaten" unter Strafe stellen

Freiburg (06.11.2000) - Von Mechthild Blum. "Ich reagiere auf keine Post. Ich reagiere überhaupt nicht. Ich werde von einer Frau belästigt (ich liebe Frauen). Ich habe einmal etwas mit ihr gehabt, und jetzt lässt sie mich nicht mehr los. Sie steht nachts vor meinem Fenster, belauert mich. Sie hat mir einen Virus (trojanisches Pferd) geschickt, damit sie meine Post im Internet lesen kann. Alles das bestreitet sie. Sie sagt, dass ich sie liebe und es nur noch nicht weiß... Ich liebe sie NICHT. Sie schickt mir Briefe (täglich, Express-Post), wo sie schreibt, dass sie sich umbringt. Sie macht mir permanent ein schlechtes Gewissen. Ich erleide Höllenqualen. Ich habe eine Tochter, und ich habe ANGST! Ich fühle mich beobachtet. Ich wohne ganz unten, so dass sie mich sehen kann. Nachts stecke ich schon den Stecker vom Telefon raus. Ich reagiere auf keine Post. Ich reagiere überhaupt nicht, aber sie macht weiter. Zur Polizei traue ich mich nicht, weil ich Angst habe, sie flippt aus."

Heike, die dies im Forum der Homepage www.liebeswahn.de geschrieben hat, ist eine Ausnahme. Sie wird von einer Frau verfolgt, die den Kontakt zu ihr mit allen Mitteln wiederherstellen will. In aller Regel aber sind es Männer, die aus Wut, Zorn und Machtbesessenheit wie auch aus falsch verstandener Liebe nicht locker lassen wollen. Heike beschreibt sehr eindrücklich, was viele andere Frauen auch erleben. Sie erwarten hier Rat und Hilfe gegen das, was inzwischen als "Stalking" bekannt geworden ist. Nicht die Äußerungen vorübergehenden Zorns oder Liebeskummers – Experten sprechen erst dann von Stalking, wenn die Verfolgung anhält und sich eher steigert als abnimmt: Zahlreiche Telefonanrufe zu den unmöglichsten Zeiten im Büro oder privat, bedrohliche Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, Verleumdungen, Beleidigungen, ständige Präsenz des Verfolgers vor der Wohnung des Opfers, ständiges Auflauern, Geschenke, Liebesbriefe, später mit Beleidigungen, Drohungen, zahlreiche E-Mails und Mailbomben (Cyberstalking), Sachbeschädigung (z.B. zerstochene Autoreifen) Einbruch – die Palette der Aktionen verlassener Ehemänner und verschmähter Liebhaber ist groß. Die Opfer dieser Übergriffe sollen damit eingeschüchtert werden – und werden auch – , ihre Bewegungsfreiheit wird eingeschränkt, manche trauen sich gar nicht mehr aus dem Haus und leiden Ängste, steigern sich selbst bis in Selbstmordgedanken hinein.

"Stalking hat nichts mit Liebe zu tun. Im Gegenteil: es geht um Aufmerksamkeit, Kontrolle und Macht", heißt es auf der ersten Seite der Homepage. Pro Jahr, so eine Studie des US-Justizministeriums, werden in den Vereinigten Staaten ca. eine Million Frauen und 370.000 Männer Opfer dieser unerwünschten Aufmerksamkeit. Häufig sind es Ex-Partner, die eine Trennung nicht akzeptieren oder flüchtige Bekannte, die sich eine Liebesbeziehung einbilden.

Stalking gilt in Amerika, England, Kanada, Australien und Belgien als Verbrechen. Es wird dort juristisch definiert als "vorsätzlich, mit böswilliger Absicht und wiederholt, eine andere Person zu verfolgen oder zu belästigen oder glaubwürdige Drohungen auszusprechen, die bei der anderen Person die begründete Angst wecken, dass ihr Leben oder das Leben von Familienmitgliedern, und/ oder die eigene körperliche Gesundheit und/oder die von Familienmitgliedern in Gefahr sei."

Auch in der Bundesrepublik soll jetzt ein Gesetz für Abhilfe sorgen. Das Justizministerium in Berlin sieht vor, dass Gerichte in Zukunft aus geringerem Anlass als bisher Belästigungs-, Bedrohungs- oder Annäherungsverbote aussprechen und unter Umständen auch Strafgelder oder sogar Haft verhängen können. "Es dürfte sich um zigtausende Fälle in Deutschland im Jahr handeln", mutmaßt Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD), die die Gesetzpläne vorbereitet hat. In der Freiburger Region zumindest steigen die Fälle, in denen sich die Opfer in diesen Fällen Rechtsbeistand suchen. Auch hier sind es vor allem Frauen, die davon betroffen sind. Rechtsanwältin Gabriele Eberhardt weiß um deren Not: Da gibt es die von ihrem gewalttätigen Mann getrennt lebende Ehefrau, der sie nachts mit Anrufen terrorisiert und versucht über den Balkon in die Wohnung einzudringen, damit droht, er werde sie "tot machen". Oder den ehemaligen Freund einer Frau, der ständig vor ihrer Haustüre herumlungert, ihrem Auto folgt, sie nach Dienstschluss an der Arbeitsstelle abpasst und auf dem Heimweg folgt. Den Ehemann, der nach seinem Auszug jede Gelegenheit zu einem "zufälligen" Zusammentreffen mit seiner Frau nützt, um sie vor den Kindern oder sonstigen Anwesenden zu beschimpfen, festzuhalten, tätlich zu werden und ihr die Hoffnung auf ein ungestörtes eigenes Leben zunichte macht. Und es gibt sogar Fälle, in denen Frauen entführt, gefesselt und malträtiert ihren nahen Tod schon vor Augen sahen, bevor sie dem Schreckensszenarium entkommen konnten.

Noch immer aber und solange es das entsprechende Gesetz nicht gibt, kann sie, wie andere, die mit diesen Fällen befasst sind, nur auf die gute Zusammenarbeit mit den Gerichten hoffen, um den betroffenen Frauen eine einigermaßen wirksame Hilfe angedeihen zu lassen. Der Paragraph 620, Absatz 5 der Zivilprozessordnung regelt das Getrenntleben von Ehepaaren. Aus ihm kann eine Belästigungsverbot gefolgert werden, eine Interpretation, der die südbadischen Familiengerichte auch weitgehend zustimmen und in den entsprechenden Fällen mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung reagieren. Sie sind mit den emotionalen Ausbrüchen bei Trennungen und Scheidungen vertraut, sie wissen um die Häufigkeit der Aktionen von zumeist männlichen Partnern, die ihren Frauen auf bedrohliche Art nachstellen und bedürfen selten einer umständlichen Darlegung des Falles.

Anders bei nicht verheirateten Partnern: Hier muss der Paragraph 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches herangezogen werden, der über eine einstweilige Verfügung eines ganz normalen Amtsgerichts die Erteilung eines Unterlassungsgebot möglich macht.

Dort aber hat man täglich mit ganz anderen Dingen wie etwa Mietstreitigkeiten, Ladendiebstählen, mit Betrug oder Zuwiderhandlungen gegen die Straßenverkehrsordnung und ähnlichen Delikten zu tun und kennt sich in der Materie des "Stalking" nicht unbedingt aus. Also ist der Schriftwechsel mit einem Amtsgericht umfangreicher, die Begründungen ausführlicher, etc. "Ein Gesetz, dass diese Belästigungen per se unter Strafe nennt zuerst einmal das Problem deutlich beim Namen", sagt Gabriele Eberhardt, die sich damit für die Betroffenen eine schnellere und bessere Hilfe verspricht.

Doch der erste Schritt sollte einem Anruf bei der Polizei gelten. Das rät auch Karin auf www.liebeswahn.de, die Heike geantwortet hat: "All das, was du beschreibst (Angst, Stecker rausziehen, etc.) kenne ich ohne Ende und ich kann dir nur ganz (!) dringend raten: geh zur Polizei. Informiere die über jede unerwünschte Handlung. Protokolliere alles (!) kurz mit Datum, Uhrzeit und am besten mit Zeugen und lass nicht locker bei der Polizei. (...) Eine ganz gute Adresse ist auch der "weiße Ring", was Beistand und Beratung angeht (siehe Telefonbuch). Hab keine Angst davor, zur Polizei zu gehen – die "Dame" tickt doch sowieso schon aus, wovor noch Angst haben. Es kann nur noch schlimmer werden.

Hör auf, als Betroffene Verständnis zu haben, Erklärungen zu suchen. Wenn du dich mal in die Gegenseite (Täterinnenseite) versetzt, wirst du feststellen, wie unvorstellbar solch ein Verhalten für dich selbst ist und dass du da mit "normalen" Maßstäben, bzw. Vorstellungen nicht weit kommst. Sollen sich doch Fachleute (Psychologen, Therapeuten) kümmern, du bist dafür nicht zuständig! Informiere FreundInnen, NachbarInnen, ArbeitskollegInnen, alle, mit denen du zu tun hast. Erstens brichst du damit dein Schweigen und zweitens haben dann viele ein Augenmerk und können bezeugen oder beschützen. Außerdem gibt es ganz viele Menschen mit ähnlichen Erfahrungen und es ist immer besser, nicht allein mit einem Problem zu sein."

© Badische Zeitung. Der Beitrag erschien in der "Badischen Zeitung" am 06.11.2000 unter dem Titel "Ich reagiere auf keine Post. Ich reagiere überhaupt nicht". Wiedergabe in "PSYCHOTHERAPIE" mit freundlicher Genehmigung von Mechthild Blum und Stefan Hupka (Chefredaktion).

[Zitierweise dieses Beitrags: PSYCHOTHERAPIE, Jg. 1 (2000), Report: 06. November 2000]

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